Personalrat möchte Kollegin umsetzen lassen

  • Ich schildere Euch kurz den Fall.


    Verbeamtete Kollegin, seit 20 Jahren an der Schule tätig, bekommt eine Einladung der Behörde zu einem Gespräch bzgl. ihrer Weiterbeschäftigung. Kollegin ist irritiert und ruft in der Behörde an. Sie erfährt, dass der Personalrat ihrer Schule der Behörde einen Brief geschickt hat. Der Dienstaufsichtsbeamte des Bezirks liest der Kollegin die Namen der Personalratsmitglieder vor und erklärt, dass aus dem Brief hervorgehe, dass die Beziehung der Kollegin zu dem Schulleiter zerrüttet sei. Die Kollegin soll in wenigen Tagen, nach Dienstschluss, in der Behörde erscheinen und sich freuen mal eine neue Schule kennenzulernen.


    Die vom Dienstaufsichtsbeamten genannten Mitglieder des Personalrates sind Angestellte (Schulsekretärin und angestellte Lehrkraft). Das verbeamtete Personalratsmitglied ist erkrankt.

  • Ein Konstrukt? Ja, da haben sich drei Menschen einen Plan ausgeklüngelt und ziehen diesen jetzt mit Unterstützung der Aufsichtsbehörde durch. Vom Kollegium haben die drei keinen Widerstand zu befürchten, da es sich um ein sehr junges Kollegium handelt und ein Großteil der Lehrerschaft noch auf ihre Beurteilung und Verbeamtung hinarbeitet. Die wenigen verbeamteten und "linientreuen" Lehrer haben reichlich Funktionsstunden erhalten.


    Gibt es irgendeinen Paragraphen im Personalvetretungsgesetz, der das Verhalten der Personalratsmitglieder rechtfertigt? Ich finde keinen.


    Ob das geht? Das frage ich mich auch. Ich befürchte aber, dass die Schulleitung und die Personalratsmitglieder ihr Vorhaben bei der Schulaufsicht durchsetzen werden, bzw. schon durchgesetzt haben. Es müssen ja bereits Briefe und Gespräche gelaufen sein, von denen meine Kollegin nichts wusste. Wer weiß, was die Schulleitung und die Personalratsmitglieder für Geschichten erzählt haben? Der Dienstaufsichtsbeamte hat den Brief nicht vorgelesen, nur die beiden Namen genannt und von einem zerrüttetem Verhältnis gesprochen. Das kann doch eine Umsetzung nicht rechtfertigen, oder?

  • Nein, das rechtfertigt die Umsetzung nicht, da hast du recht.
    Also ist es kein fiktiver Fall sondern betrifft dich mittelbar.
    Die Kollegin sollte sich an den Gesamtpersonalrat wenden, ebenso die Frauenbeauftragte.
    Und dann zur Schulbehörde gehen, sich alles anhören aber nichts zusagen und unterschreiben.
    Dann ggf. zweiter Termin mit Anwalt.
    So einfach geht das nicht.
    Andererseits - vielleicht ist die neue Schule besser?
    Rechtlich fragwürdig ist es in jedem Fall.

  • GPR berät die Schulpersonalräte ist aber nicht handlungsfähig bei Konflikten an Schule, die in den Wirkungskreis der SPR fallen.


    Aus dienstlichen Gründen ist eine Versetzung auch gegen den Willen der Kollegen möglich. Deren Belange sind zu berücksichtigen, aber keine Schule ist unzumutbar.


    Die Schulsekretärin ist im Personalrat der Schule für die Gruppe des nicht-pädagogischen Personals zuständig.


    Ich frage mich jetzt, was es mit der "selbstverantworteten Schule" auf sich hat? Kann die Behörde einer Schule einen Kollegen "aufzwingen"?


    Eine neue Schule ist jetzt ganz bestimmt besser. Ich versuche selber schon länger die Schule zu wechseln; muss mich aber sicherlich auch bald nicht mehr selber darum kümmern, das machen dann meine Kollegen schon für mich- heute kam noch kein Behördenbrief.

