Eine einfache Frage. Darauf gab es eine einfache Antwort.
Im Grunde ist doch alles klar. Da sind die Eltern natürlich verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Freundlicherweise könnten sie vorher noch ein Gespräch mit der Schulleitung einfügen. Mehr aber bestimmt nicht. Heulen, Zähneklappern usw. machen keinen Sinn.
Eine komplexere Antwort könnte man nur geben, wenn man mehr von dem Fall wüsste. Sie möchte nichts preisgeben. Also gut.
Grüße Enja