dauer von hausaufgaben in der 2.klasse

  • Im hessischen Schulrecht habe ich jetzt nur noch gefunden, dass die Hausaufgaben in angemessener Zeit zu erledigen sein müssen. Die Regel mit dem Nachmittagsunterricht gilt nur für die Grundschule. Die Kinder haben ein Recht auf ihre individuelle Freizeit. Die Lehrer müssen sich untereinander abstimmen.


    Also wenig, wenig, worauf man sich stützen könnte.


    Oder gibt es da noch andere Quellen?


    Was die Hausaufgaben in den Ferien betrifft, heißt es mal wieder "sollen nicht", was man auch nicht einfordern kann.


    Meine Kinder hatten über die Weihnachtsferien in mehreren Fächern unglaublich umfangreiche Arbeitsaufträge. Die eine schrieb dann noch eine LK-Klausur am ersten Schultag nach den Ferien. Die andere musste am 2. Tag eine Präsentation abgeben. Schon Alltag sind die Leseaufträge. Das machen die Kinder nebenbei.


    Grüße Enja

  • Hallo Paulepinguin,


    vom Prinzip her ist das mit dem in der Schule behalten natürlich nicht erlaubt, aber den Direx der GS in diesem Bezirk interessiert das herzlich wenig.


    Ich hatte damals wegen anderer Diskussionen mehr als einmal Auseinandersetzungen. Allerdings kenne ich das Schulgesetz, was viele Eltern nicht kennen.


    Er vertraut auf seinen guten Ruf bei der Aufsichtsbehörde und das sitzt der Ehemann einer Kollegin.


    Außerdem, was will man denn tun, wenn es schon vollzogen wurde.


    An anderen Schulen hält man sich natürlich an die Vorgaben. Der Direx unserer Realschule ist viel zu korrekt, als das so etwas passiert. Der ist auch richtig ok und man kann offen sein.


    Doris


    Doris

  • Hallo,


    wieso ist das nicht erlaubt? Bei uns müssen nur die Eltern benachrichtigt werden. Versäumte Arbeiten nachzuholen, halte ich für pädagogisch sinnvoll.


    Grüße Enja

  • ich dachte auch immer, Nachsitzen sei inzwischen abgeschafft worden.
    Ist das denn noch üblich oder tatsächlich noch erlaubt? ?(
    Und wie sieht es bei Strafarbeiten aus?

    wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten.

    • Offizieller Beitrag

    Was (zumindest in By) noch erlaubt ist, nennt sich "Nacharbeit".
    Dh. ein Schüler, der durch Unaufmerksamkeit, Störung etc. meiner Ansicht nach deutlich zu viel vom Unterricht versäumt hat, kann nachmittags einbestellt werden um den Stoff nachzuholen.
    Das darf aber nicht am selben Tag sein, denn die Eltern müssen schließlich (mit entsprechenden Zeitraum, damit sie sich terminlich drauf einstellen können- das ist in der Regel eine Woche) darüber verständigt werden.
    Pädagogisch sinnvoll finde ich es auch, denn die Schüler opfern natürlich äußerst ungern ihre Freizeit und bei uns gibt es dementsprechend auch selten "Wiederholungstäter".
    Lg, Hermine

    "Ein Mann, der noch keinen Fehler begangen hat, hat noch nie etwas getan."
    Sir Robert Baden-Powell, Earl of Gilwell

  • wenn ich es also richtig verstehe, dient das Nacharbeiten ausschließlich der Aufarbeitung versäumten Stoffes.
    Bei Blödsinn machen auf dem Schulhof und dann ein Nachsitzen um die Schulregeln abzuschreiben oder einen Aufsatz darüber zu schreiben, weshalb Schneeballwerfen gefährlich ist, entspräche nicht der Vorgabe? ?(

    wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten.

  • Flexi:


    hier die antwort für niedersachsen:


    Zitat

    Erziehungsmittel sind pädagogische Einwirkungen auf die Schülerin oder den Schüler, die ihre Grundlage im Schulverhältnis haben. Die Schule ist in der Kreation von Erziehungsmitteln frei, solange diese nicht die Intensität von Ordnungsmaßnahmen erreichen. Erziehungsmittel sind z.B. das Umsetzen einer Schülerin oder eines Schülers in der Klasse, das Nachsitzen in Form besonderer schulischer Arbeitsstunden unter Aufsicht, der schriftliche Tadel, Verweis aus dem Unterrichtsraum, vorübergehende Wegnahme von Gegenständen, zusätzliche häusliche Arbeiten etc.. Ggfs. muss aber die Aufsicht sichergestellt oder es müssen die Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden.


    wie zu lesen ist, können wir lehrer uns noch ganz andere dinge überlegen, solange diese nicht "die intesität von ordnungsmaßnahmen" erreichen. nacharbeiten fallen z.b. unter solche erziehungsmittel, wobei das "nacharbeiten in der schule" eigentlich ein entgegenkommen der lehrer ist, da diese sich außerhalb ihrer festen unterrichtszeit mit dem schüler sogar noch zusammensetzen - ich könnte jegliche strafarbeit auch einfach zu hause arbeiten lassen. ob ich bei einem schneeball schulordnung abschreiben lasse (zuhause oder in der schule), zum aufräumen verpflichte, ein regelschild malen lasse, ein 4 augengespräch anordne, es auf sich beruhen lasse ... ... ... ist dabei nur eine frage meiner pädagogischen entscheidung und unterliegt KEINEM rechtlichen fixrahmen.


    damit müssen eltern wie schüler leben! schöner ist es allerdings immer, wenn eltern und lehrer an EINEM strang ziehen und sich nicht in gesetzeszeilen verirren. das setzt natürlich ein pädagogisches geschick auf beiden seiten voraus!

  • :D Schlauby, danke.
    bislang musste Sohnemann erst einmal eine 'Zusatzaufgabe' (eben einen Aufsatz über Schnebälle und die Gefahren) zu Hause anfertigen..und das war und ist für mich absolut okay...
    ich muss gestehen, dass ich bei manchen Dingen, die so in den Schule passieren, wahrscheinlich zu drastischeren Massnahmen greifen würde... ;)8) ...
    meine Nchfrage war mehr ein Interesse, da es auf dem letzten Elternabend gerade Thema war... :)

    wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten.

  • Das Abschreiben der Schulregeln, sowie das Anfertigen eines Aufsatzes über die Gefahren beim Schneeballwerfen gilt gemeinhin auch als pädagogisch sinnvoll und nicht als Strafe.


    Dass meine Tochter in der 4. Klasse 300x aufschreiben sollte "Ich darf meine Hausaufgaben nicht vergessen" war dagegen eine Strafarbeit.


    Grüße Enja

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