Hallo. Ich arbeite an einer Schule in Niedersachsen und bin Beamtin auf Probe. War oder ist jemand auch in dieser Situation und kann mir ein paar Fragen beantworten?:
Habe ich die gleichen Rechte wie verbeamtete Lehrer? Bekomme ich also kurz vor und nach der Geburt das Mutterschaftsgeld (Fortzahlung meines Gehalts) ?
Ich bin privat versichert. Muss ich die Beiträge in der Elternzeit komplett weiter zahlen?
Wenn ich ein Jahr Elternzeit nehme, habe ich dann ein Anrecht auf meine Stelle in der alten Schule und die Probezeit läuft ganz normal weiter? Oder muss ich ggf an eine andere Schule?
Danke und liebe Grüße, Merle