Klassenpflegschaft: Geheime Wahl, wenn nur ein Kandidat?

  • Ich habe in den kommenden Tagen zwar meinen x-ten Elternabend, aber nachdem der Schulleiter an der Schule einer Freundin noch einmal darauf hingewiesen hat, dass der Klassenpflegschaftsvorsitz auf jeden Fall GEHEIM gewählt werden muss, frage ich mich, ob ich das auch machen muss, wenn sich nur ein Kandidat meldet? Ich habe es in den letzten Jahren jedes Mal so gehabt, dass nach zähem Warten sich genau EIN Kandidat gestellt hat und sich mit Mühe und Not noch jemand gemeldet hat, der bereit war, STELLVERTRETER zu werden.
    Wenn ich nun geheim wähle und sagen wir mal auch nur 5 Stimmen für den Kandidaten sind und die anderen Enthaltung oder ungültig, ist die Wahl doch trotzdem gültig, oder?
    Und überhaupt denke ich mir, wer mit dem einzigen Kandidaten nicht einverstanden ist, soll halt selber kandidieren ...

  • Ja, sie ist dann gültig, wenn nicht mehr Gegen- als Fürstimmen sind, dann ist der Kandidat gewählt. (wenn keine absolute Mehrheit, Zweidrittelmehrheit usw. gefordert ist).
    Aber generell muss ja immer geheim gewählt werden, egal wieviele Kandidaten, wenn es nur einer will oder wenn es die entsprechende Ordnung vorschreibt.

    • Offizieller Beitrag

    ja. Jedes Kind wird mit einer Stimme vertreten. Wenn für 2 Kinder nur ein Elternteil anwesend ist, hat der 2 Stimmen. Sind beide Elternteile anwesend, darf jeder abstimmen.

  • dass der Klassenpflegschaftsvorsitz auf jeden Fall GEHEIM gewählt werden muss, frage ich mich, ob ich das auch machen muss, wenn sich nur ein Kandidat meldet

    Da hast du den Publikumsjoker - den du abfragen musst.
    Wenn sich die gesamte versammelte Gesellschaft für die Wahl per Akklamation entscheidet, soll's so sein.
    Falls eine Gegenstimme aufscheint, musst du Zettelchen zählen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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