Dienstunfähig: Ref. nochmal möglich?

  • Hi,
    ich wurde für dienstunfähig erklärt und aus dem Staatsdienst entlassen nachdem ich 7 Monate lang im Referendariat krank geschrieben war.


    Aber nun habe ich nirgends Infos erhalten, was das nun konkret bedeutet:


    Kann ich noch mal irgendwo mein Ref. machen? Reicht dazu eine normale Bewerbung oder muss ich irgendwas nachweisen, z.B. meine Dienstfähigkeit?


    Kriege ich noch irgendeine Begutachtung/Beurteilung/Arbeitszeugnis? Wenn ja, wann?


    Ich habe all meine geliehenen Bücher und Schlüssel dem Hausmeister in die Hand gedrückt.


    War´s das nun oder kommt da noch was?


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    1) Ja, bei einer Wieder-Einstellung müsstest du ärztliche Gutachten vorlegen und ein Amtsarzt muss dich für wieder dienstfähig halten.


    2) Ja, du kriegst Begutachtungen usw.. Zumindest durfte ich für meine Referendarin, die auch aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musste, mehrere Gutachten schreiben. Sie landen in ihrer Akte und werden sie hoffentlich bei ihrem Neustart, falls sie es wieder versucht, überall neu begleiten.


    chili

  • Danke.


    Und muss ich mich um so ein ärztliches Gutachten kümmern, sprich dies aus eigener Tasche bezahlen?


    Und wann kriege ich denn die Gutachten der Seminarleiter?

    • Offizieller Beitrag

    ob und wann du die persönlich bekommst, das weiß ich ehrlich gesagt nicht.
    Meine Ref'in hat Mitte Februar aufgehört, zumindest ist bei uns nicht mehr aufgetaucht. Nach den Osterferien wurde ich von meinem Schulleiter angesprochen, dass er ein Gutachten schreiben müsste und ich als Fachlehrerin also die Gutachten schreiben müsste.
    Normalerweise muss ein Ref unterschreiben ("Zur Kenntnis"), aber sie war nicht da und mein Schulleiter hat es einfach dem Seminar weitergeleitet.


    Wegen eines Wiedereinstiegs würde ich mir erstmals keine Gedanken machen sondern darum kümmern, wieder gesund zu werden.
    und wenn es dir WIRKLICH gut geht und du dir den Schulbetrieb zutraust, dann kannst du dich bei der Bezirksregierung deiner Wahl / der zuständigen Behörde nachfragen, was du deiner Bewerbung beilegen musst. Vermutlich musst du eh zum Amtsarzt, er würde eventuell irgendwelche bestätigende ärztliche Gutachten wollen.
    Es hängt auch davon ab, wieviel Zeit dir angerechnet wird und ob du überhaupt wieder zugelassen wirst. (hängt von den Bundesland ab)

  • Ich habe einmal jemanden zu einem Wiedereingliederungsgespräch (so oder so ähnlich hieß das) bei einer BezReg begleitet. Der Ref war einige Wochen lang krank gewesen. Ihm wurde gesagt, wenn eine deutlich längere Erkrankung absehbar sei, solle er das Ref selbst beenden. Wenn man ihn entlassen müsse, gebe es keine Möglichkeit für einen Neustart ins Ref bzw. eine Fortführung des abgebrochenen Refs.

  • Es geht um NRW und die Entlassung aus dem Dienst geschah zum 1. Juli.
    Damit bin ich raus aus der ernsthaften Diskussion, ich dachte - wie immer naiv -, dir sei diesmal an eine Lösung des Problems gelegen.

    bin ich wirklich so blind, dass ich jetzt nichts sehe, was deine recht schroffe Antwort für mich erklärt? Hab ich was verpasst? An wen soll das gehen? TE oder den Tarnhelm?

  • Aus einer Information der Bezirksregierung Detmold (also für NRW):


    "Eine Einstellung soll nicht erfolgen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber nach einer früheren Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst die Wiedereinstellung beantragt, es sei denn, dass die Beendigung aus wichtigem Grund auf eigenen Antrag erfolgt ist."


