Ich mache mir wahrscheinlich schon wieder zu viel Gedanken, aber mich beschäftigt eine Frage im Hinblick auf die Klassenfahrt meiner neuen 5 in ein paar Wochen:
Nehmen wir mal folgenden Fall an: Wenn sich bei einem "verhaltenskreativen" Kind herausstellen sollte, dass es permanent sich nicht an Regeln hält, austickt u.ä. und ich hätte den Eindruck, dass ich das auf einer Klassenfahrt - auch im Hinblick auf die restlichen ca.24,25 Kinder - nicht wirklich in den Griff kriegen könnte: Kann bzw. sollte man dann sagen, dass das Kind nicht mitfahren kann? Und wenn ja, wann und wie kommuniziert man das? Bereits von Anfang an (sprich dass man das Kind beobachten muss und dann schaut) oder eher nicht? Ich muss ja sehr bald schon über die Fahrt sprechen und will keine Freude o.ä. wecken, die ich evtl. gar nicht erfüllen kann... Oder MUSS ich sogar jeden mitnehmen?
Klassenfahrt mit Kind mit Förderbedarf
- Aktenklammer
- Erledigt
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Wie auch schon in anderen Threads, die Du verfasst hast, geschrieben wurde: Warte es ab. Falls sich das Kind so verhalten sollte, musst Du dies dokumentieren, Dich dann mit der Schulleitung absprechen und Dir Rückendeckung verschaffen.
Rein formal kann ein Kind nicht auf Verdacht hin ausgeschlossen werden, es sei denn, es gibt konkrete, handfeste Verdachtsmomente auf Eigen- oder Fremdgefährdung. Der Ausschluss von einer Klassenfahrt ist eine Ordnungsmaßnahme, die nicht sofort ohne vorheriges dokumentiertes und gerügtes Fehlverhalten ausgesprochen werden darf.Falls ein Gespräch über die Nichtteilnahme an der Klassenfahrt stattfinden sollte, dann würde ich das nur im Beisein der Schulleitung machen, denn diese muss das letztlich entscheiden bzw. durchboxen. Als Klassenlehrer hast Du da kaum Handhabe. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass das oben genannte Vorgehen erfolgreich funktioniert hat und es auch hinterher keine Probleme mehr gab.
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Ein (noch unbekanntes) Kind von vorne herein ausschließen würde ich nicht.
Vielleicht findet es guten Anschluss an ein paar nette Kinder und fügt sich auf der Fahrt ganz entspannt ein.
Oder du hast einen super Draht zu dem Kind, dass es kaum Vorfälle gibt -weiß man ja alles noch nicht.Du wirst mit den Eltern deines Inklusionskindes doch sicher möglichst früh ein Gespräch führen, da würde ich die Eltern vorsichtig auf das Thema ansprechen, wie sie die Lage einschätzen und ob sie ihrem Kind zutrauen, dass es die Fahrt "problemlos" mitmacht. Womöglich schlagen sie auch von selbst vor, dass ihr Kind besser daheim bleibt.
Bei einem Autisten / Asperger stelle ich es mir zum Beispiel sehr schwierig vor, da eine Woche die Verantwortung zu übernehmen. Über die Ursachen, warum dein Schüler "austickt" weiß ich jetzt natürlich zu wenig, um konkret etwas zu raten...Bei mir unterschreiben die Schülereltern bei der Anmeldung zur Fahrt, dass sie ihr Kind zur Not umgehend (!) abholen kommen, wenn es massive Probleme mit der Einhaltung von Regeln gibt. (Ob sie das dann wirklich machen, musste ich zum Glück noch nie herausfinden.)
Hat das Kind mit Förderbedarf einen Schulbegleiter? Dann müsste dieser natürlich auch mitkommen.
EDIT: Bolzbold war schneller - super, da hast du gleich die rechtlichen Tipps.
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Einen Schulbegleiter kann ich ja vermutlich erst beantragen, wenn ich das Kind ein wenig beobachtet habe, oder? Man muss doch da zigtausend Sachen angeben, was die Schule alles nicht leisten kann usw.
