Fachfremder Unterricht

  • Durch eine längere Erkrankung und späteren Ausfall eines Kollegen kann bei uns an der Schule das Fach Informatik nicht mehr unterrichtet werden.
    Vor einigen Tagen kam der Schulleiter auf mich zu und teilte mir mit, dass ich einiges davon auffangen soll (als Mathe/Physiklehrerin könne ich das sicher). Und zwar in Klasse 9 und 10 im Hauptfach (gewähltes Fach statt Französisch an der RS in NRW).
    Ich sehe mich dazu nicht in der Lage. Meine Kenntnisse in Informatik sind nicht unterrichtstauglich. Das habe ich auch geäußert. Ich unterrichte schließlich zusätzlich schon Chemie (Zertifikatskurs mittlerweile absolviert).
    Meine erste Frage: Muss ich fachfremd Informatik unterrichten, obwohl ich davon keine Ahnung habe? Dazu noch als Hauptfach mit KA?


    Zudem arbeite ich zur Zeit Teilzeit und habe auch nächstes Schuljahr eine Klassenleitung (Klasse 10; die Klasse habe ich seit dem 5. Schuljahr). Gründe für meine Teilzeit sind der 45km lange einfache Fahrtweg, eine pflegebedürftige Mutter, Kind wird im Sommer eingeschult, eigene angeschlagene Gesundheit (Nebenbei: Versetzungen wurden aufgrund meiner Fächer an einer auslaufenden RS nicht genehmigt). Mein Chef meinte nun, dass er mich mehr als meine Teilzeitstunden einsetzen muss, damit Info abgedeckt werde. Meine Einwände wiegelte er ab mit der Bemerkung, dass ich das doch als Teilzeitkraft bezahlt bekäme. Leider könne er mir meinen freien Tag dann evtl. nicht mehr geben, da ich ja so viele Stunden hätte.
    Meine zweite Frage: Darf der Schulleiter eigenmächtig generell meine Stundenzahl erhöhen?


    Ich habe natürlich protestiert. Aber heute meinte ein anderes Mitglied der Schulleitung, dass das schon eingeplant sei für nächstes Schuljahr.
    Morgen werde ich mich auf jeden Fall an den Lehrerrat wenden.
    Kann einer von euch zufällig die Fragen beantworten? Im Internet habe ich leider keine konkreten Antworten gefunden.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Morgen werde ich mich auf jeden Fall an den Lehrerrat wenden.

    @ MarlenH: Das wollte ich auf jeden Fall. Bei uns in NRW heißt der Personalrat eben Lehrerrat. Macht aber das gleiche.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Achso. Dann drück ich die Daumen.

    Einmal editiert, zuletzt von MarlenH ()

  • Guck dir mal §13 (5) in der ADO an. Mehrarbeit kann mit Einschränkungen angeordnet werden.
    Trotzdem würde ich mich im Zweifel vom Personalrat beraten lassen. Der Lehrerrat ist zwar auch eine gute Anlaufstelle, die du ansprechen kannst, weil er deine lokalen Gegebenheiten gut kennt, aber dein Bezirkspersonalrat wird die rechtliche Seite solcher Fälle sicher öfter klären müssen, als deine Kollegen aus dem Lehrerrat.

  • Vielleicht geben diese links ja schon mal einen ersten Ansatzpunkt (bzw. man weiß, in welchen Paragrafen der BASS man nachschlagen sollte). Diese Anordnung der Mehrarbeit sehe ich nämlich als zweifelhaft (nicht umsonst kann man ja einen Teilzeitantrag stellen und selber die Stundenzahl festlegen), aber sicher bin ich mir nicht.


    www.brd.nrw.de


    gew

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

    • Offizieller Beitrag

    Hier findest du auch noch einmal Infos der GEW: http://www.gew-nrw.de/uploads/tx_files/SP_Dt_2012-05-09.pdf


    Auf Seite 2 steht:
    6.1. Langfristige Vertretung löst eigentlich keine Mehrarbeit aus. Sie entsteht durch Mutterschutz und langfristige Krankheiten. Hier ist in der Regel das Schulamt (GS) oder die Bezirksregierung (and. Schulformen) im Spiel mit den verschiedenen Vertretungsprogrammen. Die Personalvertretung ist in der Mitbestimmungspflicht. Eine weitere Lösung ist auch die schulinterne Vertretungsregelung: Laut ADO § 11 (2) kann eine Lehrkraft mehr arbeiten, um Vertretungsbedarf abzudecken. Wie geschildert, bedarf es der Zustimmung der betroffenen Person, wenn mehr als zwei Wochenstunden über 2 Wochen hinaus zu arbeiten sind. Auf diese Weise wird die Lehrkraft verbindlich in einen Stundenplan eingebaut. Die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden werden innerhalb des Schuljahres, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr ausgeglichen. Hier greift also eine Flexibilisierung mit anschließender Ausgleichsregelung, die einer vorangegangenen stärkeren eine verminderte Belastung entgegensetzt und sogar Mehrarbeit verhindert. Deshalb soll diese Regelung nicht allgemein für die Saldierung von Ad-hoc-Ausfall- und Überstunden benutzen werden. Sie geht von über vierzehn Tage dauernder Vertretung mit mehr als zwei Wochenstunden aus, die mit einer länger anhaltenden Stundenplanänderung - im Unterschied zum Vertretungsplan - einhergeht. Achtung: Bei einem Schulwechsel hat man kein Anrecht auf noch ausstehenden Ausgleich.

    kl. gr. frosch

  • @ MarlenH: Das wollte ich auf jeden Fall. Bei uns in NRW heißt der Personalrat eben Lehrerrat. Macht aber das gleiche.


    Nein?!? Lehrerrat ist nicht der Personalrat, auch in NRW nicht. Lehrerrat ist ein Gremium der Schule und besteht aus Lehrern der Schule.
    Personalrat besteht zwar auch aus Lehrern, ist aber idR im Bezirk angesiedelt. Google mal nach deinem Bezirk und Personalrat. Hier als Beispiel für den Bezirk Münster
    http://www.bezreg-muenster.nrw…/personalraete/index.html

    • Offizieller Beitrag

    Kann sein, aber hier geht es um NRW.

    Und dort ist der Lehrerrat eben weitgehend identisch mit dem örtlichen Personalrat in Hessen.

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