Beamter auf Probe, Wechsel der Krankenkasse

  • Guten Morgen zusammen!


    Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ganz frech frage ich einfach mal.


    Ich bin nun - endlich - auf Probe verbeamtet worden. Da meine gesetzliche Krankenkasse dadurch ca. 700 Euro Beitrag von mir fordert, hatte ich diese Woche einen Termin bei der Debeka. Der Mitarbeiter dort kam auf einen Monatsbeitrag von 330 Euro (inkl. Risikozuschlag, der bei mir nunmal gilt). Da das nun sehr verlockend ist, plane ich zu wechseln.


    Nun meine Frage: Weiß jemand, wo ich nachlesen kann, ob ich wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann, wenn ich wider Erwarten nach der "Probezeit" nicht auf Lebenszeit verbeamtet werde? Das würde ich nämlich tun, wenn das der Fall wäre, hätte aber gern was schriftlich, damit ich was in der Hand habe, wenn ihr versteht.


    Vielen Dank für die Hilfe!


    Liebe Grüße,
    Marie

  • Wenn du nicht verbeamtet wirst und somit als Angestellte arbeitest, musst du dich sogar gesetzlich versichern lassen, da du unterhalb der Gehaltsschiene bist, ab der man sich freiwillig privat versichern darf. Ein Problem hättest du nur, wenn du deinen Arbeitsplatz verlieren würdest während du privat versichert bist und wenn du gleichzeitig keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hättest (in deinem Fall wohl extrem unwahrscheinlich). In diesem Fall hättest du keinen Anspruch wieder in die GKV zu wechseln und müsstest die PKV ohne Beihilfe voll zahlen. Bei ALG1 oder als Angestellte musst du dich gesetzlich versichern.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Verdienst du angestellt über der Grenze? So dass du die Wahl hast ob privat oder gesetzlich versichert?


    Hier liegen nämlich auch die vollbeschäftigten Angestellten über der Grenze, somit würdest du nicht automatisch rauskommen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Wahrscheinlichkeit, die Probezeit nicht zu bestehen, geht gegen null. Ich kenne niemanden, der nach Ablauf der Probezeit "gehen" musste.
    Insofern brauchst Du Dir hier keine Sorgen zu machen.


    Die rechtliche Seite ist Dir ja bereits erläutert worden.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Nun meine Frage: Weiß jemand, wo ich nachlesen kann, ob ich wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann, wenn ich wider Erwarten nach der "Probezeit" nicht auf Lebenszeit verbeamtet werde?

    Da musst du sogar in die gesetzliche Krankenversicherung, weil du dann eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als Angestellter aufnimmst und höchstwahrscheinlich unter der Beitragsbemessungsgrenze für die private KV bist.

  • Die Wahrscheinlichkeit, die Probezeit nicht zu bestehen, geht gegen null. Ich kenne niemanden, der nach Ablauf der Probezeit "gehen" musste.

    Ich finde diese Aussage reichlich kühn. Wenigstens in meinem Bundesland gibt es solche - zugegeben: seltenen - Fälle; einen musste ich während meiner Schulleiterzeit selbst durchziehen.
    Details erspare ich mir hier; zum Thema "Gnaden-Vierer" am Ende des Referendariats hat Meike im Faisal-Thread schon alles gesagt. Schulleitung und Schulaufsicht haben nicht nur eine Verantwortung für die einzelne Lehrkraft, sondern auch für die Schülerinnen und Schüler der nächsten 35 Schuljahre.

  • Hallo zusammen!


    Vielen Dank schon jetzt für alle Antworten! Ich gehe eigentlich schon davon aus, dass ich nach der Zeit als Studienrätin auf Probe dann auch Studienrätin auf Lebenszeit werde. Aber: 100-prozentig sicher sein kann keiner. Und deswegen frage ich hier. Im Grunde genommen fühlte ich mich nämlich bei der gesetzlichen Krankenversicherung sehr wohl. Ich hatte nie Schwierigkeiten damit, Dinge bewilligt zu bekommen, und ich mochte den nicht-bürokratischen Aufwand. Das wird jetzt bei der privaten ein wenig anders.


    Wenn ich das richtig verstehe, dann hängt es davon ab, ob ich von der privaten wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann, wieviel ich verdiene. Das dürfte die berühmt-berüchtigte Beitragsbemessungsgrenze sein.


    Falls sich da drüber liege: Könnte könnte ich ein Jahr Teilzeit arbeiten, um drunter zu sein? Das müsste doch gehen... Oder betrüge ich dann? Es ist echt komisch, dass man dazu nirgendwo etwas findet.


    LG,
    Marie

  • Bitte nicht falsch verstehen: Ich bin seit mehr als zehn Jahren Lehrerin, die meiste Zeit davon allerdings angestellt. Jetzt bin ich verbeamtet worden, weiß aber nicht, inwiefern der Amtsarzt in zwei Jahren der Verbeamtung auf Lebenszeit zustimmt. Hier geht es nicht um Kompetenzen, sondern um den Gesundheitszustand. Das ist der Grund, wegen dem ich frage.

  • Nun, ausgehend davon, dass du danach als angestellte Lehrerin weitermachst, geht es dann zurück in die gesetzliche.
    Solltest du keine Stelle im Anschluss haben, musst du wohl leider erstmal in der Privaten bleiben, was schmerzhaft teuer sein könnte mit 100%.
    Wenn du aber denkst, nur der Amtsarzt könnte querschießen, dass hast du bloß Papierkram zu befürchten.

    Quiet brain, or I'll stab you with a Q-Tip!

  • Vielen Dank an alle für die vielfältigen Beiträge!


    Ich bin nun seit ein paar Wochen bei einer privaten Krankenversicherung, habe aber jede Menge Informationen eingeholt, was ich machen soll, wenn ich tatsächlich nicht auf Lebenszeit Verbeamtung werde. So denke ich, habe ich die bestmögliche Entscheidung getroffen.


    LG
    Marie

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