  • Ich versuche selber schon länger die Schule zu wechseln; muss mich aber sicherlich auch bald nicht mehr selber darum kümmern, das machen dann meine Kollegen schon für mich


    Audiatur et altera pars - ich bin mir absolut sicher, dass auch Du Kollegen kennst, bei denen Du die Anwendung dieser Methode nicht ganz so sehr missbilligen würdest wie man es nach der Schilderung im Ursprungsthread unwillkürlich tut...



    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Hallo Ackeret,


    sollte es sich bei dem "Brief an die Behörde" im 1ten Thread um einen Beschluss des Personalrats handelt, hilft vielleicht auch FAQ Schulische Personalräte Hamburg Frage 26. Es scheint ja ein 3-Personen-Personalrat zu sein, bei dem eine Person nicht mitgewirkt hat.


    Auch darf in Frage gestellt werden, ob die Zusammenarbeit mit einem Dienstaufsichtsbeamten des Bezirks für den Personalrat überhaupt "zulässig" ist, nicht bereits eine Zusammenarbeit mit einem außerschulischen Gremium und damit nicht Personalratsaufgabe ist (FAQ Frage 1).


    Auch die "Handreichung für Schulleiterinnen und Schulleiter als Dienstvorgesetzte", und zwar hier das Kapitel 3, könnte hilfreich sein. (Leider ist es in dem unter http://www.hamburg.de/contentb…buch-schulleiterinnen.pdf gefunden Abschnitt nicht enthalten.) Hier könnten Informationen enthalten sein, wer eine Versetzung "aus dienstlichen Gründen" überhaupt beantragen kann.


    Zur Aufgabe des GPR: Hier (Rheinland-Pfalz) unterliegt eine Versetzung der Mitbestimmung durch den Bezirkspersonalrat. Vielleicht hat der GPR in Hamburg auch eine derartige Funktion und kann/muss spätestens dann sei Veto einlegen.


    Gruß
    Nitram

  • Ich wundere mich auch, warum die Kollegin nach Dienstschluss erscheinen soll...
    Zum Abteilungsleiter der Firma geht man auch nicht nach Feierabend in seiner Freizeit...


    Testbeitrag um zu schauen, wie aufmüpfig und informiert oder obrigkeitstreu die Kollegien sind?

  • Ich finde diesen ganzen Vorgang etwas seltsam. Ob er so der Realität entspricht?

    Es gibt Vorgänge, die denkt sich niemand aus. Außer mobbende Kollegen natürlich, denen fallen die krankesten Sachen sein.

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es irgendeinen Paragraphen im Personalvetretungsgesetz, der das Verhalten der Personalratsmitglieder rechtfertigt? Ich finde keinen.

    Wenn das stimmt, hätte der Personalrat komplett den Überblick verloren, wozu er da ist.


    Allerdings habe ich sowas auch nach X Jahren im Gesamtpersonalrat noch nie gehört, und ich höre so einige merkwürdige Geschichten... und ganz bestimmt gibt es keinen Personalrat in dem die Schulsekretärin (Angestellte der Stadt! Hat eigenen Personalrat.) Mitglied ist.


    Mir kommt diese Geschichte mehr als merkwürdig vor.

  • Bundeslandspezifisch: In Bayern gibt es im Personalrat der Schule Vertreter des verbeamteten Personals und Vertreter des angestellten Personals (angestellten Lehrer, angestelltes anderes Personal). Letzteres kann durchaus eine Schulsekretärin sein.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

    • Offizieller Beitrag

    Okay, danke für die Information - ich weiß allerdings nicht, ob die Geschichte für mich dadurch realistischer klingt. Klar gibt es Personalräte, die nicht ein Mal ins Personalvertretungsgesetz geguckt haben und meinen, sie wären bessere Klassensprecher und zum lieb gehabt werden da - aber so ein ganz basales Grundverstädnis darüber, dass man den einzelnen Arbeitnehmer VERTRITT und nicht mit SL zusammen rausmobbt, dürfte selbst bei diesen da sein. So erlebe ich das jedenfalls.


