Ab wann darf das letzte Abitur mit den kommenden Abiturienten bearbeitet werden? (BaWü)

  • Hallo zusammen,


    ich habe schon gegoogelt aber nichts gefunden. Daher die Frage, ab wann das letzte Abitur (also Abi 2015) mit den kommenden Abiturienten (Abi 2016) bearbeitet werden darf? Es geht um Baden-Württemberg. Ich meine, es wäre irgendwann im Herbst, will aber nichts falsch machen.


    Vielen Dank!
    cassi

  • Hallo cassiopeia,
    "Das trifft . . . nach meiner Kenntnis . . . ist das sofort, unverzüglich." (G. Schabowski, 09.11.1989)



    Die Aufgaben sind für den dienstlichen Gebrauch freigegeben, d.h. du darfst sie im Unterricht verwenden, aber nicht veröffentlichen (und die Lösungshinweise schon gar nicht). Wir bekommen diesen Hinweis auch nochmals vom Referenten am RP, der die Nachterminaufgaben verschickt. Da das Abitur abgeschlossen ist, spricht m.E. nix gegen die Verwendung im Unterricht.



    Gruß!

    • Offizieller Beitrag

    "Das trifft . . . nach meiner Kenntnis . . . ist das sofort, unverzüglich." (G. Schabowski, 09.11.1989)

    Seh ich ja jetzt erst :D !!

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

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