Heute habe ich erfahren, daß unsere Klassenpflegschaftsvorsitzende dem Klassenlehrer genauestens (mit Namen) erzählt hat, was welche Mutter auf dem letzten Elternstammtisch gesagt hat. Er hat sich daraufhin ihr gegenüber über ein Kind (auch mit Namen genannt) detalliert geäußert. Unsere Vorsitzende hat mir das erzählt, wobei es sich nicht um mein Kind handelt. Meine Frage ist nun, ob sich der Klassenlehrer nicht an die Schweigepflicht halten muss. Ich muss ja nun damit rechnen, daß er sich ihr gegenüber auch über mein Kind geäußert hat und dies nun rumgetratscht wird. Da ich das Gespräch mit dem Lehrer suchen möchte, würde ich gerne wissen, ob dies in NRW rechtlich richtig ist, was er gemacht hat.
Blümchen
Dringend! Schweigepflicht bei Lehrern
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Grundsätztlich - und da wird es in den verschiedenen Bundesländern wohl keine Unterschiede geben - sind Lehrer zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Allerdings gilt dies nicht für Tatsachen, die offensichtlich sind.
Wenn also ein Schüler einen Schulausschluss bekommen hat und davor eine gravierende Handlung beging, dann ist der Zusammengang offensichtlich und der Lehrer darf hier sehr wohl darüber reden - allerdings wieder nicht über Details der beratenden Klassenkonferenz wie z.B. Abstimmungsverhalten, Kommentare usw. (Konferenzverschwiegenheit).
Entweder reicht dir die Antwort oder du müsstest den Fall genauer schildern.
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