Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte euch gerne mal folgenden Fall, der sich gerade bei uns in einer Prüfung zugetragen hat, zur Diskussion zum Fraß vorwerfen:
Schülerin S wird zu Beginn einer Abschlussprüfung mit einem Spicker erwischt. Es handelt sich hierbei um handschriftliche Notizen in einem Gesetzestext, der ihr gehört und der bei der Prüfung erlaubt ist - natürlich nur in jungfräulichem Zustand.
Fachlehrer F nimmt Schülerin S den Text weg. S darf die Prüfung ohne eigenen Gesetzestext zu Ende schreiben.
Nach Beratung des Prüfungsausschusses (Fachlehrer + SL) bekommt die Schülerin am nächsten Tag mitgeteilt, dass sie wegen Täuschungsversuchs die Prüfung wiederholen muss.
S fühlt sich zu hart bestraft. Sie hätte die Notizen in ihrem Gesetzestext nicht selbst geschrieben.
F findet, er hat richtig gehandelt, weil es sich um einen Täuschungsversuch handelt und dies zum Wiederholen der Prüfung führen kann.
SL unterstützt F.
Der Vertrauenslehrer, der zu Rate gezogen wurde, findet die Vorgehensweise von F/SL zu hart. Er plädiert für einen Teilabzug bei der Bewertung der Abschlussarbeit.
Die Klassenlehrerin (das bin ich) schließt sich der Meinung des Vertrauenslehrers an. Ich muss aber gestehen, dass ich manchmal ein wenig weichherzig bin.
Darum die Fragen an euch: Was ist eurer Meinung nach die korrekte Vorgehensweise?