Hallo zusammen,
ich hab im Februar mein Referendariat in Bayern (Gymnasium) abgeschlossen und zum neuen Schuljahr vollkommen überraschend eine Planstelle in Baden-Württemberg erhalten. Ich freue mich natürlich tierisch, andererseits scheint mir dort jede Menge anders zu sein als im, wie es mir vorkommt, ziemlich stark reglementierten Bayern. Vor allem, was die Noten betrifft. Demnentsprechend nervös bin ich nun. In Bayern werden die zu erbringenden Leistungen ja in große und kleine Leistungsnachweise (umgangssprachlich auch als mündlich bezeichnet) aufgeteilt, zu Letzteren zählen dann auch Stegreifaufgaben, die ja eigentlich schriftlich sind.
Die Notenverordnung hab ich natürlich gelesen, aber wirklich schlauer bin ich nicht. Nun sind es ja noch gute drei Wochen, bis die Schule wieder anfängt, aber irgendwie hätte ich die Sache mit den Noten jetzt gerne geklärt, zumal ich ja auch den Schülern zu Beginn offenlegen muss, wie sich die Noten zusammensetzen und welche Kriterien ich für mündliche Noten anlege. Das macht man jetzt hier in BY ja eher nicht so. Und meine zukünftigen Kollegen kann ich auch erst bei der Konferenz befragen, was mir ehrlich gesagt ein bisschen zu spät ist.
Meine (möglicherweise recht unintelligenten) Fragen sind nun:
1) Die Gewichtung mündlich/schriftlich ist mir soweit klar, das wird an meiner Schule eh fachschaftsintern geregelt. Aber was zählt nun alles zur schriftlichen bzw. mündlichen Note? Die schriftliche Note setzt sich aus den Klassenarbeiten zusammen, das ist klar. Wie verhält es sich aber nun mit diesen schriftlichen Wiederholungsarbeiten, von denen ich gelesen hab? Wie zählen die zur schriftlichen Note? Man sagte mir, ich kann auch einige Kurztests schreiben und diese als eine Klassenarbeit zählen. Das ist dann aber wohl eher nicht das gleiche wie eine schriftliche Wiederholungsarbeit? Und wo wir schon dabei sind: Gibt es unangekündigte Tests, also Stegreifaufgaben, in BaWü überhaupt?
2) Was zählt zur mündlichen Note? Tatsächlich nur die Unterrichtsbeitragsnote? Oder auch Sachen wie Abfragen, Lesenoten, Gedichtvorträge, Referate? Oder sind Referate dann schon praktische Leistungen?
3) Gibt esbestimmte Richtlinien, nach welchen die mündliche Note=Unterrichtsbeitragsnote zu ermitteln ist? Damit meine ich jetzt weniger die Kriterien, anhand derer eine Note vergeben wird, sondern eher die Art und Weise der Benotung. Wir haben im Seminar gelernt, uns in einer Woche oder auch über einen längeren Zeitraum pro Klasse drei oder vier (oder wie viele man halt will) Schüler rauszupicken und diese dann intensiver zu beobachten. Für diesen Zeitraum wird eine Note vergeben. Könnte ich das so machen oder spräche da schulrechtlich was dagegen? Ich muss dazu sagen, dass ich "das" System für Unterrichtsbeitragsnoten für mich noch nicht gefunden hab.
Das war's erstmal, aber mir fällt sicher noch mehr ein!
Gibt's noch etwas, auf das ich eurer Meinung nach achten muss?
Danke schon mal für eure Hilfe!
Stella