Bekenntnisschulen - Hier gemeint und schon oft diskutiert: die staatlichen Schulen mit "katholisch" im Namen.
Es ist amtlich:
"Nach einem neuerlichen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW darf die Schulleitungeiner katholischen Grundschule die Schulaufnahme eines bekenntnisfremden Kindes von einer Einverständniserklärung seiner Eltern abhängig machen. Diese müssen ausdrücklich zustimmen, dass ihr nicht-katholisches Kind am katholischen Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten teilnimmt."
Wann macht NRW endlich Schluss mit diesem Unsinn.
Fall
Kommentar mit Link zu Urteil
L.G. Pia