NRW Nach 1 Jahr Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten, sonst hat man keinen Anspruch auf die Dienststelle- Frechheit!

  • Hallo ihr Lieben,


    ich bin gerade echt sauer. Heute wurde uns in der Konferenz mitgeteilt, dass wir nach der Elternzeit wieder mit 28 Stunden einsteigen müssen, andernfalls haben wir keinen Anspruch auf die Dienststelle. Wenn ich also nach dem 1 Jahr mit 18 Stunden einsteigen möchte, werde ich an eine Schule versetzt, die 18 Stunden braucht und habe keinen Anspruch mehr auf meine alte Schule. Ich finde das so unverschämt! Ich verliere meine Klasse, meinen Arbeitsplatz und mein Kollegium und werde an irgendeine Schule versetzt die ich nicht kenne. Kann man denn nicht irgendwie dagegen angehen? Oder gibt es irgendeinen Trick wie man das ganze geschickt umgehen kann? Ich möchte mein Kind mit gerade mal einem Jahr nicht von morgens 7 Uhr bis nachmittags 15 Uhr abgeben! Und ich möchte auch nicht meinen Arbeitsplatz verlieren, wo ich mich auskenne und wo ich gerne arbeite um eventuell an eine Schule zu kommen die ich furchtbar finde... Bin so traurig :(


    Hoffe jemand weiß rat?


    LG

  • Ich würde mich sofort an den Bezirkspersonalrat wenden!


    Morgen würde ich darauf bestehen den entsprechenden Paragraphen zu sehen, nachdem man dich einfach so an eine andere Schule versetzen kann. Bisher ist es so, dass man - wenn man am 1. Geburstag des Kindes wieder einsteigt - einen Anspruch auf seine alte Schule hat.


    Ich kann sehr gut verstehen, dass du sauer bist.

  • Ok, das hieße also:


    wenn ich noch vor Ende der Elternzeit zurückkehre kann ich auch mit reduzierter Stundenzahl an meiner Schule arbeiten? So habe ich das jetzt zumindest verstanden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ihr Lieben,


    ich bin gerade echt sauer. Heute wurde uns in der Konferenz mitgeteilt, dass wir nach der Elternzeit wieder mit 28 Stunden einsteigen müssen, andernfalls haben wir keinen Anspruch auf die Dienststelle. Wenn ich also nach dem 1 Jahr mit 18 Stunden einsteigen möchte, werde ich an eine Schule versetzt, die 18 Stunden braucht und habe keinen Anspruch mehr auf meine alte Schule.


    Das kann ich mir kaum vorstellen - vor allem dann nicht, wenn der konkrete (neue!) Erlass nicht ebenso konkret benannt wird.


    Zitat


    Ich möchte mein Kind mit gerade mal einem Jahr nicht von morgens 7 Uhr bis nachmittags 15 Uhr abgeben!


    So hart das klingt, aber das KANN Dir je nach Anfangs- und Endzeit des Unterrichts an Deiner Schule so oder so passieren.
    Meine Frau und ich müssen uns darauf einstellen, generell irgendwann zwischen 8 Uhr und 16.30 Uhr (!) eingesetzt zu werden, weil beide Schulen de facto Ganztagsschulen sind.


    Was die "Zwangsversetzung" angeht, so frag doch mal Deinen Schulleiter nach dem Erlass, auf den er sich bezieht.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Du kannst eine deine bisherige Schule zurück, wenn du bis zu einem Jahr Elternzeit nimmst. Nach dem einen Jahr musst du aber nicht Vollzeit arbeiten. Du kannst einen regulären Teilzeitantrag stellen.


    Was nicht mehr geht, ist , dass du länger als ein Jahr Elternzeit nimmst und dich dann nach einem Jahr mit x Stunden selbst während deiner Elternzeit vertrittst. Also das geht schon, aber dann ist es eben nicht sicher, dass du an deiner alten Schule bleiben kannst.


    Ich finde die neue Regelung auch echt mistig, denn sie hat mehrere Nachteile. Wenn du an deiner bisherigen Schule bleiben willst, gilt:
    1. Du musst nach einem Jahr mit mind. 14 Stunden wieder einsteigen (während du vorher, wenn du dich selbst in der Elternzeit vertreten hast, auch unterhälftig arbeiten konntest)
    2. Du bist dann nach einem Jahr regulär Teilzeit-Arbeitende; d.h. du bist weniger flexibel als in der Elternzeit (wo du die Stundenzahl recht flexibel noch ändern konntest, falls was mit dem KInd ist) und was noch schlimmer ist, es wird anders für die Pension oder Rente gezählt.

  • Das ist in Brandenburg übrigens auch so. Scheint also nicht bundeslandspezifisch zu sein.

    Da scheint aber der Mutterschutz nicht mitzuzählen bei dem einen Jahr, denn hier war die Schule generell überrascht, dass eine Lehrerin, die aus der Elternzeit wiederkomme (ein Jahr Elternzeit!) der Schule zugeordnet ist und sie gucken müssen, wie sie damit hinkommen.


    Mara: Nein, für die Rente macht es keinen Unterschied, da werden dir die Kindererziehungszeiten immer angerechnet, wenn du nicht Vollzeit arbeitest egal wie und die VBL zählt es eh nur, wenn du gar nicht in Elternzeit arbeitest. Also kein Unterschied wie.


    Aber als Beamter fallen z.B. die Krankenkassenzuschüsse außerhalb der Elternzeit weg, die es z.B. in NRW wohl gibt.

  • es wird anders für die Pension oder Rente gezählt.

    Das finde ich aber auch richtig, muss ich sagen. Wer die ganze Zeit (überspitzt gesagt) nur 10 Stunden arbeitet, soll ja nicht die selbe Pension bekommen wie jemand, der die ganze Zeit Vollzeit am schuften war.

  • Das finde ich aber auch richtig, muss ich sagen. Wer die ganze Zeit (überspitzt gesagt) nur 10 Stunden arbeitet, soll ja nicht die selbe Pension bekommen wie jemand, der die ganze Zeit Vollzeit am schuften war.

    Es geht nicht um den Unterschied der Stundenzahl, sondern die gleiche Stundenzahl in oder außerhalb der Elternzeit wird anders gezahlt ;)

  • Das finde ich aber auch richtig, muss ich sagen. Wer die ganze Zeit (überspitzt gesagt) nur 10 Stunden arbeitet, soll ja nicht die selbe Pension bekommen wie jemand, der die ganze Zeit Vollzeit am schuften war.

    Ich sitze hier und warte, dass sich einer aufregt und dich fragt: "Ist denn Kindererziehung (+ TZ) keine Vollzeitarbeit?!"...hab noch bis 11 Zeit. ;)

  • Das ist es sicherlich, aber trotzdem zahlt man hier nicht in die Rentenkasse ein bzw. erwirbt keine bzw. weniger Ansprüche für die Pension.


    Ob man den zukünftigen bzw. jetzigen jüngeren Generationen weitere Bomben unterjubelt wie Rentenentscheidungen der letzten Jahre (Mütterrente, Rente ab 63 usw usf), in dem man das auch noch irgendwie anrechnet, ist ja eine andere Sache.

Werbung