Liebe Kollegen von den Berufsschulen, kann es sein / stimmt es, dass man auf dem Versetzungszeugnis vom Gymnasium 9. Klasse auf die HöHa KEIN einziges mangelhaft haben darf?? Genaueres ggf. per PN
Zugangsberechtigung zur HöHa nach 9. Klasse Gymnasium
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Ich habe das bei den Schulen im Umkreis nachgeschaut, da steht überall nur was von Versetzung in die Einführungsphase als Bedingung - aber kann es sein, dass eine Schule weitere Auflagen macht?
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Er braucht meines Wissens eine FOR (=Fachoberschulreife) bzw. einen mittleren Schulabschluss. Und ich bin mir nicht sicher welche Voraussetzungen an die FOR gebunden sind und ob die ein Gymnasium nach Klasse 9 erteilt. Vielleicht kommt daher die Sache mit keinem mangelhaft.
Eine Versetzung in die Einführungsphase (Klasse 10 Gym.) würde meinem Gefühl nach sogar schon FOR Q sein, da die SuS dann ja die Gymnasiale Oberstufe besuchen dürfen, bzw. das Wirtschaftsgymnasium oder das Gymnasium für Technik. -
Wenn dort steht:
"Sie müssen mindestens den Sekundarabschluss I -Fachoberschulreife- erworben haben. Beim Wechsel von einem Gymnasium ist die Aufnahme nur mit Qualifikationsvermerk möglich."
oder
"Erforderlich ist der Nachweis des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) durch das Abschlusszeugnis der Hauptschule (Klasse 10 B), der Realschule oder eines vergleichbaren Abschlusses.Zusätzlich ist es möglich nach der Klasse 9 vom Gymnasium auf die Höhere Handelsschule zu wechseln (Versetzungszeugnisse in Klasse 10)."
dann sehe ich hier nichts von "mangelhaft in keinem Fach", ich verstehe das als "versetzt in die Einführungsphase" (und in die wird man ja auch mit mangelhaften Leistungen in bestimmten Fächern versetzt), oder?
Anrufen will ich aus bestimmten Gründen nicht bei den Schulen.
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Es wäre nett, wenn ich jemandem, der sich mit den Zugangsvoraussetzungen der Höheren Handelsschule in NRW auskennt, noch per PN eine Frage stellen könnte ....
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