Für einen Vollzeitkollegen halte ich es, wie gesagt, für normal, von 1-6 anwesend zu sein. Und das ist ja noch super, bei uns geht es bis 9.
Es gibt für "normale" Lehrkräfte keine regelmäßige Anwesenheitspflicht außerhalb der Deputatsstunden! Insofern ist ein Übermaß an "Hohlstunden" auch rechtlich fragwürdig. Gäbe es eine Anwesenheitspflicht, müsste der Dienstherr jeder Lehrkraft einen Arbeitsplatz gemäß Arbeitsstättenverordnung bereitstellen. Das macht er aber offensichtlich nicht (Ausnahme: Funktionsträger wie Koordinatoren, Abteilungsleiter, Schulleiter).
Den Hinweis, dass man in anderen Berufen auch eine Anwesenheitspflicht von 8 bis 17 Uhr habe (abzgl. Mittagspause), kann man ganz leicht mit dem Hinweis auf den fehlenden Arbeitsplatz kontern.
Gruß !