Krankenschein bei häufigem Fehlen "erzwingen" ?

  • Hallo,


    ich habe eine schulrechtliche Frage, da ich bisher keine Antwort dazu gefunden habe.
    In meiner 5. Klasse sind Schüler, die durch sehr hohe Fehlzeiten auffallen (ca. 40Tage im zweiten Halbjahr)
    Ich weiß, dass die Kinder ihre Eltern dazu bringen, wegen jeder angeblichen Kleinigkeit anzurufen und die Schüler zu entschuldigen.
    (die Schüler erzählen das sogar selbst)


    Ich habe nun schon sehr lange auf der Seite des Bildungsservers Sachsen-Anhalts herumgesucht und kann überhaupt nichts zu Kranmeldungen und
    Entschuldigungen finden.
    Kann ich als Lehrer bzw der Schulleiter einen Krankenschein "erzwingen"? Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Fehlzeiten zurückgehen würden, wenn die Eltern jedes Mal zum Arzt laufen müssten.
    Ich habe mich schon mit einigen Kollegen unterhalten, die meinten, dass das schwierig wird. Denn im Verdachtsfall, dass die Schulpflicht nicht eingehalten wird, müsste man ja erst mal Juendamt etc kontaktieren.


    Doch es muss doch irgendeine Regelung geben, in der festgeschrieben ist, welche Art von Entschuldigung reicht oder?
    Achso Bundesland ist Sachsen-Anhalt und Schulform: Gesamtschule


    Danke schon einmal :)

  • Hallo!
    Bei uns in Sachsen gibt es dazu die "Schulbesuchsordnung". Dort wird alles geregelt, was "Verhinderung" (also im Normalfall Krankheit), Freistellung etc. angeht. Wenn ein Schüler mehr als 5 Tage fehlt, kann man ein ärztliches Attest verlangen; bei "auffällig langem und häufigem" Fehlen sogar ein amtsärztliches.
    Ich hab mal kurz nach Sachsen-Anhalt und Schulbesuchsordnung gegoogelt, dabei aber leider nix gefunden. Vielleicht ist ja nur die Begrifflichkeit eine andere? Denn wie im Krankheitsfall zu verfahren ist oder wann ein Schüler freigestellt werden darf, müsste doch in jedem Bundesland geregelt werden. Vielleicht konnte ich dir ja wenigstens einen kleinen Anhaltspunkt liefern... :)

  • Liebe gwin,
    wie kann es denn sein, dass gleich mehrere Schüler solch gehäufte Fehlzeiten haben?
    Was hast du bisher dagegen unternommen? Die Eltern kontaktiert?
    Rücksprache mit deiner SL gehalten, Schulsozialarbeit / Schulpsychologe angesprochen?
    Wenn nicht, hat sich möglicherweise bereits unter deinen Schülern herumgesprochen, dass nicht viel passiert.


  • Wenn ein Schüler mehr als 5 Tage fehlt, kann man ein ärztliches Attest verlangen;

    Eltern müssen in Sachsen immer anrufen, immer schriftlich entschuldigen und ab dem 3. Tag ein ärtzliches Attest vorlegen. Ab dem 5. unentschuldigten Tag schaltet man das Ordnungsamt ein: Bußgeldverfahren (was aber bei Hartz IV-lern eingestellt wird).


    Zur Ausgangsfrage: das wurde hier vor kurzem ausführlichst diskutiert. Schau in die Handreichung in S-A zum Thema "Schulabsentismus". Häufig entschuldigt fehlen zählt natürlich dazu, ist aber schwierig nachzuweisen. Ob der Amtsarzt eingeschaltet werden darf ist nicht (überall?) fest geregelt. Wenn deswegen Versetzungsgefährdung besteht, kann man durchaus das Jugendamt informieren, weil es eine Schulpflicht gibt, also auch die Pflicht, Stoff nachzuholen-> Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht.


    Sowas aber immer mit dem Schulleiter absprechen!

  • Pausenbrot:
    a) Dass die Eltern die Kinder entschuldigen müssen, war für mich eigentlich Voraussetzung (und ist auch im hier geschilderten Fall so). Ist das in andren Bundesländern nicht der Fall?
    b) In der SBO steht das nach 5 Tagen mit dem ärztlichen Attest; will ich mich jetzt nich zu weit aus dem Fenster lehnen, da ich noch kein Klassenlehrer bin, aber kann es sein, dass die 3 Tage o.ä. Bestimmungen dann schulspezifisch sind? Steht ja nich aus Spaß in der SBO.
    c) s.o. - es geht hier um einen Schüler, der von den Eltern entschuldigt wird, somit geht es nicht um unentschuldigtes Fehlen und somit eine Ordnungswidrigkeit
    (wenn der Schüler schwänzt und man den Eltern nachweisen kann, dass sie nix dafür tun, ihn in die Schule zu schicken, wär es wieder anders, aber ich glaube hier geht es erstmal darum, die Fehlzeiten durch ärztliche Atteste einzuschränken)

  • Ich danke euch für eure Antworten :)
    Ich habe mich vorhin noch einmal durch alle Erlasse Sachsen-Anhalts geklickt und habe endlich das Richtige gefunden.


    Unterrichtsversäumnis an allgemein bildenden Schulen:
    "
    3. Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Sofern dafür Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen."


    Ich werde das der Schulleitung mal vorlegen und schauen, wie sie reagiert.


    @simone61: Ich bin erst seit ein paar Monaten an der Schule tätig.
    Gespräche mit den Eltern sind erfolgt - und ohne ins Detail gehen zu wollen - die Eltern machen was ihre Kleinen wollen und nicht umgekehrt.

    • Offizieller Beitrag

    Bußgeldverfahren (was aber bei Hartz IV-lern eingestellt wird).

    Ich hatte jetzt eine Schülerin, die mangels Zahlungsfähigkeit Sozialstunden bekommen hat und, da sie diese nícht abgeleistet hat, eine Woche Dauerarrest absitzen musste. Ist aber ein Einzelfall, und natürlich war sie auch schon älter.

  • Ich hatte jetzt eine Schülerin, die mangels Zahlungsfähigkeit Sozialstunden bekommen hat und, da sie diese nícht abgeleistet hat, eine Woche Dauerarrest absitzen musste. Ist aber ein Einzelfall, und natürlich war sie auch schon älter.

    Welches Gericht ordnet sowas an?


    Bei uns verläuft Dauerschwänzen im Sande :( Selbst Ordnungsamt und Jugendamt wimmeln uns ab, wenn wir als Schule alles versuchen, die Jugendlichen wieder in die Schule zu bekommen.

    • Offizieller Beitrag

    Welches Gericht ordnet sowas an?
    Bei uns verläuft Dauerschwänzen im Sande :( Selbst Ordnungsamt und Jugendamt wimmeln uns ab, wenn wir als Schule alles versuchen, die Jugendlichen wieder in die Schule zu bekommen.

    Ich nehme mal an, das Jugendgericht Frankfurt am Main.

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