Versicherungsschutz bei AG-Veranstaltung innerhalb der Schulferien?

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgende Situation: auf dem Hintergrund einer in Kürze anstehenden Aufführung würde ich gerne mit den Schülerinnen und Schülern einer Musical-AG am letzten Tag der Sommerferien bereits eine längere Probe abhalten. Die Frage, die sich nun stellt, ist: sind die Schülerinnen und Schüler in diesem Falle über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, auch wenn das neue Schuljahr noch nicht begonnen hat? Es handelt sich, nur um das noch einmal deutlich zu sagen, nicht um eine reine Ferienaktivität (wie z.B. im offenen Ganztag von Grundschulen oft angeboten), sondern um eine ganz reguläre Arbeitsgemeinschaft der Schule, für die lediglich eine zusätzliche Probe am letzten Ferientag abgehalten werden soll.
    Hat diesbezüglich hier zufällig jemand Erfahrungen oder/und belastbare Informationen?


    Vielen Dank!


    Sir Toby

  • Hallo Miteinander,
    in BaWü beginnt das Schuljahr laut Schulgesetz §26 am 01.08. und endet am 31.07., daher sind alle Veranstaltungen, die irgendwann stattfinden, in irgendeinem Schuljahr :D
    Zur Vorgehensweise bei Schulveranstaltungen: bei uns ist es so: wenn der Schulleiter eine Veranstaltung als Schulveranstaltung anerkennt, greift auch der übliche Versicherungsschutz. Daher sollte immer Rücksprache mit der SL gehalten werden, zum Einen aus Transparenzgründen und zum Anderen eben aus versicherungsrechtlichen Gründen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Probe zur Musical-AG keine Schulveranstaltung werden kann, egal, wann sie stattfindet.
    Weiter schöne Ferien!


    ERGÄNZUNG: gemäß des NRW-Schulgesetzes, §7, sind der Beginn und das Ende des Sj wie in BaWü festgesetzt.

  • Wir bekommen immer wieder gesagt, dass wir keine Ferien haben, sondern nur unterrichtsfreie Zeit. Die Schulleitung befindet sich in den Sommerferien auch mindestens zweieinhalb Wochen in der Schule.
    Da ist also von Versicherungsschutz auszugehen. Illegal arbeitet da keiner:)

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