<p>Liebe Forumsmitglieder, </p><p><br></p><p>dürfen Lehrer mit Schülern bei Facebook befreundet sein oder in einer Whatsappgruppe mit Schülern sein?<br>Mir geht es jetzt nicht um das Für und Wider, sondern darum, ob es ein Gesetz gibt, dass dies verbietet (falls ja, gerne mit entsprechendem Link). </p><p><br></p><p>Viele Grüße</p><p>Sofie</p>
Whatsapp und Facebook mit Schülern
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Hättest Du das nicht auch selbst googeln können?
Stichworte: Lehrer Schleswig-Holstein Facebook
Gibt sogar ein Dokument dazu, das sich ausschließlich darauf bezieht.
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Ich finde nur was über Facebook? Was ist denn mit Whatsapp?
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uns hat man gesagt, Facebook hat whats App,gekauft, also gelten die gleichen Regeln.
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In Hessen gibt es dazu zum Glück keine Regeln (nur Empfehlungen), ich würde sie allerdings für mich auch nicht befolgen!
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Als Beamter, Schulleiter und alter Foren"hase" solltest du unseren jungen Kollegen Vorbild sein - und nicht solche lockeren Sprüche abgeben.
Der Grund für das "Facebook-Kontakt-Verbot" in Baden-Württemberg hat folgende Hintergründe:
1.) Es kann der Eindruck entstehen, dass du bestimmte Schüler bevorzugst - denn sie sind von dir offiziell als "Freunde" anerkannt. Wer keinen Facebook-Account besitzt, ist nicht dein Freund.
2.) Du nötigst Schüler, die den Informationsfluss bei Facebook nicht verpassen wollen dazu, sich ebenfalls einen Facebook-Account zuzulegen - obwohl sie das vielleicht nie wollten.
3.) Dito, weil du als Lehrer Vorbildfunktion hast -
Als Beamter, Schulleiter und alter Foren"hase" solltest du unseren jungen Kollegen Vorbild sein - und nicht solche lockeren Sprüche abgeben.
Schulleiter bin ich ja noch gar nicht Und ansonsten der Beweis, dass man auch mit kreativem Umgang mit Vorschriften was werden kann
PS: Ich hoffe durchaus, dass ich so jungen Kollegen ein Vorbild werde, die kommen nämlich irgendwie immer obrigkeitshöriger in der Schule an!
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