Ich glaube, dass ich mir, so wie die Schilderungen sind, da einen Anwalt konsultieren würde. Ich denke da konkret an § 186, 187 StGb, was schwer durchzukriegen sein wird, aber vielleicht auch ohne juristischen Erfolg von den beteiligten Schulleitungen verstanden würde. Das allerdings würde dann ausschließen, dass dein Mann einen Neustart an dieser Schule hinlegen könnte.
Wie wäre es mit einem Angriff nach vorne? Dein Partner könnte die Schulleitung zu allen x Stunden, die er wöchentlich unterrichtet einladen um sich ein eigenes Bild zu machen. Hierbei bestünde aber wieder die Gefahr, die man im Referendariat auch schon hatte.