Kollegen helfen - Steuererklärung

  • Ich möchte einem netten Kollegen helfen, toller Lehrer, sehr angenehme Person - aber privat ein wenig "unsortiert" und chaotisch.
    Bei einem Gespräch teilte er mir mit, dass er seit Jahren keine Steuererklärung macht, "keine Zeit", "ich hasse Bürokram", etc.


    Da bei mir jedes Jahr einige hundert Euro in meine Tasche zurückfließen, habe ich ihm gesagt,
    dass ich ihm bei der Steuererklärung ein wenig helfen werde.
    Mit meiner Steuersoftware geht das auch recht unkompliziert.


    Meine Fragen:
    Als Lehrer/beamter gelten meines Wissens andere Zeiten, was die Abgabe der Erklärung anbelagt.
    Bis zu welchem Jahr kann ich die Steuererklärung anfertigen?
    Mit welchen Konsequenzen muss er rechnen?

  • Frist: Jahresende + 4 Jahre.
    D.h., dass dieses Jahr bis 31.12. die Steuererklärung für 2011 gemacht werden muss.
    2010 ist zu spät, 2012, 2013, 2014 kann man machen.
    Dies geht aber nur, wenn er Geld zurückbekommt.
    Wenn er kein Geld zurückbekommt und z.B. nachbezahlen muss, hat er sicherlich eine Aufforderung vom Finanzamt erhalten.
    Diese Aufforderung kann das Finanzamt "einfach so, weil es ihm gefällt", erlassen. Ist z.B. bei mir so. Habe keine Ahnung warum, bekam bisher immer eine Erstattung. (Dafür bekommt man die Erstattung recht gut verzinst - letztes Mal waren es, glaube ich, 3 oder sogar 4 Prozent. :-))
    Ihr müsstet auch mal schauen, ob er zur Abgabe schon Zwangsgeld angedroht bekommen hat.
    Im Zweifelsfall einfach anrufen, fragen und ggf. um Fristverlängerung bitten.


    Ist aber egal, ob man Beamter/Lehrer oder was auch immer ist.

    Lehrer klagen, ohne zu leiden. :D

    Einmal editiert, zuletzt von Super-Lion () aus folgendem Grund: ergänzt

  • Wie kommst du darauf, dass andere Zeiten gelten sollten und das er Konsequenzen befürchten müsste.
    Es gibt nur die Pflicht sie abzugeben, wenn du pflichtveranlagt bist, also z:B. Lohnersatzleistungen erhältst, Steuerklassen 3/5 oder gar 6 hast oder selbstständig tätig bist z.B. sonst kannst du es tun oder lassen.


    Die Steuererklärungen für 2011 bis 2014 kann er noch abgeben, auch wenn er kein Geld zurück bekommt natürlich, wenn er aber nicht dazu verpflichtet ist, dann wäre er ja schön blöd, dass für die entsprechenden Jahre zu machen. Man muss auch nicht für jedes Jahr abgeben!

  • Ich habe mit der Steuer auch so meine liebe Not.
    Vor einigen Jahren bin ich in einen Lohnsteuerhilfeverein eingetreten und die machen alles für mich.
    Den Beitrag holen die durch einige "Trick" meistens wieder rein. Und ich hab wenig Arbeit damit.


    Ich hab da übrigens eine super Technik entwickelt: Ich hab an der Tür meines Arbeitszimmers eine stabile Klarsichthülle geklebt. Da kommt ALLES rein, was als Beleg auch nur annähernd für das Finanzamt interessant sein könnte.
    Vor dem Besuch beim Hilfeverein sortiere ich das und dann geht's los. Wir kriegen durch die weiten Fahrtwege übrigens richtig viel raus. Das lohnt sich.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

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