Dienstrecht: Full-Service-Fortbildung genehmigungspflichtig?

  • Eine große deutsche Stiftung hat mich als Zuhörer/Teilnehmer zu einer Tagung nach Berlin eingeladen. Im Schreiben steht, dass sie mir eine Übernachtung im Hotel und die Bahnfahrt bei Bedarf zahlen würden. Meine Frage: Fällt dies unter §59 LBG NRW (Annahme von Geschenken) und muss durch die Dienstvorgesetzten genehmigt werden bzw. besteht überhaupt die Chance, dass mir dies genehmigt wird? Immerhin "schenkt" mir diese Stiftung damit ja mal eben 300€ für Zugfahrt und Hotel. Oder handelt es sich hierbei nicht um ein Geschenk/eine Zuwendung, weil die Reise und die Übernachtung in direkter Verbindung mit der Fortbildung steht?


    (Dass ich mir die Teilnahme genehmigen lassen muss, da die Veranstaltung während der Unterrichtszeit stattfindet, ist klar.)

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