Benachteiligung von Lehrern ohne Kinder!

  • Moin,


    erstmal zur Klarstellung, ich habe nichts gegen Kinder.


    Bei uns an der Schule wurde heute bekannt gegeben, das Kolleginnen mit Kindern im Alter von 0-6 nicht mehr in den ersten beiden und in der 5. und 6. Stunde arbeiten müssen.
    Begründung, sie müssten ja die Möglichkeit haben ihre Kinder zu betreuen.
    Nachteil für alle nicht Eltern, mehr Nachmittagsunterricht, und mehr Hohlstunden.


    Was sagt Ihr dazu?
    Ich finde es eine absolute Frechheit.
    Wie kann man so Kollegen benachteiligen die keine Kinder haben?


    Wir wurden noch nicht mal in einer Konferenz nach unserer Meinung gefragt.
    Rechtlich ist das Ganze natürlich mehr als fraglich.
    Wenn jemand seine Eltern, Großeltern oder sonst wen pflegen muss gibt es ja auch keine Erleichterung.


    Und bitte jetzt nicht mit so Phrasen kommen, Kinder wären ja unsere Zukunft.
    Ich bin in Zukunft 10 Stunden mehr in der Woche nicht zu Hause, und man glaubt es kaum, auch ohne Kinder habe ich Familie :daumenrunter:

  • In den meisten Bundesländern legt das Schulgesetz fest, dass zu den Mitbestimmungsrechten der Gesamtlehrerkonferenz auch die "Grundsätze der Unterrichts- und Stundenverteilung"(oder so ähnlich formuliert) gehört.
    Wenn das in Niedersachsen auch so ist, dann könnt ihr diese Vorgabe ganz schnell wieder kippen.


    Was sagt denn der Personalrat dazu? Einen PR, der solche pauschalen Regelungen abnickt, würde ich nicht nochmal wählen!

    • Offizieller Beitrag

    und die jungen Eltern unterrichten ab jetzt nur noch in der 3./4. Stunde oder was?


    Was ich davon halte?
    Nichts Gutes (ich bin kinderlos, falls es wichtig ist).


    und solche Regelungen, abgesehen davon, dass sie Eltern nicht unbedingt helfen, führen zu irgendwelchen Extremen, besonders wenn sie konfliktartig erkämpft wurden. Bei uns lautet die mittlerweile sogar laut ausgesprochene Regel, dass man einfach Anspruch auf einen freien Tag hat, wenn man entsprechend reduziert hat und sonst nichts. Punkt.
    und Vollzeitarbeitende dürfen gar keine Wünsche mehr haben (wie zb bitte den Mittwoch Nachmittag frei haben).
    Ich vermute / empfinde das als eine Reaktion auf alle Wunschformulierung bis hin zu Forderungen von Eltern (Müttern), dass sie eben erst zur 3. Stunde kommen und nachmittags nicht zur Verfügung stehen, 20 Stunden arbeiten wollen und selbstverständlich ihren freien Tag haben wollen. Eine Unmöglichkeit für die Stundenplaner.
    Bei der Anzahl an jungen Frauen bei mir im Kollegium bin ich sehr gespannt auf die nächsten Jahre.

  • Abgesehen davon, dass sowas rechtlich und moralisch eher nicht haltbar ist - Ich kapier's auch nicht so richtig.

    • Wie soll der Stundenplaner einen Stundenplan machen, wenn das von vielen Eltern angenommen wird? Arbeiten dann die anderen Kollegen nur noch in der 1., 2., 5. und 6. Stunde?
    • Wenn die Eltern nicht alle nur auf einer 35 %-Stelle arbeiten, müssen sie doch ohnehin regelmäßig außerhalb der 3. und 4. Stunde unterrichten.
    • Du schreibst, die anderen Kollegen hätten jetzt "mehr Nachmittagsunterricht". Also habt ihr Nachmittagsunterricht? Und die Eltern müssen in der 1. und 2. nicht arbeiten, in der 3. und 4. schon, in der 5. und 6. wiederum nicht, am Nachmittag dann aber doch wieder?
  • In den meisten Bundesländern legt das Schulgesetz fest, dass zu den Mitbestimmungsrechten der Gesamtlehrerkonferenz auch die "Grundsätze der Unterrichts- und Stundenverteilung"(oder so ähnlich formuliert) gehört.
    Wenn das in Niedersachsen auch so ist, dann könnt ihr diese Vorgabe ganz schnell wieder kippen.


