Guten Morgen und schönen Sonntag,
Ich habe eine Frage bezüglich Teilzeitarbeitens in der Elternzeit.
Meine Tochter ist am 09.04.2015 geboren und ich bleibe bis nächsten Sommer mit ihr zu Hause. Ab dem Schuljahr 2016/2017 starte ich dann wieder mit 18 Stunden Teilzeit in Elternzeit.
Bedeutet das automatisch,dass ich an meine letzte Schule zurück gehe?
Achso,es handelt sich um eine Hauptschule in NRW.
Vielen Dank für eure Hilfe,
Steffi