Unterrichtsausfall in der Oberstufe nach schriftlichem Abitur - Vertretungsregelung an eurer Schule?

  • Guten Tag zusammen,


    die Überschrift fasst es zusammen:
    Wie werden an eurer Schule die Stunden verrechnet, die aufgrund des Abiturs im 13. bzw. bei G8 im 12. Jahrgang ausfallen, nachem die Schüler_innen ihren letzten Schultag hatten?


    Vielen Dank für die Rückmeldungen!

  • Bei uns ist man in der Regel bis zum mündlichen Abitur freigestellt, danach kann man eingesetzt werden, je nachdem wie viele Klausuren man hatte etc. Meist ist es aber eine feste Vertretung (z.B. bei Schwangerschaft, längerer Krankheit etc).


    Ich habe dieses Jahr Glück und musste nichts machen! :)

  • Wir Oberstufenkollegen haben so genannte Vorhaltestunden. Sprich wenn ich 13er zum Abitur führe, halte ich bis dahin mehr Stunden als mein Deputat hergibt (24 Std = volles Deputat, als 13er Kollege 25,5 Std bis zum letzten Schultag der Abiturienten). Während des schriftlichen Abiturs finden Stattvertretungsstunden statt: Habe ich einen 13 LK mit 5 Stunden, so muss ich diese 5 Stunden während des schriftlichen Abiturs dennoch ableisten, meist durch Vertretungsstunden (deswegen "Stattvertretung"), zusätzlich zu meinen 3 frei verfügbaren Vertretungsstunden im Monat.


    Durch die Vorhaltestunden haben dann die 13er Kollegen nach dem Abitur-Gedöns ein wesentlich entspannteres Leben, denn die Stunden, die sie theoretisch noch unterrichten müssten, sind ja bereits abgehalten. Bei uns, wenn es ein G9-Gym ist und die 13er bereits vor den Osterferien ihren letzten Tag haben, ist dies besonders nett bei einem solch langen 2. Halbjahr wie diesem. :)
    Dafür ist das 1. Halbjahr grässlich...

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

  • Wir Oberstufenkollegen haben so genannte Vorhaltestunden. Sprich wenn ich 13er zum Abitur führe, halte ich bis dahin mehr Stunden als mein Deputat hergibt (24 Std = volles Deputat, als 13er Kollege 25,5 Std bis zum letzten Schultag der Abiturienten). Während des schriftlichen Abiturs finden Stattvertretungsstunden statt: Habe ich einen 13 LK mit 5 Stunden, so muss ich diese 5 Stunden während des schriftlichen Abiturs dennoch ableisten, meist durch Vertretungsstunden (deswegen "Stattvertretung"), zusätzlich zu meinen 3 frei verfügbaren Vertretungsstunden im Monat.


    Durch die Vorhaltestunden haben dann die 13er Kollegen nach dem Abitur-Gedöns ein wesentlich entspannteres Leben, denn die Stunden, die sie theoretisch noch unterrichten müssten, sind ja bereits abgehalten. Bei uns, wenn es ein G9-Gym ist und die 13er bereits vor den Osterferien ihren letzten Tag haben, ist dies besonders nett bei einem solch langen 2. Halbjahr wie diesem. :)
    Dafür ist das 1. Halbjahr grässlich...

    Mit anderen Worten, die Kollegen, die durch Oberstufeneinsatz ohnehin stärker mit vorbereitungs- und korrekturlastigen Kursen belastet sind, müssen in der Phase der Belastung auch noch mehr arbeiten, um während der Phase der extremsten Belastung (Abi) "normal" zu arbeiten und dann danach entlastet zu sein? Und da spielt der PR so einfach mit?
    Habt ihr dann wenigstens die Garantier, danach wirklich nicht für Vertretungen herangezogen zu werden, auch dann nicht, wenn wirklich Not am Mann ist?

  • WillG: Die von Seven beschriebene Vorgehensweise mit Vorhaltestunden ist hier in Rheinland-Pfalz geltendes Landesrecht. Unsere Abiturienten werden auch immer schon vor Ostern entlassen.
    In der Zeit nach dem Abitur kann bei Bedarf auch Mehrarbeit angeordnet werden. Die Zählung dieser Stunden erfolgt jedoch so, als würde aufgrund der nicht mehr vorhanden 13er Kurse kein Unterricht ausfallen... (Ist kompliziert zu erklären, aber für alle Länder außer RLP irrelevant, deshalb spar ich mir das).


    Gruß
    Nitram

  • Bayern, Gymnasium: Ab der Zeugnisübergabe (=offizielle Verabschiedung der Abituritenten) zählen die durch die wegfallenden Kurse gehaltenen Stunden als Minusstunden, so dass, wenn man zusätzliche Stunden hält, man erst mal nicht so leicht Mehrarbeit in Rechnung stellen kann. Alles andere bleibt den Schulen überlassen - theoretisch kann man ja jedem immer ein paar zusätzliche Stunden zuweisen; gute Schulleitungen werden vor der Zeugnisangabe erst mal die heranziehen, die weniger belastet sind, je nachdem, wie die Situation halt so aussieht.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • NRW, Gymn: Nachdem der Unterricht nicht mehr stattfindet, kann man in den frei gewordenen Stunden für Vertretung rangezogen werden. Dass es aber insbesondere die Q2er-Kollegen trifft, kann ich nicht erkennen. Wir haben ein Doppelstundenmodell und die V-Plan-Macher die Anweisung, die V-Stunden möglichst so zu setzen, dass niemand Anspruch auf bezahlte Mehrarbeit hat.