    Was sagt denn der Personalrat dazu? Einen PR, der solche pauschalen Regelungen abnickt, würde ich nicht nochmal wählen!

    Ich bezweifel aber, dass es grundsätzlich möglich ist durch Abstimmungen Regeln durchzusetzen , die einen Teil des Kollegiums klar benachteiligen.
    Haben wir nicht alle die gleichen Rechte?

    • Offizieller Beitrag

    Wer würde dann benachteiligt werden, wenn ihr eine solche Regelung kippt?
    Die Eltern doch nicht, sie werden schon durch andere Gesetze geschützt, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen wollen. (Sprich: wenn du 14 Stunden arbeitest, solltest du nicht 5 Tage die Woche zur 1. müssen und 10 Freistunden in der Woche haben)


    chili

  • IRgendwie kann das nicht so recht stimmen... Dann würden ELtern von jungen Kindern maximal zehn Stunden pro Woche arbeiten???

    • Offizieller Beitrag

    Also ich habe mal das Schulrecht von NDS durchforstet und sehe hier eine besonders starke Stellung des Schulleiters (§43) im Rahmen der Unterrichtsverteilung. Eine Beteiligung der Gremien, hier Gesamtkonferenz (§34) oder des Schulvorstands (§38), an den konkreten Entscheidungen über den Unterrichtseinsatz von KollegInnen kann ich hier nicht finden.


    Demzufolge könnte rein schulrechtlich eine solche Regelung in Ordnung gehen, vor allem wenn man sie mit dem Teilzeiterlass in NDS kombiniert. 2.2.5 ist hier das "Killerargument".
    Hier einmal die Übersicht im Zitat:



    Quelle: http://www.schure.de/20411/14,03143,2,94.htm


    In NRW wäre das wahrscheinlich so nicht möglich, da gemäß §68 die Lehrerkonferenz zumindest über Grundsätze der Unterrichtsverteilung entscheidet. Eine solche pauschale Regelung wie eingangs angeführt, dürfte unter die Entscheidungsbefugnis der Lehrerkonferenz fallen.


    Ich kann mir allerdings vorstellen, dass eine solche Regelung zu erheblichem Unfrieden im Kollegium führt, sofern sie nicht mehrheitlich getragen wird. Rechtlich gesehen kann man aber diskutieren, ob hier nicht ob der pauschalen Regelung gegen den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wurde.

  • Ich würde mich bedanken nur so unterrichten zu dürfen, dann müsste ich ja für meine 7 Stunden an 4 statt an zwei Tagen kommen.


    Ja, ich kann einfach nicht regelmäßig zur 1. Stunde, aber deshalb kann ich doch 5. und 6. Stunden unterrichten und die 2. auch ;)


    Achso, so etwas geht übrigens bei uns problemlos durch und die Wochentage durfte ich auch als Wunsch angeben.

  • Ich finde das unmöglich! (Zur Info: habe 2 Kinder, eins war bei dem Beginn meines Quereinstiegs 1 Jahr alt!) Auf mich nimmt keiner Rücksicht, ich habe meine Betreuungszeiten den Arbeitszeiten angepasst, was soviel heißt, dass mein Sohn von 7:45-16 Uhr betreut werden kann, falls das notwendig ist! Dafür muss ich ziemlich viel Geld bezahlen, aber was anderes kommt für mich nicht in Frage! Im Büro kann ich doch auch nicht erst um xx Uhr anfangen und um Mittag zuhause sein.
    Mein Empfinden ist, dass sowas dermaßen zu Lasten der übrigen Kollegen geht, dass ich selbst als Betroffene das gar nicht will! Denn das Argument, dass es nur ein paar Jahre sind, bis die Kinder aus dem gröbsten raus sind, zieht nicht. Dann kommen die nächsten Kollegen mit diesem Anspruch.


    Über sowas kann ich mich nur aufregen, denn das ist ein Anspruchsdenken, das in einer Schule m.E. nichts zu suchen hat. Das wäre in meinem Kollegium auch überhaupt nicht möglich. Der Stundenplaner muss ohnehin grätschen bei 5 Stellen Unterhang!

