Hallo zusammen,
ich habe da noch ein paar Fragen zu den neuen Klausurformaten in der EF. Einiges ist mir verständlich, anderes - auch nach intensiver Lektüre der bereitgestellten Informationen (KLP, Konstruktionshinweise, etc.) - noch nicht. Vielleicht könnt ihr helfen. Schonmal danke dafür.
Ich beziehe mich auf den Aufgabentyp 1.1 und die EF.
1) Möchte ich eine HVÜ in der Klausur anweden im Klausurteil B, muss dann der Text in Klausurteil A genau die gleiche Thematik behandeln (also ncht jetzt das Oberthema Jugendliche z.B., sondern geht es in der HVÜ um Liebe, könnte man auch im ersten Teil das Thema Gewalt ansprechen?)?
2) Ist eine mündliche Überprüfung in der EF zwingend (erstmal unabhängig vom Fachkonferenzbeschluss)
3) Gibt es noch Klausuren, in denen nur die schriftliche Produktion verlangt wird?
4) Wie viele Klausuren schreibt man in der EF. Laut den Konstruktionshinweisen auf S. 7 nämlich nur 2, aber das kann ja nicht stimmen, oder?
Danke nochmal!