Hallo! Ich habe 2 Fragen, die mir irgendwie kein Mensch so richtig beantworten kann...vielleicht habe ich hier ja mehr Glück?!
Ich bin 43 Jahre alt und habe 1998 mein 2. Staatsexamen gemacht. Danach habe ich auf Grund fehlender Stellen bei der Lufthansa angefangen- und bin dort hängen geblieben. Habe im Laufe der Zeit 3 Kinder bekommen (jetzt 13, 10 und 3 Jahre alt). Im Herbst habe ich mich endlich auf meinen alten Job besonnen (nach 16 Jahren...) und eine Vertretungsstelle bekommen. Nun habe ich mich für eine feste Stelle beworben und heute sogar eine Zusage erhalten- ich kann es noch garnicht fassen. Nun die erste Frage: habe ich noch die Chance auf eine Verbeamtung? Das interessiert mich natürlich sehr...
Die 2. Frage: ich möchte nur 14 Stunden im Moment arbeiten, was man ja in dem Vertrag auch ankreuzen kann. Aber: können die das auch ablehnen?
Wäre euch so, so dankbar für Antworten! Bin halt noch ein Neuling in dem Schulwesen, noch dazu ein Wechsler von Bayern nach NRW und habe keine Ahnung....
Danke und viele Grüße, Petra
Werde ich mit 43 Jahren in NRW noch verbeamtet?
-
-
Hallo pepa72,
das wird dir aufgrund eines ziemlich aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, über welches du im Spiegel-Artikel Gekippte Altersgrenze: Darf auch Opa jetzt Lehrer werden? etwas erfahren kannst, wohl niemand beantworten.
Gruß
Nitram -
Schau mal in §8 der gültigen LVO nach.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…eyword=LaufbahnverordnungDamit ist das Urteil des BVerfG erst einmal nicht unmittelbar von Bedeutung, da die Höchstaltersgrenze bei Betreuung mehrerer Kinder um bis zu sechs Jahre erhöht werden kann.
Damit hat die TE durchaus eine Chance.
Wenn die TE außerdem Kinder im oben genannten Alter hat, kann sie Problemlos einen Teilzeitantrag stellen und auf 50% gehen.
Gruß
Bolzbold -
Aber: Absatz 3 in LVO beachten:
"3. der Geburt eines Kindes oder wegen der tatsächlichen Betreuung eines minderjährigen Kindes"
will sagen, dass Pepa nachweisen muss, dass sie wg. der Betreuungszeiten verspätet den Probedienst beginnt. Dann kann die Höchstaltersgenze greifen. -
Danke für diese wichtige Ergänzung. Kinder zu HABEN reicht alleine natürlich nicht.
-
Hallo,
deine gewünschte Stundenanzahl kannst du selber festlegen. Zuerst bei Vertragsunterzeichnung bzw. wenn du die ganzen Unterlagen von der Bezirksregierung bekommst. Das dauert etwas. Ich wurde vorab gefragt wieviel ich unterrichten möchte, damit die Planung für das kommende Schuljahr beginnen kann und es war überhaupt kein Problem. (Da ich 4 Kinder habe und vorher auch nur halbe Vertretungsstellen, wird die Schulleitung sich schon gedacht haben, dass ich nicht voll arbeiten möchte.
Ich wurde vor drei Jahren mit 41 nicht mehr verbeamtet, weil ich 3 Kinder vor dem Studium bekommen habe. Außerdem meinten die, dass meine spätere Einstellung nicht mit den Kindern zu tun hätte, sondern mit der schlechten Stellenmarktsituation in der Grundschule. (Das vierte Kind habe ich nach dem Ref. bekommen, bin aber nur ein halbes Jahr zuhause geblieben.
Würde mich mal interessieren, ob du verbeamtet wirst. Vielleicht schreibst du es mal, wenn du es weißt.
LG M.
