Gibt es jemanden, der sich damit in Brandenburg auskennt?
Ich habe folgendes dazu in der VV-Leistungsbewertung gefunden:
Im Fach Fremdsprachen der Jahrgangsstufe 3 wird die abschließende Leistungsbewertung aus den Noten der fachspezifischen Kompetenzbereiche „Hörverstehen“, „Sprechen“ und „Leseverstehen“ gebildet.
Bedeutet für mich ganz klar, sie können zwar schriftliche Noten geben, in der Zeugnisnote haben die aber nichts zu suchen. Oder sehe ich das so falsch? Hier wurde von den Eltern abgestimmt, aber meine Meinugn nach, steht das außer Frage, dass dem nicht so sein darf, dass dies bewertet wird im Zeugnis.