Da ja bis auf einen Elternanteil alle Lehrbücher von der Schule angeschafft und an die Schüler verliehen werden, würde mich mal folgendes interessieren:
Bei uns müssen Bücher dann drei Jahrgänge benutzt werden. Was passiert, wenn ein nagelneues Leihbuch nach einem Jahr total versaut zurückgegeben wird ( Risse, Knicke, Flecken, verklebte seiten, reingeschrieben, gemalt etc.) nicht alles davon, aber so als Beispiele ...
Angeblich hat die Schule keine rechtliche Handhabe, um dafür Ersatz zu fordern. Ich spreche nicht von normalen Gebrauchsspuren ...
Kennt jemand Gesetzestexte bzw. Urteile dazu, insbesondere für mein BL Brandenburg?
Das kann ich gar nicht glauben, wie soll da noch sinnvoll Erziehung zum sorgfältigen Umgang möglich sein?! Das sind zwar echt seltene Spezialfälle, aber dennoch ....
Ich dank schon mal für Antworten und Beiträge dazu
Liebe Grüße
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ich weiß es nicht für Brandenburg, und ich weiß noch nicht mal, ob das eine bundeslandgeregelte Frage ist.
Bei uns an der Schule (und nur dafür kann ich sprechen) verpflichten sich die Eltern, die ausgeliehenen Bücher mit Umschlägen zu versehen und sie im Schadensfall zu ersetzen. (Letzteres heißt, wenn sie nach der eingeführten Definition unbrauchbar/ unzumutbar geworden sind). Dazu verpflichten sich die Eltern (und die Kinder) mit ihrer Unterschrift. Wer das nicht mag, kann die Bücher kaufen.
Immerhin haben die Familien das Buch ja vom Land verliehen bekommen; das Buch ist also Landeseigentum. Wieso sollten die Beschädiger es nicht ersetzen müssen? -
Wir haben den Fall aktuell und unser Chef meinte, es wäre Thema bei der Schulleitertagung gewesen, dass es im Falle einer Forderung zum Ersatz durch die Schule bei Verweigerung der Eltern keine Handhabe gäbe ...
Ich kann es auch nicht glauben ... -
Bei uns (NRW) wird es bei Friesin auch so gehandhabt, dass die SchülerInnen und ihre Eltern unterschreiben. Letztes Jahr wurde nicht wenige Zeugnisse nicht ausgegeben, weil Bücher nicht zurückgegeben wurden und erst später im Tausch. Ich weiß von vielen Fällen in der Oberstufe, ich kann aber jetzt nicht schwören, dass es mit meinen 6tKlässlerInnen gleich gemacht wurde (da kamen Bücher nach einem Jahr absolut unbrauchbar zurück), ich glaube aber: Rechnung -> und wenn dann das Geld nicht da war, wurde das Zeugnis zurückgehalten.
chili
PS: nur 3 Durchgänge? Ich bin echt neidisch. Wir hatten mit unserem bisherigen Lehrwerk (wir sind gerade am Wechseln) 8 Jahrgänge. Einige Bücher natürlich zwischendurch ersetzt, aber die absolute Minderheit.
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Wir haben den Fall aktuell und unser Chef meinte, es wäre Thema bei der Schulleitertagung gewesen, dass es im Falle einer Forderung zum Ersatz durch die Schule bei Verweigerung der Eltern keine Handhabe gäbe ...
Ich kann es auch nicht glauben ...Man könnte doch einfach im Lehrerzimmer einer Dose aufstellen und jeder Kollege gibt nen Euro, dann kann man auch in solchen Fällen ein neues Buch anschaffen. Wenn Kollegen ihr privates Geld investieren um einen Amerika-Austausch zu begleiten oder auf Klassenfahrt zu gehen, warum dann nicht auch um solche Bücher zu ersetzen?
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Man könnte doch einfach im Lehrerzimmer einer Dose aufstellen und jeder Kollege gibt nen Euro, dann kann man auch in solchen Fällen ein neues Buch anschaffen. Wenn Kollegen ihr privates Geld investieren um einen Amerika-Austausch zu begleiten oder auf Klassenfahrt zu gehen, warum dann nicht auch um solche Bücher zu ersetzen?
Ähm nein! Ich finanzier doch nicht noch Schulbücher, bei denen sich die Kiddis nicht in Acht nehmen können. Sendet eindeutig die falschen Signale.Bei uns müssen die Schüler verloren gegangene Bücher / stark beschädigte oder beschmierte Bücher auch ersetzen. Ansonsten gibt es ne Rechnung von der Stadt.
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Man könnte doch einfach im Lehrerzimmer einer Dose aufstellen und jeder Kollege gibt nen Euro, dann kann man auch in solchen Fällen ein neues Buch anschaffen. Wenn Kollegen ihr privates Geld investieren um einen Amerika-Austausch zu begleiten oder auf Klassenfahrt zu gehen, warum dann nicht auch um solche Bücher zu ersetzen?
Das darf doch wohl nicht wahr sein, Firelilly
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Ich hab jetzt mal ein wenig rumgesucht im Netz und es scheint tatsächlich so zu sein, dass rein rechtlich im Falle eines Widerspruches bzw. einer Weigerung keinerlei Handhabe möglich ist. Die Schüler sind minderjährig, nicht haftbar zu machen. Die Eltern sind nicht in ihrer Aufsichtspflicht, außer man kann nachweisen, dass es im häuslichen Bereich passiert ist. Es gibt wohl nur die Grauzone des schlechten Gewissens bzw. der Logik, dass ich von vielen Eltern erlebe "mein Kind hat es beschädigt, dafür stehe ich gerade" ... weder wir noch die Stadt kann dafür Schadeersatz einfordern, erstaunlich ...
