Zugangsberechtigung zur HöHa nach 9. Klasse Gymnasium

  • Er braucht meines Wissens eine FOR (=Fachoberschulreife) bzw. einen mittleren Schulabschluss. Und ich bin mir nicht sicher welche Voraussetzungen an die FOR gebunden sind und ob die ein Gymnasium nach Klasse 9 erteilt. Vielleicht kommt daher die Sache mit keinem mangelhaft.
    Eine Versetzung in die Einführungsphase (Klasse 10 Gym.) würde meinem Gefühl nach sogar schon FOR Q sein, da die SuS dann ja die Gymnasiale Oberstufe besuchen dürfen, bzw. das Wirtschaftsgymnasium oder das Gymnasium für Technik.

  • Wenn dort steht:


    "Sie müssen mindestens den Sekundarabschluss I -Fachoberschulreife- erworben haben. Beim Wechsel von einem Gymnasium ist die Aufnahme nur mit Qualifikationsvermerk möglich."


    oder


    "Erforderlich ist der Nachweis des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) durch das Abschlusszeugnis der Hauptschule (Klasse 10 B), der Realschule oder eines vergleichbaren Abschlusses.Zusätzlich ist es möglich nach der Klasse 9 vom Gymnasium auf die Höhere Handelsschule zu wechseln (Versetzungszeugnisse in Klasse 10)."


    dann sehe ich hier nichts von "mangelhaft in keinem Fach", ich verstehe das als "versetzt in die Einführungsphase" (und in die wird man ja auch mit mangelhaften Leistungen in bestimmten Fächern versetzt), oder?


    Anrufen will ich aus bestimmten Gründen nicht bei den Schulen.

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