Elternzeit mitten in den Ferien beenden - Bezahlung?

  • Hallo zusammen,


    Da wir Ende September unser zweites Kind erwarten, planen wir gerade die Aufteilung der 14 Monate Elternzeit.
    Nach aktuellem Stand würde ich gern 10 Monate und mein Mann 4 Monate nehmen.
    Das würde aber bedeuten, dass meine Elternzeit ca. Ende Juli 2016 endet.
    Das wiederum wäre mitten in den Sommerferien (diese gehen bis zum 23.08.)
    1. Frage: geht das überhaupt? - ich weiß, dass man die Elternzeit nicht VOR den Ferien enden lassen darf, was ist mit IN den Ferien?
    2. Frage: erhalte ich dann im August die vollen Bezüge für meine Stundenzahl oder nur anteilig die Tage ab dem 23.08., die ich auch gearbeitet habe?


    Vielleicht hat hier jemand Erfahrungswerte... Bevor ich beim Schulamt wen erreiche...

    • Offizieller Beitrag

    Das ist in NRW zum Teil tatsächlich ein Problem, alsdass die Begründung für das Verbot des Aussparens der Ferien die angenommene Rechtsmissbräuchlichkeit ist.
    Es gibt eine entscheidende Ausnahme, wo das Land aufgrund der Gesetzeslage nichts dagegen machen kann.


    Eine Rechtsmissbräuchlichkeit des Endes der Elternzeit in den Ferien liegt dann nicht vor, wenn das Ende der Elternzeit mit dem Ende des Bezugszeitraums des Elterngeldes zusammenfällt. Eine solche Koppelung ist ja fast der Regelfall.


    Einziger Knackpunkt könnte die Aufteilung der Elternzeit sein, d.h. es könnte sein, dass der Sachbearbeiter moniert, man könne ja die Elternzeit anders aufteilen.


    Ich empfehle ein vorheriges Telefonat mit dem Sachbearbeiter mit dem Verweis auf den Ausschluss der Rechtsmissbräuchlichkeit bei oben genannter Konstellation. Das musste ich seinerzeit auch dem Sachbearbeiter meiner Frau darlegen, der sich dann bei seinem Büroleiter rückversichern musste, letztlich uns aber die Elternzeit so genehmigt hat wie ursprünglich beantragt.


    Nach der Elternzeit würdest Du - Ferien hin oder her - die regulären Bezüge gemäß Deines Deputats erhalten.


    Hier noch eine Quelle:
    http://phv-nw.de/sites/default…hutz%20-%20elternzeit.pdf (Seite 11)

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Meine Erfahrung in Bayern: Grundsätzlich wird nur Schuljahresbeginn oder Halbjahr für den Wiedereinstieg genehmigt. Als einzige Ausnahme wird nur genau 1 oder 2 oder 3 Jahre nach der Geburt akzeptiert. Ich habe z. B. am 2. Geburtstag meines Sohnes um Juni wieder zu arbeiten begonnen.

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