-
Ich würde auch vermuten, dass die Kinder hier keinen Einfluss haben, weil aus dem Lebenslauf ja nicht erkennbar ist, dass die Kinder tatsächlich den Weg in den Lehrerberuf verzögert haben, da du ja jahrelang einer ganzen anderen und v.a. auch Arbeit an sich nachgegangen ist. In der Zeit hättest du ja theoretisch auch auf Stellensuche im Lehrerberuf sein können oder Vertretungsstellen o.ä. haben können.
-
Ich wurde vorab gefragt wieviel ich unterrichten möchte
Wobei diese Frage so nicht zulässig ist, bzw. man kann auch gerne lügen. Direkt nach der Unterschrift kann man aber in dem selben Formular den Antrag auf Teilzeit stellen. -
Die haben mich nach der Vertragsunterzeichnung gefragt. Da brauchte ich die Stundenzahl noch nicht schriftlich angeben.
-
Genau, und unmittelbar im Anschluss zu dem selben Zeitpunkt kann man auch den Teilzeit-Antrag stellen (ob gleiches oder anderes Formular weiß ich nicht, aber unmittelbar nach der Annahme)
-
Ich würde auch vermuten, dass die Kinder hier keinen Einfluss haben
Das wäre auch mit Sicherheit nicht rechtsfest, da das Grundgesetz den besonderen Schutz von Ehe und Familie festlegt.
-
Kinder müssen aber einen Einfluss haben, weil 2 Kollegen etwas Älter als ich noch Verbeamtet wurden, weil deren Erziehungszeiten angerechnet wurden. Also Alter minus Erziehungszeit muss unter 40 sein.
-
Aber wenn jemand in einem anderen Beruf die ganze Zeit während der Kinderphase gearbeitet hat, ist er doch nicht wegen der Kinder nicht in der Lage gewesen, in den Lehrberuf zu gehen ...
-
hier gibt es ein beispielzzu der Frage wann erziehungszeiten angerechnet werden
http://openjur.de/u/603086.html -
Danke euch! Die TZ ist durch, und im Moment scheinen sie ja verbeamten zu müssen, da das Gesetz bezüglich Altershöchstgrenze in NRW ja gekippt ist.... Muss auf jeden Fall zur Amtsärztlichen Untersuchung usw...
-
Da das Gesetz bezüglich Altershöchstgrenze in NRW ja gekippt ist.
So einfach ist das jetzt auch wieder nicht, aber es sind veränderte Bedingungen, richtig. Hier steht noch was dazu: http://www1.wdr.de/themen/poli…mte-altersgrenze-100.html -
Hallo Pepa72,
mich würde interessieren, ob du verbeamtet wurdest oder nicht.
LG M.
-
Hallo,
ich habe dieses Thema ausgegraben, weil sich bei mir etwas neues ergeben hat.
Als ich 2012 mit 41 Jahren eingestellt wurde, wurde ich nicht verbeamtet. Im Juni 2015 habe ich aufgrund der gänderten Gesetzeslage einen neuen Antrag gestellt (mit 44 Jahren).
Vor kurzem erhielt ich den Bescheid, dass es doch noch klappt. Begründung:
"Zum Zeitpunkt Ihres Antrags auf Verbeamtung hatten Sie die Höchstaltersgrenze von 42 Lebensjahren überschritten. Jedoch erhöht sich die Höchstaltersgrenze gem. § 15a Abs. 3 LBG um Zeiten der tatsächlichen Betreuung eines minderjährigen Kindes um jeweits bis zu drei Jahren, soweit während dieser Zeit keiner beruflichen Tätigkeit im Umfang von mehr als zwei Drittel der regelmäßigen Arbeitszeit nachgegangen wird."
( Ich verstehe die Regelung zwar nicht, weil ich die Kinder 2012 auch schon hatte. )
Ich möchte hiermit allen Mut machen, doch nochmal einen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis zu stellen.
LG
Werbung