Elternvertreter unter Schweigepflicht ?

  • Mich interessiert einfach nur, ob es eine Regelung dazu gibt. In anderen Bundesländern existiert diese. Da stehst sogar im Schulgesetz drin.
    Wenn ich jetzt die ganze Geschichte hier schreiben würde….. das wäre ein bisschen lang :)
    Sie ist auch nicht weiter dramatisch. Ich bin nur jemand, der gerne alles schwarz auf weiß hat und es gerne schulrechtlich untermauern möchte. Das ist alles.

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

    • Offizieller Beitrag

    Ich frage, weil es oft eben aufs Thema ankommt, ob Schweigepflicht beseht. Bei personenbezogenen Daten immer. Bei anderen Themen vielleicht nicht - zum Beispiel können Elternvertreter sich u.U. an die Presse wenden (marode Schulbauten o.Ä.) wo der Schulleiter es nicht ohne Weiteres kann (Stichwort "Flucht in die Öffentlichkeit")...

  • hä? ok. ich steh auf dem Schlauch!
    Bin doch bei "allgemein" richtig…. oder??


    Hilf mir …. :wink_1:

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Häää? Da muss was schief gelaufen sein. Ich bin es Leute - die gute alte Panama! Ich habe nicht unter "Grundschultante" gepostet!!! Wer issen das überhaupt?? :staun:


    Und ich habe das nicht mal bemerkt!!!! Oh Gott - ich brauch dringend FERIEN! :)

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry fürs offtopic ;)
    Grundschultante wurde 2006 registriert und hatte nur ein Thema erstellt, Panama ca anderthalb Jahre später.
    War Grundschultante dein erster Account und anderthalb Jahre später hast du dir einen neuen gemacht?


    kl. gr. frosch

  • Bringt es dir irgendwas, dich über andere Nicks lustig zu machen? Übrigens erinnert mich der Begriff "Primimäuschen" an eine Episode mit einem Troll, der hier vor ca einem halben Jahr grundlos Grundschullehrerinnen angeschissen hat, bis ihm dann 1 Sätzlein später sämtliche "Argumente" ausgegangen sind.

  • Es gibt neben dem Schulgesetz noch eine Verordnung über die Elternarbeit in bw. Ich habe den Link gerade nicht zur Hand, lässt sich aber relativ leicht finden.


    Von Schweigepflicht oder ähnlichem steht da nichts. Ich vermute daher, dass hier nur allgemeine rechtliche Bestimmungen gelten, etwa zum Datenschutz... Aber ich würde nicht drauf wetten. ..


    Edit: Zum Dokument einfach "elternvertreter bw" googeln.

  • Oh Mann- hier wird ja diskutiert ;) Also: zum Abschluss - mein Name war noch nie anders. Keine Ahnung, was da passiert ist.
    Danke für die Infos…. es gibt wohl tatsächlich nichts Greifbares zum Thema "Schweigepflicht" bei Elternvertretern….


    Grüße
    Panama (schon immer und ewig… ich glaube seit 10 Jahren oder so. :) )

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

Werbung