    Sollte es sowas tatsächlich geben, wäre der Bezirkspersonalrat / GPR in der Tat der Ansprechpartner, und der wiederum findet dann hoffentlich deutliche Worte, auch gegenüber einem Dezernenten, der sich auf sowas einlässt.


    Vielleicht arbeite ich ja in einem besonders professionellen Bezirk, aber bei uns im Amt flöge so ein Brief entweder in den Müll oder der Zuständige riefe beim Schulleiter an und bäte den, dem Personalrat nochmal kurz seine Rolle zu erklären.


    Eine (Zwangs)versetzung ist bei uns eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme und - wenn das Wort Zwang gegeben wäre - gäbe es seitens des GPR keine solche. Ich weiß nicht, ob Hamburg ein Bundesland ist, wo man Leute einfach ohne Gremien umsetzen kann, ich kann es mir aber nur schwer vorstellen.

  • ganz bestimmt gibt es keinen Personalrat in dem die Schulsekretärin (Angestellte der Stadt! Hat eigenen Personalrat.) Mitglied ist.

    Kenne ich von meiner ehemaligen Schule (FOS, Bayern) aber auch. War in dem Fall aber eine echte Bereicherung...

    Mir kommt diese Geschichte mehr als merkwürdig vor.

    dito.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Es ist in der Tat so, dass die Sekretärin Personalrätin sein kann. Allerdings wählen wir einen Personalrat für die Beamten, einen für die Angestellten und einen für das nicht-pädagogische Personal. Insofern ist die Sekretärin nicht für uns Lehrer zuständig. Umsetungen können nicht vom Personalrat alleine durchgesetzt werden. Hier bedarf es einer Anhörung des Betroffenen und der Einbeziehung der Schulleitung, bzw. der Behörde.
    Bei der letzten Umsetungen, die ich mitbekommen habe, musste auch der Personalrat der neuen Schule zustimmen. Dazu wurde die umzusetzenden Lehrkraft nochmals angehört, ob auch alles mit ihr besprochen wurde.
    Insofern kann die Ausgangsstory nach Hamburger Bestimmungen so nicht stimmen, bzw es wurden nicht alle Informationen offen gelegt.

    • Offizieller Beitrag

    In Hessen geht das nicht, aber das hatte ich ja schon weiter oben mit Herrn Rau geklärt... Hier können nicht verbeamtetet Lehrer auch nur einen Lehrerangestelltenvertreter wählen. Die Sekretärinnen und Hausverwalter haben ihre PRs bei der Stadt. Deren Angestellte sie sind.


    Ich hab aber nochmal ins Personalvertretungsgesetz HH geschaut: Versetzungen sind, so wie ich das lese, örtlich mitbestimmungspflichtig (§85 HmbPVG) .In Hessen bestimmt bei Versetzungen und Abordnungen der GPR, weil es mehr als eine Diensstelle betrifft. Insofern ist ein hamburgischer Personalrat, der nicht weiß, was hier sein Job wäre, eher ein Problem, als bei uns... allerdings scheint es so zu sein, wie du sagst: es bestimmt der abgebende und aufnehmende PR mit. Es wäre zu hoffen, dass der aufnehmende PR dann seinen Job richtig macht - wenn die Geschichte stimmt.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • aber so ein ganz basales Grundverstädnis darüber, dass man den einzelnen Arbeitnehmer VERTRITT und nicht mit SL zusammen rausmobbt, dürfte selbst bei diesen da sein.

    Ich habs erlebt. Die Schulleiterin hat sogar der Personalratsvorsitzenden vor jeder Entscheidung einen Blick zugeworfen, die dann abgenickt hat. Mobbing ist ja kein normaler Vorgang bei einem normalen Konflikt, sondern eben Mobbing.


    Wäre aber interessant, vom TE noch mal was zu hören...

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