Im hessischen Schulrecht habe ich jetzt nur noch gefunden, dass die Hausaufgaben in angemessener Zeit zu erledigen sein müssen. Die Regel mit dem Nachmittagsunterricht gilt nur für die Grundschule. Die Kinder haben ein Recht auf ihre individuelle Freizeit. Die Lehrer müssen sich untereinander abstimmen.
Also wenig, wenig, worauf man sich stützen könnte.
Oder gibt es da noch andere Quellen?
Was die Hausaufgaben in den Ferien betrifft, heißt es mal wieder "sollen nicht", was man auch nicht einfordern kann.
Meine Kinder hatten über die Weihnachtsferien in mehreren Fächern unglaublich umfangreiche Arbeitsaufträge. Die eine schrieb dann noch eine LK-Klausur am ersten Schultag nach den Ferien. Die andere musste am 2. Tag eine Präsentation abgeben. Schon Alltag sind die Leseaufträge. Das machen die Kinder nebenbei.
Grüße Enja