Krankmeldung angestellter Lehrer NRW

  • Hallo und guten Abend,


    ich habe eine Frage, die wahrscheinlich leicht zu beantworten ist.
    Ich bin seit den Sommerferien als Vertretungslehrerin angestellt, also nicht verbeamtet. Nun bahnt sich die erste Erkrankung an und ich wüsste gerne, wo ich das Attest, was man ja nach drei Tagen einreicht, abgeben muss.


    Viele Grüße und einen schönen Abend!

  • Du bekommst zwei Ausfertigungen. Eine geht über das Sekretariat an deine Bezirksregierung, die andere schickst du selbst an deine Krankenkasse.

  • Wobei die an die KK kann man sich sparen, das ist nur für das Krankengeld relevant. Wenn man nur ein paar Tage flachliegt, bekommt man das eh nicht.


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    Eine Krankmeldung (telefonisch!) muss übrigens sofort erfolgen an die Schule. Eine ärztliche Bescheinigung, sprich AU, ist erst bei vierten Kranktag erforderlich. Die sollte man dann aber zügig per Post übersenden.




    Zitat von Entgeltfortzahlungsgesetz

    .Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen....

  • Wobei die an die KK kann man sich sparen, das ist nur für das Krankengeld relevant. Wenn man nur ein paar Tage flachliegt, bekommt man das eh nicht.

    Würde ich nicht machen, da ja diverse Krankmeldungen evtl. nachher zusammengezählt werden, wäre es blöd, wenn einem deshalb das Krankengeld flöten geht.

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