Fortbildung Vertretungskräfte NRW

  • Hallo zusammen,


    ich bin in NRW befristet als Vertretungskraft angestellt. Ich weiß, dass ich kein Recht auf eine Fortbildung habe. Darf mir mein Schulleiter trotzdem Gelder aus dem schulinternen Fortbildungsbudget zukommen lassen?
    Die BASS ist da für mich nicht eindeutig, ich finde keinen Punkt, der Vertretungskräften die Fortbildung auf Kosten der Schule verbietet, aber auch keine explizite Erlaubnis dazu. Darf die Lehrerkonferenz das bestimmen?!


    Ich habe das Gefühl, dass mein SL mir die Fortbildung gerne finanzieren würde, will aber rechtlich auf keinen Fall etwas Falsches tun.



    Kennt sich jemand aus?


    LG und vielen Dank im Voraus!

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Wieso solltest du da kein Recht drauf haben?

    Das schrieb mir die Personalrätin auf meine Anfrage. Allerdings bezog sie sich nur auf Fortbildungen des Landes, was ich als Qualifizierungsmaßnahme zur Erlangung einer weiteren Unterrichtserlaubnis aufgefasst habe.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

    • Offizieller Beitrag

    Auf die hast du weder Anrecht / Anspruch noch darfst du sie benutzen.
    Auf Fortbildungstage hast du natürlich wie jeder Arbeitnehmer Anrecht. Aber diese müssen natürlich nicht während der Schulzeit sein. Wenn dein Schulleiter aber positiv gegenüber steht, ist es natürlich viel wert. Wegen Kosten weiß ich leider nicht, da ich die Kosten damals selbst getragen hatte, die Fortbildung war ja für mich eh eine Investition, so als hätte ich bei einem Bildungsträger eine Zusatzqualifikation erlangt.
    Je nachdem wie hoch die Kosten sind, würde ich aber als "Planstelleninhaberin" schon komisch gucken, wenn jemand, der gerade auf der Reise ist, auf Kosten unseres Topfes sich fortbildet. Also wie gesagt, hängt von der Höhe ab, natürlich.


    chili

    • Offizieller Beitrag

    ich weiß. Aber in der Logik, dass die Fortbildungskosten nunmal zur Fortbildung sind, finde ich es nicht logisch, wenn Fortbildungen bezahlt werden, die zur Qualifikation zur Erlangung einer Planstelle gehören.
    Grundsätzlich fände ich es selbstverständlich, dass Arbeitgeber die Kosten tragen. Punkt. Andererseits ist der Topf nunmal jedes Jahr leerer. Ich musste vor Kurzem bestätigen, dass ich die 25 Euro Teilnahmegebühr für die Fortbildung selbst trage, weil nicht genug im Topf sei. Ich habe es gemacht, die Fortbildungen von diesem Träger sind genial und ersparen mir sehr viel Materialsuche, aber naja, es handelt sich nunmal um Fortbildungen zum Zentralabitur (Themenbereiche). Da möchte ich persönlich nicht die mehrere Hundert Euro - Fortbildung zum Sportschein oder ENglisch-bili-Quali bezahlen.
    Ich weiß nicht, ob klar ist, dass ich mich selbst in einem Zwiespalt sehe. Womöglich bin ich selbst empfindlich, weil ich eben ein längeres Studium in Kauf genommen habe (und das mehr als gerne getan habe, auch wenn ich eben länger mit weniger Geld zurechtzukommen hatte), um mehr Fächer und Zusatzqualis studieren zu können, weil mir klar war, dass ich sonst keine Stelle bekäme.
    Kleine Beträge sind sicher kein Problem, hohe Beträge würden bei uns sicher zu Nachfragen führen (auch bei "Stammkollegen")


    chili

  • Ist mir auch gerade neu, insbesondere wenn das dann solche wären, die von privaten Trägern durchgeführt werden. Wenn das so Seminare für Laufbahnwechsel usw. sind, hat man ja eh schon seine Stelle und die bezahlt dann das Land.


    Außer chilipaprika meint jetzt so Sachen wie "wir schicken unseren Lieblingskandidaten zu 5 ganz kruden Fortbildungen, die sonst keiner macht, um die Stelle genau auf die Person auszuschreiben".