Ich hätte gern von dir, Friesin, gewusst, wann und in welcher Form ihr euch das unterschreiben lasst. Vielleicht kann man ja über diesen Weg solche Dinge zukünftig verhindern.
Danke -
Man könnte doch einfach im Lehrerzimmer einer Dose aufstellen und jeder Kollege gibt nen Euro, dann kann man auch in solchen Fällen ein neues Buch anschaffen. Wenn Kollegen ihr privates Geld investieren um einen Amerika-Austausch zu begleiten oder auf Klassenfahrt zu gehen, warum dann nicht auch um solche Bücher zu ersetzen?
@cubanita, Bei uns werden auch Listen ausgegeben. Die kommen leider schon nicht unterschrieben zurück... Aber egal.
Offiziell ist es so, in den Büchern ist ja ein Stempel mit mehreren Zeilen, in die die Kinder ihren Namen schreiben. Und pro Jahr verlieren die Bücher an wert. Wenn ein Buch ersetzt werden muss, weil es fehlt, dann zu einem bestimmten Satz, je nachdem wie alt das Buch ist. Das unterschreiben die Eltern.
Wer allerdings wann einen Fleck reingemacht hat, lässt sich wohl nur schwer nachweisen und ist wohl kaum der Diskussion wert.
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Brandenburg ist ja eh sehr schwammig im Schulrecht, aber ich denke einfach mal, dass das übers Zivilrecht gehen würde und ja, wenn die Kinder unter 6 sind, guckst du in die Röhre, darüber sind sie natürlich z.T. haftbar zu machen.
Übrigens wird hier nirgends der Wert ermittelt, sondern der Neupreis muss gezahlt werden, sowohl in Berlin als auch in Brandenburg bisher nur zu erlebt.
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Ihr schreibt jetzt hier ganz viel darüber, wie es gehandhabt wird, aber auf welchen gesetzlichen Grundlagen fußt denn dieses Vorgehen. Susannea, hast du zufällig irgendwelche Angaben dazu? Berlin und Brandenburg sind ja öfter nah beieinander ...
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@cubanita, Bei uns werden auch Listen ausgegeben. Die kommen leider schon nicht unterschrieben zurück... Aber egal.Offiziell ist es so, in den Büchern ist ja ein Stempel mit mehreren Zeilen, in die die Kinder ihren Namen schreiben. Und pro Jahr verlieren die Bücher an wert. Wenn ein Buch ersetzt werden muss, weil es fehlt, dann zu einem bestimmten Satz, je nachdem wie alt das Buch ist. Das unterschreiben die Eltern.
Wer allerdings wann einen Fleck reingemacht hat, lässt sich wohl nur schwer nachweisen und ist wohl kaum der Diskussion wert.
Es geht jetzt um Bücher im ersten Jahr ... Danach wird bei uns eh nicht mehr diskutiert ... leider ...
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Ihr schreibt jetzt hier ganz viel darüber, wie es gehandhabt wird, aber auf welchen gesetzlichen Grundlagen fußt denn dieses Vorgehen. Susannea, hast du zufällig irgendwelche Angaben dazu? Berlin und Brandenburg sind ja öfter nah beieinander ...
Wie gesagt im Schulrecht in Brandenburg steht nichts, zwischen Berliner und Brandenburger Schulrecht liegen leider Welten.
Aber ich würde es eben auch nicht im Schulrecht suchen, sondern im Zivilrecht von wegen Haftung und Sachbeschädigung.
Für Kinder vom 7. bis zum 18. Lebensjahr gilt die volle Haftung, wenn der Minderjährige die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt.
Guck mal, hier hat Stuttgart das ganz gut formuliert:
http://www.rps-schule.de/recht…gungen_durch_schueler.pdfDer Aufwand wird also deinem Schulleiter einfach zu groß sein, denn er müsste klagen.
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Danke sehr!
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<Polemik>
Sie Alten haben ihre Gören anständig zu erziehen und die Gören haben gefälligst mit den ihnen anvertrauten Sachen ordentlich umzugehen!
</Polemik>Sorry, aber mir schwillt bei der hier beschriebenen Art und Weise mit dem Eigentum anderer umzugehen der Hals.
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Wir machen das auch so wie Friesin.
Zudem haben wir einen Fundus an alten abgeschriebenen Büchern, die die Schlamper im Zweifelsfall bei der nächsten Ausleihe bekommen.
Unsere Bücher haben zum Teil einen Umlauf von über 5 Jahren und sie sehen noch ganz gut aus. -
Abschließend sollte ich nochmal hinzufügen, dass die Bücher drei Jahre umlaufen müssen, bevor ein Wechsel des Lehrwerkes stattfinden darf. Nicht, dass jedes Buch nach drei Jahren ausgetauscht wird. Viele Bücher sehen auch nach mehr Jahren gut aus und sind auch länger im Einsatz. Ich werd mit meinem Schulleiter nochmal sprechen ....
Wiees bei Friesin genau läuft, weiß ich bisher leider nicht. Gibt es ein Formular, welches ihr beim Start an der Schule von Schülern und Eltern unterschreiben lasst? Das würde ich gern sehen, vielleicht wär das für uns eine Möglichkeit. -
Wiees bei Friesin genau läuft, weiß ich bisher leider nicht. Gibt es ein Formular, welches ihr beim Start an der Schule von Schülern und Eltern unterschreiben lasst?
ja, das gibt es. Die Datei habe aber nicht ich, könnte ich dir aber wahrscheinlioch besorgen. Demnächst per pn
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