Hallo!
Heut schreib ich mal als Mutter:
kennt jemand die rechtliche Grundlage zum Nachsitzen?
Mein Sohn (3. Klasse) soll entweder morgen oder übermorgen (soll ich mir aussuchen) von 15. - 16.30 Uhr nachsitzen, weil er wiederholt den Unterricht gestört hätte. er soll dann in der Zeit über sein Fehlverhalten nachdenken.
Auf dem Schrieb steht weder eine Zimmernummer, WO er sich einfinden soll, noch wer ihn beaufsichtigen wird, noch trägt der Wisch eine Unterschrift.
Normalerweise ist mein Sohn um diese Zeit im Hort und es werden Hausaufgaben gemacht. Im Hort ist er ja, damit ich arbeiten kann und die HA erledigt sind, wenn er um 17 Uhr nach Hause kommt.
Frage auch: Wie kommt er vom Hort in die Schule? Klar, er kann laufen - aber wie sieht es rechtlich aus?? Mir ist es gar nicht recht, da lungern am Weg immer ziemlich viele Hauptschüler rum, die den Grundschülern Angst machen.
Ich bin zienlich angenervt, wie ih vielleicht merkt - liegt wohl auch daran, dass ich heute UV hatte (die war übrigens gut!) und die letzte Nacht nur wenig geschlafen - und jetzt so was!
Vielleicht weiß ja jemand was dazu???
Die Tel. - Nr. vom Lehrer hab ich übrigens nicht - er rückt sie nicht raus.
Danke,
gudsek