ZitatEr wollte 1400 Euro Schmerzensgeld: Weil ein Mitschüler ihm den Stuhl weggezogen hatte, reichte ein Neuntklässler Klage ein. Für Neckereien untereinander haften Schüler aber nicht, entschied das Amtsgericht Hannover.
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Der damals 15-Jährige hatte bei dem Sturz Prellungen und Blutergüsse erlitten. Er war aufs Steißbein gefallen und mit dem Kopf auf dem Boden aufgeschlagen. Der Junge konnte nach Darstellung seines Anwalt Thomas Kräft nicht mehr aufstehen und wurde deshalb mit einem Rettungswagen in die Medizinische Hochschule Hannover gebracht. Weil er an der Bluterkrankheit leidet, wurde er anschließend drei Tage lang im Krankenhaus beobachtet.
Er habe vor Schmerzen nicht mehr aufstehen können und habe längere Zeit nur stehen oder liegen können, klagte der Schüler. Deshalb habe er auch einen geplanten Urlaub absagen müssen.
http://www.spiegel.de/schulspi…-wegziehen-a-1045663.html
Also, wenn es nächstesmal in der Schule "Neckereien" mit körperlichen Folgen gibt: Spart euch die zeitaufwändigen pädagogischen Maßnahmen und Klassenkonferenzen. Verweist einfach auf dieses Urteil, denn was ehrenwerte Richter so entscheiden, kann für eine kleine gewöhnliche Lehrkraft doch nur Vorbild sein, oder?
Gruß !