Eben. Ein typischer Fall, dass es eben mal nichts die Lehrer angeht. Das Lehrer eben auch mal überhaupt nicht eingreifen müssen oder sollen.
Das war doch das Thema des Threats: Eingreifen von Lehrern in Dinge, die ausserhalb der Schule passieren.
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Das war doch das Thema des Threats: Eingreifen von Lehrern in Dinge, die ausserhalb der Schule passieren.
aber doch nur, wenn Schaden entsteht -- in welcher Form auch immer
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Eben. Ein typischer Fall, dass es eben mal nichts die Lehrer angeht. Das Lehrer eben auch mal überhaupt nicht eingreifen müssen oder sollen.
Das war doch das Thema des Threats: Eingreifen von Lehrern in Dinge, die ausserhalb der Schule passieren.Naja, Klassenfahrt ist durchaus eine schulische Veranstaltung. Ungünstig wäre gewesen, wenn Schülerin A jetzt schwanger wäre beispielsweise oder wenn der Sex gegen ihren Willen passiert wäre. Die Frage hier ist, wie es dazu kommen konnte, dass die zwei überhaupt unbeaufsichtigt waren und ob sie belehrt wurden etc.pp.
Davon abgesehen gehts mir auch nicht darum, ob ich mich einmischen muss, sondern eher, ob ich es darf. Weil es eben Auswirkungen auf die Führbarkeit von meinen Schülern im Schulhaus hat, wenn sie auf dem Schulweg rauchen, klauen, mobben und saufen und wir lediglich die Eltern anrufen, die uns sagen, dass sie das bereits wissen. Ist ja nicht so, dass sie beim Betreten des Schulhauses mustergültig werden, trotzdem beschränken sich die kriminellen Vorfälle eben auf den Schulweg.
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Die Frage hier ist, wie es dazu kommen konnte, dass die zwei überhaupt unbeaufsichtigt waren und ob sie belehrt wurden etc.pp.
Na ja, man beaufsichtigt die Schüler ja nicht rund um die Uhr. Natürlich kann es da zum Sex kommen, das dürfte gar nicht so schwer sein.
Und das mit den Belehrungen... ich kann ja nun nicht alle möglichen Verhaltensweisen antizipieren und darüber belehren. Alkohol und Kippen: klar; Aufenthalt in Zimmern des anderen Geschlechts: okay; Sex (explizit): weiß ich nicht. Wäre mir bisher nicht in den Sinn gekommen. Steht das auch in der Hausordnung, dass ei Quickie auf dem Schülerklo verboten ist?
Und worüber belehre ich noch? Ladendiebstahl? Autodiebstahl? Brandstiftung? etc. etc. -
Ich belehre die älteren Schüler_innen schon meist in die konkrete Richtung, à la: "Alles, was Spaß bringt, ist auf der Klassenfahrt verboten: Sex, Drogen und Alkohol."
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Dass Lehrer wegen entstandener Schwangerschaft während einer Klassenfahrt in irgendeiner Form belangt bzw. in Regress genommen werden können, halte ich für eine Legende. Gibt es da irgendeinen belegten Fall? Ich sehe da gar keine Rechtsgrundlage!
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Uns wurde dazu auf einer Schulung zu Schulfahrten ein Fall "zitiert". Angeblich hatte der Schüler am Vorabend gesoffen, konnte am nächsten Tag nicht beim Programm mitmachen und durfte in der Jugenherberge bleiben. Die Freundin bot sich an, ebenfalls dort zu bleiben, um sich um ihn zu kümmern. Sie wurde schwanger und der Kollege muss nun angeblich bis zum 18. Lebensjahr einen Teil des Unterhalts zahlen.
So die Darstellung. Belege wurden nicht gebracht und die Lehrgangsleiter waren zwei Junglehrerinnen. Daher stehe ich der ganzen Sache aber eher skeptisch gegenüber.Aber generell: Wenn eine eklatante Verletzung der Aufsichtspflicht dazu führt, dass beispielsweise eine 14-Jährige schwanger wird - wird dann nicht evtl. auch der Lehrer zur Verantwortung gezogen?
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Aber generell: Wenn eine eklatante Verletzung der Aufsichtspflicht dazu führt, dass beispielsweise eine 14-Jährige schwanger wird - wird dann nicht evtl. auch der Lehrer zur Verantwortung gezogen?
Der Lehrer schonmal gar nicht, denn der ist dienstlich tätig, daher wäre, wenn überhaupt (was ich hier bezweifele), der Dienstherr unmittelbar haftbar. Dieser könnte maximal den Lehrer widerum in Regress nehmen, allerdings dürfte da auch schwer nachweisbar sein, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.Hier wird zumindest auch eine mögliche Haftung verneint: http://bildungsklick.de/pm/871…schaft-nach-klassenfahrt/
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Hm, so vage wie das da steht, entspricht das ja in etwas dem Fall, den ich beschrieben habe. Da zweifle ich ja auch an einer Regresspflicht der Lehrkraft. Ich werde sicher nicht die ganze Nacht auf dem Gang Wache stehen, um eventuell hormongetriebene Casanovas unter die kalte Dusche schleppen zu können. Ich frage mich aber, ob es nicht bei wirklich gröbster Fahrlässigkeit bei (sexuell) Minderjährigen doch Probleme geben könnte.
Also, um mal leicht übertriebene Beispiele zu nehmen:
Wenn der Lehrer ein 14-jähriges Pärchen zu zweit ein Doppelzimmer belegen lässt.Oder wenn der Lehrer ein 14-jähriges Pärchen beim wilden Knutschen und Fummeln beobachtet, dann den Jungen in der Drogerie Kondome kaufen sieht und immer noch nicht auf die Idee kommt, dass man vielleicht zumindest mal eine Belehrung loswerden könnte.
