Mitteilung über Nicht-Versetzung nur durch das Zeugnis?

  • Wird euren Schülern bei einer Nicht-Versetzung dies eigentlich nach der Zeugniskonferenz noch persönlich mitgeteilt oder wird gewartet, bis sie ihr Zeugnis in der Post hatten? Ich komme mir so schäbig vor, wenn ich schweige ....

  • Wir sprechen unsere Schüler eigentlich immer an, spätestens nach der Konferenz (am nächsten Tag). Meist sprechen wir auch vor der Konferenz schon mit ihnen, dass ihre Versetzung stark gefährdet ist. Zudem kennen die SuS ihren aktuellen Leistungsstand durch die Kollegen.

  • Die Schüler sind in der Regel ohnehin schon durch die "blauen Briefe" vorgewarnt - an unserer Schule werden die Leistungsberichte bzw. Zeugnisse durch den Stufenleiter (=Klassenlehrer, Kurstutor) ausgehändigt, so dass eine nicht erfolgte Versetzung immer pädagogisch aufgefangen und in einem Beratungsgespräch verhandelt werden kann.

  • Bei uns (allerdings Grundschule) werden Eltern (und Kind) per Post informiert. Dem Kind wird mit dieser Post freigestellt, am Tag der Zeugnisausgabe zur Schule zu kommen oder nicht.
    Ich selbst habe in den seltenen Fällen, aber immer mit Kind und Eltern persönlich nach der Zeugniskonferenz gesprochen. In der Zeugnsikonferenz war mir immer auch wichtig, dass wir festlegen, in welche Klasse das Kind dann kommt und auch das hat es von mir bei dem Gespräch dann erfahren.

  • Ganz ehrlich: ich würde erwarten, dass mein Kind es vor der Zeugnisausgabe erfährt...und ich auch bitte. Das Kind tut mir echt leid, wenn es vorher nicht informiert sein sollte. Da verstehe ich, dass Du sagst, dass Du dich schäbig fühlst. Eltern zum Gespräch einladen?


    LG

  • Ah okay, das mit der Post kenne ich so nicht.
    Dennoch wüsste ich es gerne vorher und würde es auch gerne mit meinem Kind besprechen können. Aber Du sagtest ja bereits: Schülerin ist informiert.


    PS: Wo bekommt man denn die Zeugnisse per Post?

  • In NRW werden die Zeugnisse bei Nichtversetzung mit der Post zugestellt. Den Schülern ist es dann freigestellt, ob sie am letzten Schultag, an dem die anderen ihre Zeugnisse bekommen, noch zur Schule kommen. In der Regel kommen sie nicht, auch wenn ich ihnen sage, dass ich mich freuen würde, wenn sie kämen.

  • Ahhh... das wusste ich gar nicht (obwohl ich selbst aus NRW bin, arbeite aber noch an einer Förderschule und meine Kinder wurden bisher immer versetzt). Wie läuft es dann? Bekommen sie das Zeugnis dann vor dem 26.?

  • "...Schülerinnen und Schülern der Grundschule und der Sekundarstufe I, deren Versetzung gefährdet ist, wird zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle
    Lern- und Förderempfehlung gegeben...


    (4) Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt."


    Heißt, dass die Eltern (wann auch immer) benachrichtigt werden müssen, vor allem wenn es im HJ-Zeugnis nicht nach Versetzungsgefährdung aussah, oder?

  • Meine Schüler und Schülerinnen samt Eltern sind durch mehr als das Zeugnis und die "blauen Briefe" gewarnt und informiert - ich habe mündlich und schriftlich zusätzlich informiert und mir den Mund fusselig geredet --- aber "Wissen Sie, ich lebe jetzt. Ich will meine Jugend genießen.".
    Was aber nicht heißt, dass die Eltern da immer groß drauf reagieren. Der ein oder andere hat auch manchmal "leider keine Zeit zur Besprechung" ...

  • Meine Schüler und Schülerinnen samt Eltern sind durch mehr als das Zeugnis und die "blauen Briefe" gewarnt und informiert - ich habe mündlich und schriftlich zusätzlich informiert und mir den Mund fusselig geredet ---

    Na denn hast du doch nicht geschwiegen und musst dir auch nicht schäbig vorkommen...

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