  • Ich kann mir allerdings vorstellen, dass eine solche Regelung zu erheblichem Unfrieden im Kollegium führt, sofern sie nicht mehrheitlich getragen wird. Rechtlich gesehen kann man aber diskutieren, ob hier nicht ob der pauschalen Regelung gegen den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wurde.

    Mit diesen Argumenten (Wahrung des Schulfriedens; Gleichbehandlungsgrundsatz) könnte der PR mal ansetzen...

  • Wenn man nicht zur 1. Stunde kann - Pech gehabt. Dann einen anderen Job suchen. Sind wir mal ehrlich, das ist eh schon ein sehr familienfreundlicher Job, ich will mal sehen, wie einige das in der freien Wirtschaft machen würden wenn man keine Gleitzeit hat.

  • Kommt mir auch komisch vor. Gut die erste Stunde.... Da gibt es wirklich oft große Probleme. Denn viele Schulen in Niedersachsen haben noch keine Frühbetreuung und dann steht man da mit Schulkindern. Ich finde es aber nicht schlimm auf Wünsche! Rücksicht zu nehmen. Wir haben auch Kollegen die ihre Eltern pflegen und dadurch zum Beipiel bestimmte Tage frei brauchen und das klappt auch. Das ist doch alles ein Geben und Nehmen.


    LG Anja

    • Offizieller Beitrag

    Wahrscheinlich ist es eher sowas wie "auf Wunsch kann man den ersten Block (ich vermute, dass sie ein Doppelstundenmodell haben) auslassen) oder den "letzten".
    Bei mir an der Schule wünschen sich viele Mütter auch erst zur 3. (wir haben auch ein Doppelstundenmodell), einige aber sagen, erste Stunde kriegen sie hin (denn der Vater fühlt sich auch verantwortlich und macht morgens, wenn notwendig, mit), aber Nachmittagsunterricht (ab der 7. Stunde) kann nicht sein.
    Wenn man als Lehrkraft mit 14/15 Unterrichsttunden aber sagt, man kann an 4 oder 5 Tagen die Woche 6 Stunden arbeiten, und somit 24-30 Stunden anbietet, dann finde ich es auch okay. Ich persönlich hätte nichts dagegen, weniger erste Stunde zu haben, und mehr Nachmittagsunterricht :D
    Was nicht geht, ist aber die höchstmögliche Zahl an Stunden einzufordern, und GLEICHZEITIG nur alle möglichen Blöcke zu sperren.


    chili

    • Offizieller Beitrag

    Letztlich haben wir es mittlerweile als Lehrer genauso gut oder schlecht wie die berühmt-berüchtigte "freie Wirtschaft".
    Viele Schulen sind de facto Ganztagsschulen, auch wenn sie es offiziell nicht sind. Damit muss man als Lehrer prinzipiell damit rechnen, irgendwann zwischen der ersten und letzten Stunde eines Schultages eingesetzt zu werden.
    Was das für uns heißt, ist klar. Wir brauchen eine ebenso flexible Kinderbetreuung.


    Der wirklich gravierende Unterschied - und das macht die Sache mitunter echt nervig - ist, dass wir im Extremfall alle drei Montate die Kinderbetreuung neu stricken müssen, weil sich beispielsweise bei Doppellehrerhaushalten gerne mal die Stundenpläne kurzfristig ändern und das eben nicht voraussagbar ist. Da hilft streng genommen nur eine Einrichtung mit Ganztagsbetreuung, wobei man sein Kind ja auch nicht den ganzen Tag abgeben möchte (und auch nicht für einen Ganztagesplatz bezahlen möchte...)

  • Ich finde das unmöglich! (Zur Info: habe 2 Kinder, eins war bei dem Beginn meines Quereinstiegs 1 Jahr alt!) Auf mich nimmt keiner Rücksicht, ich habe meine Betreuungszeiten den Arbeitszeiten angepasst, was soviel heißt, dass mein Sohn von 7:45-16 Uhr betreut werden kann, falls das notwendig ist!