    • Offizieller Beitrag

    Ich meine tatsächlich solche Fortbildungen wie bili-Fakultas oder Ähnliches. Viele Vertretungslehrkräfte entfecken auch gerne ihre Liebe zu einem Drittfach (Mangelfach natürlich) und möchten sehr gerne jetzt Latein nachmachen. An der Uni würde es viiiiiel zu lange dauern, aber so ein kleiner Zertifikatskurs wäre doch was Feines? Zum Glück sind diese Kurse den unbefristet Beschäftigten vorbehalten.
    Aber Angebote wie bili, Medienexperte, DaF, DaZ und so schiessen echt wie Pilze aus dem Boden, ich frage mich immer wieder, warum ich Jahre studiert habe, wenn man soviel in 3* 8 Stunden zusammenfassen kann.


    Aber ich trenne das wirklich von 'Einführung in Karten lesen im Erdkundeunterricht der Unterstufe', das für mich wirklich eine FORTbildung ist und nicht eine versteckte, weitere AUSbildung.


    Chili

  • In meinem Falle wäre es eine DAZ-Fortbildung. Ich werde den Kurs auf alle Fälle machen, auch wenn ich ihn privat voll zahlen muss. In erster Linie gilt er aber meiner persönlichen Weiterbildung. Wir werden in Zukunft so viele DAZ-SuS haben, da kann die Fortbildung nur sinnvoll sein. Natürlich ist es aber auch ein sehr schöner Nebeneffekt, dass ich diese Qualifizierung in etwaigen Bewerbungen angeben kann.
    Meine Kollegen stehen voll hinter mir, der Fortbildungstopf ist voll, die Schule wird aller Voraussicht nach in Kürze aufgelöst. Dann würden etliche Tausender ungenutzt an die BezReg zurück gehen.


    Darf mir der SL also die Gelder freigeben?

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Darf mir der SL also die Gelder freigeben?

    Weise den Schulleiter darauf hin, dass du dir nicht sicher bist, ob du tatsächlich einen Rechtsanspruch hast. Damit hast du deine Dienstpflicht erledig, du musst die Antwort auf die Frage nicht wissen oder herausfinden; wenn der SL dennoch entscheidet, deine Fortbildung zu finanzieren, ist das in seiner Verantwortung; du wirst nicht in Regress genommen werden. (Hierarchien haben ihre Vorteile.)


    Du brauchst auch keine Angst haben, rechtlich etwas falsches zu tun. Du stellst ja nur einen Antrag auf Fortbildung. Es ist Aufgabe der Schulleitung nach Prüfung diesen Antrag positiv oder negativ zu bescheiden. Selbst in dem Fall, dass sich eine Bewilligung hinterher als fehlerhaft herausstellt, ist das dann eine Angelegenheit zwischen dem Kostenträger und der Schulleitung. Du hast damit nichts zu tun.


    Nele

  • ich weiß. Aber in der Logik, dass die Fortbildungskosten nunmal zur Fortbildung sind, finde ich es nicht logisch, wenn Fortbildungen bezahlt werden, die zur Qualifikation zur Erlangung einer Planstelle gehören.

    Unabhängig davon, was die rechtlichen Regelungen sagen, finde ich es in der aktuellen Situation selbverständlich, dass wir Kollegen, die wir uns mit einer Planstelle bzw. mit Verbeamtung auf Lebenszeit in Sicherheit wiegen, alles tun, damit die jungen Kollegen eine Stelle bekommen können, statt sich mühsam von Vertretungsvertrag zu Vertretungsvertrag zu hangeln, bevor sie eiskalt abserviert werden, um sich nicht auf einen unbefristeten Vertrag einklagen zu können.


    Wenn das heißt, dass ich die FoBi zu irgendeinem Abiturthema nicht machen kann, dann ist das halt so. Ich werde es überleben.
    Nur so meine Meinung.

  • Um in das gleiche Horn zu tuten: braucht man als etablierter Lehrer wirklich und ernsthaft eine Fortbildung, um sich einem Abiturthema anzunähern?