    Für andere Bundesländer musst du halt die entsprechenden Vorschriften durchforsten. Für RLP:
    Merkblatt zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien Seite 6 unten:


    "Bewerberinnen und Bewerber, welche dieReferendarausbildung bereits in Rheinland-Pfalz oder einem anderen Bundesland begonnen (und evtl. abgebrochen) haben, können in das Zulassungsverfahren in Rheinland-Pfalz nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen aufgenommen werden. Anträge auf nochmalige Zulassung zum Vorbereitungsdienst sind daher unbedingt entsprechend zu begründen. Weiter wird gebeten, die Behörde (mit vollständiger Adresse) anzugeben, wo ihre bisherige Personalakte geführt wird, sowie eine Einverständniserklärung zur Aktenanforderung bei der zuständigen Behörde im anderen Bundesland mit der Bewerbung einzureichen."


    Gruß
    Nitram

    • Offizieller Beitrag

    Tschuldigung...
    Ich vergesse manchmal, dass es 1) 2 verschiedene Foren sind, 2) ich mir Sachen merke, die andere zum Glück schnell vergessen.


    http://referendar.de/forum/viewtopic.php?f=6&t=32417


    und die Geschichte geht leider länger.


    @Volldaneben
    Wenn du tatsächlich wieder gesund sein solltest, dann ruf einfach bei der Behörde an, sie werden es wissen. Aber dann musst du damit rechnen, dass du bei jeder Krankmeldung SOFORT (also nach einer Woche und nicht nach 7 Monaten) zum Amtsarzt geschickt wirst.

  • hi sternenbande! ich denke, du bist totkrank, aber kein arzt kann das feststellen? ich glaube eher, du willst dir nochmal anwärterbezüge erschleichen. das wird nichts werden, weil du ja erstmal die zurückzahlen musst, die du nach eigener aussage bereits ausgegeben hast, obwohl sie dir nach entlassung überwiesen wurden...

  • hey, danke für den Hinweis. Hätte ruhig auch gleich ans Team gehen können. Kleiner Wunsch fürs nächste Mal. Und auch wenn ich mich wiederhole: Beiträge wie den letzten könntet ihr euch sicher klemmen.


    Wir sind dran an der Sache.

  • @Marlboroman:
    Entlassen wurde ich in Niedersachsen, ich würde es auch gerne wieder in Niedersachen machen, allerdings diesmal bei einem anderen Studienseminar, aber zur Not gehe ich auch in ein anderes Bundesland.

    • Offizieller Beitrag

    der Vollständigkeit halber, falls jemand diesen Thread durch Google findet: Ein Wiedereinstieg ins Ref in NDS ist ungleich schwieriger als zum Beispiel in NRW. ALLE Zeiten, in denen man nicht krankgemeldet war, werden quasi tagesgenau angerechnet, ein Teil der Krankmeldungen wird normalerweise angerechnet, es sei denn, es liegt ein Antrag vor, unter anderem mit der Begründung, dass die Krankmeldungen am Stück waren. War man dazwischen immer wieder gesund, wird es quasi unmöglich.
    Ist man in NDS mehr als 9 Monate im Ref gewesen (abzüglich der angerechneten Krankschreibungen), hat man keinen Anspruch (und kein Recht) auf Wiedereinstieg.
    Ein Seminarwechsel ist soweit ich weiß dort auf Antrag möglich, aber auch nicht sooo einfach, da man wie gesagt alles angerechnet bekommt und somit alles in die Begutachtung einfliesst.


    Viele, die in NDS (oder anderen Bundesländern mit solchen Regeln) abbrechen, wechseln dann nach NRW, weil es dort (bisher zumindest) viel kulanter geregelt wurde, bis hin zum kompletten Neu-Einstieg.


    chili, ex-Personalrätin im Ref in NDS, die sowohl Abbrüche als auch Wiedereinstiege begleitet hat.

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