gesetzliche Regelung zum Handyverbot/Handynutzung im Unterricht in Sachsen

  • Hallo,
    ich bin auf der Suche nach einem offiziellen Gesetzestext, der Lehrern in Sachsen vorgibt, wie mit Handynutzung im Unterricht umzugehen ist. Meine Suche im Internet war bisher leider erfolglos, aber vielleicht kennt sich ja hier jemand aus. Hintergrund ist der, dass eine Lehrerin an einer Schule, in der ich hospitierte mir sagte, dass sie keinerlei rechtliche Handhabe bzgl. der Handynutzung im Unterricht habe, selbst wenn die Hausordnung ein Handyverbot beinhaltet. Ich würde gerne wissen, ob das tatsächlich so ist.


    Vielen Dank schon mal für alle Antworten.

  • Es gibt dafür keine Gesetze, denn Gesetze gelten im Bildungswesen landesweit. Das "oberste" Gesetz wird das Schulgesetz deines Bundeslandes sein. Und da wird nichts zum Handyverbot in Schulen drin stehen.
    Deswegen gibt es ja Hausordnungen, die so was geregelt wird. Und für die Umsetzung einer Hausordnung ist der "Hausherr", also die Schulleitung verantwortlich.


    Wenn du das Handyverbot mit einem Gesetz begründen willst, dann versuch doch mal, das Nichtraucherschutzgesetz umzusetzen. Das regelt, dass "in" Schulen bzw. Bildungseinrichtungen das Rauchen nicht erlaubt ist. Klar, es raucht auch keiner im Schulgebäude, aber wir haben große Probleme mit (auch volljährigen) Schülern, die auf dem Gelände bzw. Schulhof der Berufsschule geraucht haben. Trotz Hausordnung und mehrfacher Ermahnungen durch aufsichtsführende Lehrer. Pädagogische Maßnahmen wie: Aussprachen, Nachsitzen, schriftliche Ermahnungen waren insbesondere bei "bildungsresistenten" Schülern des Berufsvorbereitungsjahres sinnlos. Ordnungsmaßnahmen, wie Ausschluss vom Unterricht bzw. der Schule nicht gerechtfertigt.
    Wer ist aber über die Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes verantwortlich: das Ordnungsamt der Stadt. Trotz mehrfacher Bitten von Seiten der Schulleitung ist nie jemand vom Ordnungsamt gekommen, um diese Schüler zu verwarnen oder mit einem Bußgeld zu bestrafen. Und wurde allerdings mitgeteilt, dass wir mit Angabe des "Tatherganges" und Nennung der Adresse des Beschuldigten und der Adresse von zwei Zeuge eine A4-Seiten große Anzeige an das Ordnungsamt geschickt werden könnte.
    Glaubst, dass macht man als Lehrer, nur weil irgendwelche unbelehrbaren Teenies nicht aufhören, auf dem Schulhof zu rauchen??


    Deswegen gibt es auch für das Handyverbot keine Gesetze. Da müssten ja Behörden die Umsetzung dieser Gesetze kontrollieren!!



    P.S. Ach ja, ich bin nicht mehr an dieser Berufsschule und mittlerweile befindet sich ganz offiziell auf dem schuleigenen Parkplatz eine Raucherinsel. Das liegt aber eher daran, dass die Lehrer es müde wurden, die Schüler zu ermahnen und nicht staatliche Kontrolleure eines solchen Gesetzes sein wollten, wenn sich noch nicht mal das Ordnungsamt dafür interessiert. (Ach ja, in Berufsschulen des Landes Sachsen-Anhalt sind Raucherecken erlaubt wurden. In anderen Schulen ist es nicht erlaubt.)

  • Ich kann nur sagen, wie es z.B. in NRW geregelt ist. Direkt im Gesetz steht zum Handy sowieso nichts.



    § 53 SchulG NRW


    (2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, (...)




    Und darüber ist das mit dem Handy im Unterricht geregelt. Und da ist das egal, ob das irgendein Deo ist, mit dem rumgesprüht wird, ein Handy mit dem gespielt wird oder ein Klebestift, mit dem Mist gebaut wird.

  • Wahrscheinlich verwechselt die Kollegin 'Handy dabeihaben' und 'Handy im Unterricht nutzen'. Gegen ersteres hat sie wahrscheinlich keine Handhabe, gegen letzteres - wie schon geschrieben - schon.

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