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Oder MUSS ich sogar jeden mitnehmen?
Erst mal, ja. Das gilt auch für Wandertage. Die oft ausgeübte Praxis von KL, dass nach Gutdünken entschieden wird "Du kommst jetzt nicht mit auf den Wandertag" ist nicht korrekt, sondern, wie schon gesagt, muss eine Ordnungsmaßnahme sein.
Ansonsten sind ESE-Kinder auf Klassenfahrten eigentlich sehr pflegeleicht, weil die da ständig was zu tun haben. Meiner (noch nicht so langjährigen) Erfahrung nach.
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Einen Schulbegleiter kann ich ja vermutlich erst beantragen, wenn ich das Kind ein wenig beobachtet habe, oder? Man muss doch da zigtausend Sachen angeben, was die Schule alles nicht leisten kann usw.
Uns wurde noch einmal klar gesagt, dass NUR die Eltern einen Schulbegleiter / Integrationshelfer beantragen können. Ob das so einheitlich geregelt ist in NRW, weiß ich nicht. Einen Bericht musst du dann natürlich trotzdem noch schreiben.Ich finde es wichtig, sich von den Eltern unterschreiben zu lassen, dass sie das Kind im Fall der Fälle abholen.
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Ausschluss von einer Fahrt kann dann erfolgen, wenn ein Kind sich und / oder andere durch sein Verhalten gefährdet bzw. wenn die Mitnahme des Kindes ein zu hohes Risiko darstellen würde. Das geht aber nicht prophylaktisch. Wenn du die Befürchtung hast, dass ein Ausschluss nötig sein könnte, würde ich alle Vorkommnisse, die dafür sprechen, genau dokumentieren, um im Notfall begründet handeln zu können. Ich habe nicht die Erfahrung gemacht, dass ESE-Kinder auf Fahrten grundsätzlich pflegeleicht sind oder dass eine Klassenfahrt mit autistischen Kindern ganz problemlos ist. Das kann sein, es kann aber auch gewaltige Probleme geben, da eine solche Fahrt eine soziale Ausnahmesituation darstellt. Ich würde mir erst einmal ein Bild von den genauen Verhaltensauffälligkeiten machen (auch anhand der Akte, die ja irgendwann bei dir landen muss). Die Einschätzung der Eltern ist nach meinen Erfahrungen mit Vorsicht zu genießen. Vll. sehen sie die Problematik - vielleicht erklären sie aber auch, dass das schon gutgeht, weil sie möchten, dass ihr Kind eben auch Fahrten mitmacht. Das Risiko trägst letztlich du und du musst das auch entscheiden.
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Wäre es sinnvoll oder aufschlussreich, einen "Test-Wandertag" zu machen?
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Ich wuerde auch erstmal abwarten und dann zur Not Hilfe ins Boot holen. Meine beiden "schwierigen" Schueler waren auch mit auf Klassenfahrt. Bei beiden hing es in der Schwebe, ob Sie denn nun mit duerfen. Einen hab ich die gesamte Zeit im Auge behalten, den anderen hatte mein Direktor die gesamte Woche an der Backe (der kam naemlich mit uns auf Klassenfahrt,...und das gab mir mal ein paar Tage Erholung von seinem ewigen Generve...und nee, der hat keinen Foerderbedarf, nur schlecht erzogen und total verwoehnt).
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Wie bereits geschrieben: Ordnungsmaßnahme kann erst erfolgen, wenn was vorgefallen ist. Und manches stressiges Kind ist auf Klassenfahrten besser drauf.
Lass dir doch von (allen!) Eltern schriftlich geben, dass sie im Falle groben Fehlverhaltens die Möglichkeit haben, ihr Kind abzuholen. Wenn ein Kind dort ausflippt, muss es geholt werden.
Schließlich- was soll schon Dramatisches passieren? Vertrau darauf: dir wird im Notfall die passende Maßnahme einfallen. Das Kind wird schon nicht mitm Messer auf andere losgehen. Und wenn doch, 110 kannst du überall anrufen.
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