Bei uns mussten die Noten relativ früh fertig sein. Darf ich noch Tests schreiben bzw. Noten eintragen? Auch wenn sie rechnerisch nicht mehr ins Zeugnis zählen? Ich will nicht nur Filmegucken die letzten Wochen...
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Bei uns (NRW) ist es so, dass die Noten erst auf der Zeugniskonferenz fest gelegt werden. Ergo kann man Noten auch noch ändern (wenn ein Schüler z.B. nach dem Eintragen der Noten gar nix mehr macht und vorher zwischen 2 Noten stand).
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Bei uns (NRW) ist es so, dass die Noten erst auf der Zeugniskonferenz fest gelegt werden. Ergo kann man Noten auch noch ändern (wenn ein Schüler z.B. nach dem Eintragen der Noten gar nix mehr macht und vorher zwischen 2 Noten stand).
Alles was nach der Zeugniskonferenz gemacht wird, werte ich immer für das nächste Halbjahr (außer natürlich bei Abschlussklassen)
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Ich habe z.B. ein Training zum Umgang mit dem Wörterbuch gemacht oder in den Sprach-Kursen etwas, was auf die Ferien oder den Urlaub vorbereitet.
Tests o.ä. habe ich nicht geschrieben, ich weiß nicht, ob Trantors Verfahren in NRW zulässig ist.
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Alles was nach der Zeugniskonferenz gemacht wird, werte ich immer für das nächste Halbjahr (außer natürlich bei Abschlussklassen)
Also nach der Zeugniskonferenz änderst du nichts mehr, Flipper79?
Und wo könnte ich möglicherweise nachlesen, ob ich fürs nächste Schuljahr Noten übernehmen darf?
Danke euch!
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Wir können nach der Zeugniskonferenz schon allein aus rein zeitlichen Gründen nichts mehr ändern (Zeugniskonferenz immer in der gleichen Woche, in der die Zeugnisausgabe ist. Nach der Konferenz gehen die Zeugnisse in den Druck und werden dann unterschrieben.
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In NRW werden die Noten mit der Zeugniskonferenz nach meinem Wissen 'fest'; Änderungen gibt/gab es bei uns nur, wenn ein Kollege - trotz der mehrmaligen Bitte, die Noten zu kontrollieren - feststellt, dass er/sie eine zu schlechte Note eingetragen hat .... Da freut sich dann immer der Kollege, der sich um den Zeugnisdruck kümmern muss.
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Schließe mich da Aktenklammer an - mit der Zeugniskonferenz sind die Noten fest. Eine nachträgliche Änderung, weil man noch eine Note generiert hat, ist nur möglich, wenn sich die Zeugniskonferenz (die die Zeugnisse durchspricht) ein weiteres Mal trifft. Ein "Gib mir mal die Liste, ich ändere noch einmal eben eine Note" wäre im Zweifelsfall wegen eines Formfehlers angreifbar.
Zur Übernahme ins nächste Schuljahr: das Zeugnis gibt laut Schulgesetz Auskunft über die schulische Leistung im Halbjahr bzw. im Schuljahr bzw. in einem Ausbildungsabschnitt. Da in NRW (z.B. - ich weiß nicht, aus welchem Bundesland du kommst) zum 1.8. das neue Schuljahr beginnt, gibt es dort auch den Notenschnitt. Alles, was davor erstellt wird, zählt fürs vorherige Schuljahr - mit der obigen Einschränkung "Zeugniskonferenz".
kl. gr. frosch
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Zur Übernahme ins nächste Schuljahr: das Zeugnis gibt laut Schulgesetz Auskunft über die schulische Leistung im Halbjahr bzw. im Schuljahr bzw. in einem Ausbildungsabschnitt. Da in NRW (z.B. - ich weiß nicht, aus welchem Bundesland du kommst) zum 1.8. das neue Schuljahr beginnt, gibt es dort auch den Notenschnitt. Alles, was davor erstellt wird, zählt fürs vorherige Schuljahr - mit der obigen Einschränkung "Zeugniskonferenz".
Ob das in Hessen wirklich legal ist, weiß ich auch nicht, aber es wird zumindest in meinem Bereich üblicherweise so gehandhabt, schon alleine, weil sonst nach den Zeugniskonferenzen kein Schüler mehr kommen würde. In der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses steht da zumindest nichts zu, in einzelnen Verordnungen im berufsbildenden Bereich steht allerdings sogar ausdrück, dass sich die Noten nicht alleine auf das Halbjahr beziehen, sondern auch den langfristigen Trend zu berücksichtigen haben (was hier allerdings auch nicht weiterhilft).
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Wobei da mit "nicht alleine auf das Halbjahr" imho die beiden Halbjahre eines Schuljahres gemeint sind.
Kl. Gr. Frosch
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Wobei da mit "nicht alleine auf das Halbjahr" imho die beiden Halbjahre eines Schuljahres gemeint sind.
In der Berufsschule ist es so gemeint, dass immer die komplette Entwicklung seit beginn der Ausbildung mit Berücksichtigt werden soll, also gewissermaßen wird kumuliert, allerdings, ohne dass die Gewichtung vorgegeben ist.
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