  • Weise den Schulleiter darauf hin, dass du dir nicht sicher bist, ob du tatsächlich einen Rechtsanspruch hast. Damit hast du deine Dienstpflicht erledig, du musst die Antwort auf die Frage nicht wissen oder herausfinden; wenn der SL dennoch entscheidet, deine Fortbildung zu finanzieren, ist das in seiner Verantwortung; du wirst nicht in Regress genommen werden. (Hierarchien haben ihre Vorteile.)
    Du brauchst auch keine Angst haben, rechtlich etwas falsches zu tun. Du stellst ja nur einen Antrag auf Fortbildung. Es ist Aufgabe der Schulleitung nach Prüfung diesen Antrag positiv oder negativ zu bescheiden. Selbst in dem Fall, dass sich eine Bewilligung hinterher als fehlerhaft herausstellt, ist das dann eine Angelegenheit zwischen dem Kostenträger und der Schulleitung. Du hast damit nichts zu tun.


    Nele

    Danke sehr, für die nette Antwort. "Großzügigerweise" hat mein SL mir diese Aufgabe aber übertragen :autsch:


    Und da ich ja Geld von ihm will... :rotwerd: im Zweifel macht er es sich leicht, und lehnt den Antrag ab.



    Im Übrigen habe ich durchaus Verständnis dafür, dass die Fortbildungsgelder auch der Schule selber zu Gute kommen. Das ist bei Vertretungskräften ja immer nur bedingt gegeben.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Meine Kollegen stehen voll hinter mir, der Fortbildungstopf ist voll, die Schule wird aller Voraussicht nach in Kürze aufgelöst. Dann würden etliche Tausender ungenutzt an die BezReg zurück gehen.

    Etliche Tausender?
    Also das jährliche Fortbildungsbugdet unserer nicht all zu kleinen Grundschule umfasst knapp 800 Euro.
    Wenn der Topf bei Euch voll ist, bedeutet das, es wurden mehrere Jahre lang keine Fortbildungen gemacht oder aber nicht über die Schule finanziert.
    DAS empfinde ich schonmal als sonderbar - wobei es sich bei den TAUSENDEN auch um eine schlichte Übertreibung handeln kann.


    Wenn also in der Tat so viel Geld da sein sollte, scheint der Drang sich fortzubilden doch eher gering zu sein in Deinem aktuellen Team.
    Also spricht ja nichts dafür, dass das Geld dafür genutzt wird, wofür es vorgesehen ist: Sich fortzubilden.


    Nachvollziehen kann ich das nicht, bei uns reicht das Bugdet vorne und hinten nicht aus.


    Ich würde mir weniger um die Kosten Sorgen machen, als darum, ob Du die Erlaubnis zur Fortbildung bekommst.
    Bei uns, ebenfalls NRW, durften Vertretungslehrkräfte die DAZ Fortbildungen leider nicht besuchen.


    In der Bugdetierung hat bei uns noch nie jemand gegengecheckt, ob die Fortbildung für die entsprechende Person "statthaft" war.


    Viel Erfolg
    strubbelsuse

    • Offizieller Beitrag

    Um in das gleiche Horn zu tuten: braucht man als etablierter Lehrer wirklich und ernsthaft eine Fortbildung, um sich einem Abiturthema anzunähern?


    Tja, dann bin ich entweder zu doof (nein bin ich nicht) oder zu faul (ich würde in dem Fall "effizient" sagen), aber ich besuche gerne diese Fortbildung in meiner Freizeit (Freitag Nachmittag oder Samstag früh), bei welcher ich dann innerhalb von ein paar Stunden mit ein paar FachkollegInnen mehrere Stunden entwickle, die ich später mehrheitlich wieder einsetzen kann. Das sehe ich als Fachdialog, weil es eben in "kleinen Fächern" nunmal keine Kollegen gibt, mit denen man sich austauschen kann.
    und etabliert würde ich mich im 2. Jahr der Planstelle eh nicht bezeichnen...

    • Offizieller Beitrag

    Meine Kollegen stehen voll hinter mir, der Fortbildungstopf ist voll, die Schule wird aller Voraussicht nach in Kürze aufgelöst. Dann würden etliche Tausender ungenutzt an die BezReg zurück gehen.

    Wow, wir haben mit 70 Kollegen und fast 1000 SuS gerade mal einen 4-stelligen Betrag in der Kasse.
    Pro Jahr.


    Wenn ihr natürlich soviel Geld gibt, wird es wohl keinem weh tun...

  • Entschuldigt bitte die Antworten im Zitat, ich hab sie kursiv gesetzt, damit man die Autoren unterscheiden kann.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

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