Hallochen,
Ich befinde mich gerade in der Ansparphase und arbeite ja dadurch Vollzeit bei anteiliger Besoldung. Auf der Besoldungsbescheinigung steht der Teilzeitzähler drauf. Nun würde mich für solche Dinge wie Aufsichtsumfang und Mehrarbeit mal interessieren, ob jemand weiß, ob ich da als Vollzeit oder Teilzeitbeschäftigter zu zählen bin?!
Vielen Dank für eure Antwort,
Liebe Grüße
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Ich nehme an, du redest vom Sabbatjahr. Der Logik nach zählst du bei deinen Dienstverpflichtungen natürlich als Vollzeit. Den Ausgleich bekommst du ja später über das Sabbatjahr.
Gruß !
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Ich weiß es nicht rechtlich und bin auch nicht in deinem Bundesland, aber nach meinem Verständnis müsstest du ja als Vollzeit zählen.
Schliesslich wirst du in deinem Sabattjahr nicht vorbeikommen, um die Aufsichten zu machen. Da die KollegInnen in deinem Sabattjahr deinen Ausfall auffangen, musst du jetzt "vorarbeiten".
Klingt es verständlich, was ich meine? -
In NRW zählt die Ansparzeit und das Sabattjahr als Teilzeit, auch für die Pension.
Natürlich arbeitest du während der Ansparphase Vollzeit, sonst wäre da ja nix mit Ansparen. Du bekommst aber ein reduziertes Gehalt. -
Mein spontaner Gedanke war: "Cooler Ansatz, man ist ja offiziell wirklich Teilzeit, also müsste man die entsprechenden Vergünstigungen bekommen."
Allerdings haben die anderen natürlich Recht: Im Sabbatjahr bist du auch "Teilzeit" mit einem offiziellen gewissen Teil an "Arbeitszeit". Da erledigst du den entsprechenden Anteil an den Dienstpflichten ja auch überhaupt nicht, so gesehen gleichst du dann die "Mehrarbeit" von vorher wieder aus. Genau wie beim Gehalt/der Unterrichtsverpflichtung auch.
Eine belastbare Rechtsquelle habe ich dafür aber auch nicht. -
Vielen Dank für die Antworten hier. Ja, es geht um das Sabbatjahr.
Mein logisches Verständnis sagt mir, dass ich ja über die gesamte Zeit (Anspar+Freistellung) als Teilzeitbeamter geführt werde vom Schulamt und auch so bezahlt werde und demzufolge auch mein Einsatz so sein müsste.
Ich werd mich mal bei unserem HPR kundig machen.
Ich find es extrem nervig immer wieder, dass in verschiedenen Bundesländern für die gleiche Rechtsfrage unterschiedliche Regelungen gelten. -
Cubanita1,
Du hast hier vier Antworten bekommen, die alle glasklar (unabhängig vom Bundesland) das Gleiche aussagen: Während der Ansparphase gelten die Bedingungen für Vollzeitkräfte.
Dein "logisches Verständnis" ist nicht logisch, siehe die Antworten auf Deine Ausgangsfrage; Mikael und WillG z.B. beschreiben die Logik des Sabbatjahrs erschöpfend in zweieinhalb Zeilen. Viel Erfolg trotzdem für das Gespräch mit dem HPR.Wie Du "nervige unterschiedliche Rechtsregelungen" aus den Antworten herausliest, erschließt sich mir nicht; niemand hat eine Quelle zitiert. (Es sei denn, der gesunde Menschenverstand gilt auch als Quelle.)
Ich bin selber ziemlich empfindlich, was angeblich selbstverständliche Mehrarbeit angeht; gerade ärgere ich mich darüber, dass ich mit 80%-Stelle bei sonstigen Dienstverpflichtungen (Aufsicht, Vertretungen) wie eine Vollzeitkraft behandelt werde. Da stehen wohl einige unangenehme Diskussionen an, wie sonst irgendwie ein Ausgleich geschaffen werden kann…
Was Du hier aber versucht, finde ich schon ziemlich … wie könnte man sagen … sportlich.
Na ja, jede/r, wie er/sie will…
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Wow, auf Krawall gebürstet? Ich grad gar nicht.
Ich lese bei kodi eben genau das Gegenteil raus,
Ich lese in der zweiten Antwort heraus, dass es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen geben könnte und hab das mal in Richtung verschiedener Themen in unserem Bildungssystemkuddelmuddel Deutschland verallgemeinert. So einfach, so richtig.
Ich kenne Personalratsmitglieder, die ich speziell zu meinem Fall einfach per Mail anschreiben kann, womit ich mir diesen Thread hätte sparen können, was ich nach den vier Antworten gemerkt hab.