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Oder wenn der Lehrer ein 14-jähriges Pärchen beim wilden Knutschen und Fummeln beobachtet, dann den Jungen in der Drogerie Kondome kaufen sieht und immer noch nicht auf die Idee kommt, dass man vielleicht zumindest mal eine Belehrung loswerden könnte.
Selbst in diesem Fall dürfte keine grobe Fahrlässigkeit mehr vorliegen, denn bei der Benutzung von Kondomen ist nicht davon auszugehen, dass es zu einer Schwangerschaft kommt. Daher ist es allenfalls eine einfache Fahrlässigkeit, die den Rückgriff auf die Lehrkraft ausschließt (wieder vorausgesetzt, dass der Dienstherr hier haftbar ist).Dass man erzieherisch einwirken sollte, ist hier zwar unbestritten, aber Haftung schließe ich da mal aus.
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Wow... der Denkfehler mit dem Kondomkauf und der Schwangerschaft ist mir noch nicht mal aufgefallen.
Es wird WIRKLICH Zeit, dass die Ferien kommen! -
Aber generell: Wenn eine eklatante Verletzung der Aufsichtspflicht dazu führt, dass beispielsweise eine 14-Jährige schwanger wird - wird dann nicht evtl. auch der Lehrer zur Verantwortung gezogen?
Da zwingt sich mir der Vergleich zu den Eltern auf. Das mag damit zusammenhängen, dass ich gestern Teeniemütter geschaut habe. Die Eltern dieser schwangeren Kinder kommen nicht in den Knast und zahlen keinen Unterhalt. Erhalten sogar teilweise das Sorgerecht.
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Diese Diskussion erinnert mich hier teilweise an die Sache mit der Sonnenfinsternis und dem Einsperren im Schulgebäude.
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Diese Diskussion erinnert mich hier teilweise an die Sache mit der Sonnenfinsternis und dem Einsperren im Schulgebäude.
Das mag daran liegen, dass auf die Frage, "wie gehen eure Schulen mit kriminellen Vorfällen auf dem Schulweg um" beantwortet wurde mit einer Aussage "bei uns hatten zwei Schüler Sex und das hat niemanden interessiert".Nochmal: ich will nicht wissen, ob ich dafür belangt werde, wenn ich mich nicht einmische, sondern was ich tun kann, wenn ich mich einmischen will. Dass jemand Neuntklässlern auf Klassenfahrt beim Kondomekaufen zugucken könnte ist ja auch lediglich Fiktion gewesen und zudem nicht strafbar. Ich will aber nicht zugucken, wenn 12-Jährige *das konkrete Beispiel mag ich nicht benennen* und dies am Rande des Schulgeländes passiert, weil das ist gerade traurige Realität und zudem illegal. Als nächstes grassiert dann Chrystal hinterm Schulhof.
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Wurde doch bereits mehrfach gesagt. Ladendiebstahl usw. halte ich auch bei bestem Willen nicht durch die Schule maßzuregeln, dafür gibt es andere Institutionen.
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Für den fiktiven Fall, dass Schüler mit Drogen handeln: uns wurde von dem kripobeamten, der in der Schule zur infoveranstaltung war, gesagt, dass wir der Polizei Bescheid sagen sollen und nichts machen sollen. Einen Jungen, dem die Entlassung von der Schule wegen kiffend angedroht worden war, hat letztlich der Anwalt gerettet
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Nochmal: ich will nicht wissen, ob ich dafür belangt werde, wenn ich mich nicht einmische, sondern was ich tun kann, wenn ich mich einmischen will.
Weiteres Szenario: Kann der Lehrer belangt werden, wenn er sich einmischt, wenn er sich nicht einzumischen hat? Prinzipiell finde ich die Zuständigkeitsdiskussion schon wichtig.
So nun zu deinem Problem. Deine letzte Aussage lässt mich darauf schließen, dass gedealt wird. Das würde ich schleunigst der Schulleitung melden, diese müsste dann m.E. die Polizei anrufen. Und diese wiederum sind die einzigen, die mit entsprechenden Konsequenzen, und zwar keine pädagogischen Konsequenzen, handeln können.
@Aktenklammer Stichwort Anwalt, kiffen, Schüler:
Einen Jungen, dem die Entlassung von der Schule wegen kiffend angedroht worden war, hat letztlich der Anwalt gerettet
[/quote]das muss Realsatire sein. Ist es wahrscheinlich nicht, aber ich bilde mir es einfach so ein. Ich kann mich bei der Hitze nicht aufregen, muss an die Gesundheit denken... . -
Einen Jungen, dem die Entlassung von der Schule wegen kiffend angedroht worden war, hat letztlich der Anwalt gerettet
Das halte ich auch durchaus für eine richtige Entscheidung. Wer auf dem Schulgelände dealt - keine Frage, ist strafbar und muss auch schulische Sanktionen zur Folge haben. Aber eine Schulentlassung nur weil er kifft? Das halte ich für extrem lächerlich. Ich halte zwar selber nichts vom kiffen, aber das Kiffen ansich ist nicht strafbar. -
Wenn man als Gegenargument von Eltern aber hört, dass man ja auch nicht gut erkennen können, wo das Schulgelände ende oder aber dass es ja wohl viel bedenklicher sei, dass der Kollege einen Joint am Geruch erkennt, fasst man sich dennoch an den Kopf ...
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Weiteres Szenario: Kann der Lehrer belangt werden, wenn er sich einmischt, wenn er sich nicht einzumischen hat?
Für was soll er denn belangt werden? OK, ich selbst für eventuelle körperliche Züchtigungen schon, aber wo soll denn da sonst das Vergehen sein? Einmischen kann ich mich ja immer, das nennt sich "Zivilcourage".
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