Beurteilung Beförderung

  • Ein Lehrer bekommt ca. 5 Jahre nach der letzten Beurteilung gesagt, dass das Regierungspräsidium eine Beurteilung für eine mögliche Beförderung wünscht. Der Lehrer bekommt innerhalb einer Woche zwei Unterrichtsbesuche. Aufgrund von längerer Krankheit wurde das Beurteilungsgespräch verschoben, obwohl der Lehrer sich anbat, trotzdem zu einem Gespräch zu kommen. Auch nach der Krankheit findet kein Gespräch aufgrund anderer Termine der Schulleitung statt. Nach einem halben Jahr erfährt der Lehrer, dass diese Beurteilung wiederholt wird, d.h. nochmal Unterrichtsbesuche. Die Beförderung, die hätte stattfinden können (Selbsteinschätzung der zwei besuchten Unterrichte sehr gut - gut), verzögert sich und somit die Möglichkeit auf ein höheres Einkommen.
    Ist das rechtens???? Aufgrund von Krankheit darf dem Lehrer doch kein Nachteil entstehen?
    Danke für Eure Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Um ehrlich zu sein, wenn ein Lehrer solche Fragen durch seine Ehefrau (Schreibberechtigung?) klären lassen muss, habe ich schon Zweifel, ob da eine Eignung für eine Beförderungsstelle besteht! Ansonsten: Schriftliche Beschwerde und Personalrat einschalten!

  • Das ist nicht die Antwort, die ich mir hier erhofft habe. Ich möchte mich auf ein Gespräch vorbereiten. Dazu sammel ich Informationen, was rechtlich vorgegeben wird. Den Weg der Beschwerde und zum Personalrat ist schon klar!


    Also nochmal meine Frage anders formuliert: muss man sich zu den regülären Schulzeiten "frei halten" auch in Hohlstunden?
    Darf die Schulleitung einen Tag vorher einen Termin "anordnen", gerade im Hinblick, wenn man einen berufstätigen Ehepartner (und Kinder) hat, mit dem die Termine abgeklärt werden müssen?


    Hey Trantor, verstehe dein Vorurteil nicht zu meinem anonymen Nick! Bitte einfach nur meine Frage, ohne subjektive Wertung, beantworten. Danke ;)

  • Zitat von Ehefrau

    Also nochmal meine Frage anders formuliert: muss man sich zu den regülären Schulzeiten "frei halten" auch in Hohlstunden?

    Komisch, dass habe ich jetzt aus dem ersten Post gar nicht herauslesen können. Irgendwie begreife ich jetzt gerade nicht, worum es eigentlich geht: Um den Nachteil, dass es eine Beförderung hätte geben können, wenn das Beurteilungsgespräch stattgefunden hätte oder um kurzfristig anberaumte Termine?


    Zudem verstehe ich nicht, warum das Gespräch nicht jetzt noch stattfinden kann. Mit den gemachten Notizen müsste das ja auch möglich sein, wenn Zeit vergangen ist. Und: wenn ich eine Beförderung will, dränge ich selbst auf das Gespräch und zwar so lange, bis es stattgefunden hat.

  • Sorry, ich bin hier noch echter "Anfänger", zudem im Alltagswahnsinn und schreibe hier nur zwischen Tür und Angel um Infos zu erhalten. Habe jetzt zwei Fragen von mir vermischt. Hier geht es um das Beförderungsgespräch und die Beurteilung. In der anderen Frage um eine kurzfristige Vertretungsregelung.


