Ich bin gerade etwas verwirrt, weil ich an unterschiedlichen Stellen Unterschiedliches lese.
Ich es so verstanden: Wenn ein Schüler/eine Schülerin "besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesen und Schreibens hat" - und dies kann auch durch Migrationshintergrund oder ein bildungsfernes Elternhaus sein -, hat der Schüler (ich schreibe das jetzt mal pauschal auch für die Mädchen) in SekI und II Anspruch auf individuelle Förderung. Bei der Bewertung der Leistung können in der Sek I seine Schwierigkeiten berücksichtigt werden und bei den Klassenarbeiten kann ihm z.B. mehr Zeit gegeben, andere oder weniger Aufgaben gestellt werden usw. Es kann in der Sek I darauf verzichtet werden, die Rechtschreibleistung zu bewerten. Ein Gutachten von externer Stelle muss nicht vorliegen.
Richtig?
Aber wer entscheidet dies? An einer Stelle habe ich gelesen die Schulleitung unter Berücksichtigung der Aussagen der Lehrer, an anderer Stelle die Lehrer 'allein'.
Und verstehe ich es richtig, dass keinen Anspruch auf eine bestimmte Art des Nachteilsausgleiches gibt?
Für Dyskalkulie habe ich gelesen, dass kein Nachteilsausgleich gewährt wird (http://www.brd.nrw.de/schule/g…ausgleich_an_Schulen.html) - Heißt dass, dass die Schüler nur Anspruch auf individuelle Förderung haben, aber in der Klassenarbeiten schreiben müssen wie alle?