    Hm, das würde aber für 1. Stunde bei mir auf keinen Fall reichen, die fängt ja um 8 Uhr an, ich brauche mit abgeben der Kinder fast 1,5 Stunden, so früh geht eben die Kinderbetreuung nicht jeden Tag, also geht eben die 1. Stunde nicht und in der freien Wirtschaft würde ich auch einen Job nehmen, wo das passt.
    Ich habe es bei der Einstellung gleich angesagt, die Stunde geht nicht und mir ist zugesagt worden, dass dies kein Problem darstellt, also konnte ich die Stelle nehmen, sonst hätte ich mir eine andere gesucht.


    Also wo Marlboro liegt dein Problem? Man sucht sich auch in der Wirtschaft das aus, was geht oder nimmt eben die Stellen nicht!

    • Offizieller Beitrag

    @Susannea du arbeitest scheinbar 7 Stunden und du konntest an deiner jetzigen Schule Bedingungen absprechen. Schön für dich, es ist nicht überall so.
    Es gibt Lehrerinnen, die schwanger werden, nachdem sie die Stelle (jahrelang) haben. und dann ist es halt schwierig, wenn sie irgendwelche Bedingungen knüpfen. (und dabei meine ich nicht "7 Stunden" flexibel aber nicht 1. Stunde).


    und sorry, aber (deine) Kinder haben auch einen Vater, das heisst, (du bist) Frauen sind im Zweifel nicht die Einzige(n), die die Frühbetreuung übernehmen kann / können, falls sie quasi Vollzeit arbeiten wollen. Wer 20% arbeitet, okay. Wer 80% arbeitet, kann sich nicht ALLE Rosinen rauspicken. Einige, natürlich.

  • @Susannea du arbeitest scheinbar 7 Stunden und du konntest an deiner jetzigen Schule Bedingungen absprechen. Schön für dich, es ist nicht überall so.Es gibt Lehrerinnen, die schwanger werden, nachdem sie die Stelle (jahrelang) haben. und dann ist es halt schwierig, wenn sie irgendwelche Bedingungen knüpfen. (und dabei meine ich nicht "7 Stunden" flexibel aber nicht 1. Stunde).und sorry, aber (deine) Kinder haben auch einen Vater, das heisst, (du bist) Frauen sind im Zweifel nicht die Einzige(n), die die Frühbetreuung übernehmen kann / können, falls sie quasi Vollzeit arbeiten wollen. Wer 20% arbeitet, okay. Wer 80% arbeitet, kann sich nicht ALLE Rosinen rauspicken. Einige, natürlich.

    Du wirst es nicht glauben, aber der Vater muss die Frühbetreuung auch mit übernehmen, aber da die Kinder an drei unterschiedliche Orte müssen, kann er die nicht alleine ohne Auto übernehmen, denn das habe ja ich, um die Kinder rechtzeitig wieder abholen zu können.


    Und ja, ich konnte Bedingungen stellen, so wie z.B. auch die Stundenzahl selber festlegen, denn ich bin mit einer vollen Stelle angestellt und habe gesagt, ich komme wieder für 11 Stunden (von denen ich nur 7 unterrichten muss), aber unter den und den Bedingungen dann auch.
    Aber ja, ich habe schon bei der Einstellung mit voller Stelle die Bedingung keine 1. Stunde gestellt und ja, hier können wohl fast alle neu einzustellenden Grundschullehrer Bedingungen stellen, denn Stellen sind mehr als genug da, aber Lehrer nicht! Ich weiß, dass das in anderen Bundesländern anders aussieht.


    Und hier kann somit jeder auch Bedingungen später stellen, denn wenn es nicht passt, reduziert man einfach oder lässt sich versetzen oder kündigt um woanders anzufangen. Das ist eben die aktuelle Luxussituation hier.


    Achso, selbst im Ref hat es funktioniert zu sagen, 1. Stunde geht nicht. War kein Problem, wenn man eben an anderen Stellen entgegenkommt.


    Achso, wir haben übrigens auch Kollegen ohne Kinder, die sagen, sie können nur zu den und den Stunden anfangen, weil sonst der Zug nicht richtig kommt. Geht zumindest morgens auch, also dann aber drei oder vier Varianten, wie man ihr das am besten legen sollte mit Anfang und Ende im Wunschzettel standen, da wurde die Stundenplanerin doch etwas komisch.

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