    Natürlich habe ich mich mehrmals angeboten für das Gespräch. Aber die Antworten der Schulleitung verunsichern mich, wohl weil ich rechtlich auf dem Gebiet nicht fit bin. Nur mein Bauchgefühl sagt mir, dass es nicht sein kann, dass erst so gestresst wird wegen einem Unterrichtsbesuch und es dann auf Eis gelegt wird.
    Ich hätte gern fundiert gewusst, was ich rechtlich entgegenbringen kann, jetzt wo es heisst, dass die Beurteilung von neuem gestartet wird, weil das alte Schuljahr vergangen ist. Sorry dass ich zaghaft bin in meinem Ausdruck, aber wer weiß, ob hier nicht die Schulleitung mitliest.
    Die Stimmung an der Schule ist im allgemeinen nicht rosig. Es gibt schon einige Abgänge von Mitarbeitern. Einschalten des Personalrats hat bislang nie was gebracht. Wirklich traurig wie es zum Teil läuft.
    Ich spiele auch mit dem Gedanken, mich wegzubewerben. Aber es gibt auch Gegenargumente und eigentlich lasse ich mich auch nicht so runterbuttern. Trotzdem wäre eine Beförderung aus familiärer Sicht gesehen wünschenswert und vor allem auch mal fällig!
    Es gibt vermutlich nur den Weg zum Personalrat in diesem Fall.
    Danke trotzdem.

  • Hallo Ehefrau,
    das Ganze erschent mir doch etwas komisch.
    Wenn das RP eine Beurteilung (aus welchem Anlass auch immer) möchte, dann setzt es dem Schulleiter eine Frist, bis wann er de Beurteilung abgeben muss. Dass der Schulleiter die ganze Sache über ein halbes Jahr hinausziehen kann -egal aus welchem Grund- erscheint mir nahezu unrealistisch.


    Auf alle Fälle:
    Der Unterrichtsbesuch ist nur ein Element der Beurteilung, allein von der Note des UBs lässt sich also noch nicht auf ein Gesamturteil schließen.
    In die Beurteilung kommt immer auch noch das Verhalten im Dienst, der Umgang mit den am Schulleben Beteiligten, ...


    Wenn die Gesamtbeurteilung fertig ist, kriegst Du sie zum Lesen und musst die Kenntnisnahme unterschreiben bzw. kannst dich dazu äußern.
    So war es zumindest bei meinen Beurteilungen anlässlich der Beförderungen.


    Frag doch im Zweifel bei deinem Schulreferenten im RP nach, das deine Beurteilung verfügt hat, wie der zeitliche Ablauf ist/war. Er/Sie kann dich dann auch an die richtige Stelle weitervermitteln.


    Gruß!

  • Hallo,
    bin zwar aus einem anderen Bundesland, allerdings könnte ein mögliches Problem darin liegen, dass zumindest hier Beurteilungen für eine Beförderungsbewerbung nicht älter als 1 Jahr sein dürfen. Wenn das Dein Schulleiter oder die Schulaufsicht so interpretiert, dass auch die gehaltenen Stunden nicht länger zurückliegen dürfen, könnte darin der Grund für die Forderung nach einer Wiederholung liegen.
    Ich würde mich mal erkundigen, ob da wirklich ein derartiges formales Problem vorliegt. Falls es dann tatsächlich nicht möglich sein sollte, die zurückliegenden Stunden noch zu "werten" - könntest Du etwas Ähnliches nicht einfach nochmal zeigen, ggf. in einer anderen Klasse? Und wenn Du Dir selbst sicher bist, dass die Std. gut/sehr gut waren (hast Du dafür auch von anderer Seite ein feedback?) - lässt sich das, was gut war, nicht auch auf andere Themen übertragen?
    Rein aus Interesse: Wird bei Euch noch ohne Übernahme einer Funktionsstelle befördert? Dann herzlichen Glückwunsch zu dieser Chance :rose: ... hier bekommt man nur noch dann mehr Geld, wenn man tatsächlich eine der ausgeschriebenen Funktionsstellen ergattert. Und das mit der Warterei ist nichts Ungewöhnliches - ich habe meine Zusage für eine 14er-Stelle jetzt seit einem halben Jahr, auf das Geld darf ich immer noch warten, da es schließlich Bewährungszeiten gibt (nebenbei: ich mach den Job seit 3 J. kommissarisch). Selbstverständlich gibt es KEINE Nachzahlungen für Wartezeiten.
    Alles Gute
    t.-t.

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