Wenn du in der Richtung grad sensibel bist, ist das dein Problem, ich les in meiner Reaktion jedenfalls gar nichts sensibles. Was ich versuche, bzw. du darin zu erkennen glaubst, kann ich grad nicht nachvollziehen. -
Was du versuchst, bzw. was ich glaube darin zu erkennen, ist sowohl die Vorteile des Ansparens ohne die Nachteile zu haben. Stösst halt selten auf Gegenliebe bei KollegInnen, die das durchschauen.
Außer natürlich, du hast in deinem Sabbatjahr vor, einmal die Woche in die Schule zu kommen, um deinen Teilzeit-Pflichten (Aufsicht, ...) nachzukommen. Dann entschuldige ich mich natürlich für meine Unterstellung.
Ich persönlich hätte in meinem Sabbatjahr keine Lust, in die Schule zu gehen, würde also lieber die Aufsichten und tralala in der Ansparphase machen. -
Mir erscheint es auch klar, dass du natürlich wie ein Vollzeitkollege arbeitest, trotz Bezahlung als Teilzeitkraft, weil du eben alles "vorarbeitest". Sonst würdest du ja im Sabbatjahr Geld für Nichts bekommen
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Ich lese bei kodi eben genau das Gegenteil raus,Wo das denn? Er sagt für Pension und Bezahlung Teilzeit, aber bei der Arbeit Vollzeit und das ist eigentlich für mich auch die vollkommen logische Variante, denn es ist doch ncihts anderes, als das dein Geld verteilt wird auf längere Zeit, die Arbeit aber nicht, somit hast du sie jetzt zu machen!
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Ich kann die Anfrage auch überhaupt nicht verstehen. Selbstverständlich bleibt die Arbeit die gleiche wie bei Vollzeit, wie soll es auch anders funktionieren??? Sonst könntest du ja als nächstes auf die Idee kommen, weniger Unterrichtsstunden zu arbeiten, weil du ja schließlich nur Teilzeit hast.
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Auch wenn mir der Ton, der mir plötzlich hier entgegenschlägt, nicht gefällt und ich ganz sicher nicht jemand bin, der sich um Pflichten drückt, war meine Anfrage eine tatsächlich wohl sehr naive, da ich den Zusammenhang mit dem Status, den ich beim Schulamt habe, wohl überbewertet habe. Ich möchte hier sicher nicht als Vorteilsheischerin gelten und finde es schade, dass mir sofort so etwas unterstellt wird. Zudem glaube ich, dass "berechnende A..." solche Anfragen tatsächlich nicht in einem Forum stellen.
Es kann sich also allgemein wieder beruhigt werden und die Sache bitte gesehen werden, wie sie wirklich ist... Naive Nachfrage einer ansonsten doch engagierten und nicht pfennigfuchsenden Kollegin.
Ich hoffe, ihr steinigt nicht jeden eurer Schüler gleich bei vielleicht etwas schiefen, dummen oder verqueren Nachfragen. -
Ich hoffe, ihr steinigt nicht jeden eurer Schüler gleich bei vielleicht etwas schiefen, dummen oder verqueren Nachfragen.
Auch wenn ich deine Nachfrage ja prinzipiell nachvollziehbar fand, das auch so dargestellt habe und mich deshalb nicht angesprochen fühle:
Ich finde es immer extrem unpassend, solche Vergleiche heranzuziehen. Wir sind hier nicht in der Schule und andere User sind keine Schüler. Deshalb finde ich den Vergleich mit/den Bezug zu Verhalten den Schülern gegenüber immer irgendwie komisch. -
Auch wenn mir der Ton, der mir plötzlich hier entgegenschlägt, nicht gefällt und ich ganz sicher nicht jemand bin, der sich um Pflichten drückt, war meine Anfrage eine tatsächlich wohl sehr naive, da ich den Zusammenhang mit dem Status, den ich beim Schulamt habe, wohl überbewertet habe. Ich möchte hier sicher nicht als Vorteilsheischerin gelten und finde es schade, dass mir sofort so etwas unterstellt wird. Zudem glaube ich, dass "berechnende A..." solche Anfragen tatsächlich nicht in einem Forum stellen.
Es kann sich also allgemein wieder beruhigt werden und die Sache bitte gesehen werden, wie sie wirklich ist... Naive Nachfrage einer ansonsten doch engagierten und nicht pfennigfuchsenden Kollegin.
Ich hoffe, ihr steinigt nicht jeden eurer Schüler gleich bei vielleicht etwas schiefen, dummen oder verqueren Nachfragen.Ich denke, den sehr rauen Ton hast hier einzig und alleine du angeschlagen. Oder wie nennt man das bei dir, wenn du gleich jemandem, dessen Antwort dir nicht gefällt ein "auf Krawall gebürstet" entgegen knallst.
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