    Zusätzlich gibt es nach Ostern einen in Teilen neuen Stundenplan, der vor dem Hintergrund der wegfallenden Stunden optimiert ist. Jedenfalls in dem Rahmen, in dem das möglich ist.


    Minusstunden bekommen wir nicht.

  • Mit anderen Worten, die Kollegen, die durch Oberstufeneinsatz ohnehin stärker mit vorbereitungs- und korrekturlastigen Kursen belastet sind, müssen in der Phase der Belastung auch noch mehr arbeiten, um während der Phase der extremsten Belastung (Abi) "normal" zu arbeiten und dann danach entlastet zu sein? Und da spielt der PR so einfach mit?
    Habt ihr dann wenigstens die Garantier, danach wirklich nicht für Vertretungen herangezogen zu werden, auch dann nicht, wenn wirklich Not am Mann ist?


    Für mich persönlich ist das (schriftliche) Abitur nicht die Phase der höchsten Belastung; diese ist während der Herbstferien oder kurz danach, wenn wir die Abiture selbst erstellen müssen. Durch das neu eingeführte "Zentralabitur" wird diese Belastung kaum gemindert, da wir ja immer noch die Aufgaben selbst erstellen müssen...
    Wirklich hart ist das mündliche Abitur, insbesondere wenn man einen GK in einer Doppelprüfung -bspw. SuS mit Kunst LK- in den Sprachen mündlich prüfen muss. Bei 17 bis 20 mündlichen Prüfungen dreht man schnell am Rad.


    Ich finde die Vorhalteregelung gar nicht schlecht. Mehrarbeit kann einem eigentlich nicht mehr aufgebrummt werden (außer besagten 3 Vertretungsstunden pro Monat), weil wir unsere Stunden ja bereits gehalten haben. Außer im Rahmen von PES kann ich keine weiteren Kurse mehr während der Zeit übernehmen und selbst das nur freiwillig. Das Land würde sich sonst dumm und dämlich zahlen müssen, würden sie eine solche Mehrarbeit nach dem Abi anordnen.
    Aber Nitram hat recht: Das ist ein reines RLP-Ding und daher relativ irrelevant für den Fragesteller. ;)

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  • Off-topic @ Seven:

    Zitat

    Außer im Rahmen von PES kann ich keine weiteren Kurse mehr während der Zeit übernehmen und selbst das nur freiwillig.


    Du kannst zu Mehrarbeit verpflichtet werden! (VV "Mehrarbeit im Schuldienst" 3.4.)
    Auf einen "PES-Aufstockungsvertrag" sollte man sich nicht einlassen. Dieser ist - wenn ich mich nicht ganz irre - schlechter bezahlt als die Mehrarbeitsvergütung.
    (Für nicht Vollzeitbeschäftigte ist nach VV 2.3. bereits die erste Mehrarbeitsstunden zu bezahlen - was in der Praxis so eher nicht passiert. Aber man kann ja den Antrag stellen. Vielleicht überlegt sich die SL dann eine andere Vertretungslösung.)


    Gruß
    Nitram

  • Habe im Moment wenig Zeit (tatsächlich 17 mdl. Prüfungen, nachdem schriftl. Abi gerade fertigkorrigiert), daher zunächst einmal nur recht herzlichen Dabk für die Rückmeldungen.


    In S-H ist es nicht wirklich geregelt, da kocht jede Schule ihr eigenes Süppchen.

  • Bayern, Gymnasium: Ab der Zeugnisübergabe (=offizielle Verabschiedung der Abituritenten) zählen die durch die wegfallenden Kurse gehaltenen Stunden als Minusstunden, so dass, wenn man zusätzliche Stunden hält, man erst mal nicht so leicht Mehrarbeit in Rechnung stellen kann. Alles andere bleibt den Schulen überlassen - theoretisch kann man ja jedem immer ein paar zusätzliche Stunden zuweisen; gute Schulleitungen werden vor der Zeugnisangabe erst mal die heranziehen, die weniger belastet sind, je nachdem, wie die Situation halt so aussieht.


    Stimmt. Das zugehörige KMS (dass erst nach Zeugnisübergabe Minusstunden zu berechnen sind) ist aber den Vertretungsplanern bei uns (die häufiger mal wechseln) immer wieder "nicht bekannt", so dass der Personalrat regelmäßig daran erinnern muss.


  • Hallo Nitram,
    das habe ich so an unserer Schule noch nie erlebt, deswegen war mir die Verordnung tatsächlich unbekannt. So oder so kommt es aber aus dasselbe raus: Man müsste uns ziemlich viel Geld bezahlen... ;)
    Auch hätte zumindest bei uns der PR ein Wörtchen mitzureden.
    Danke für die Nachricht!
    Grüße,
    Seven

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  • Wie kann man denn bei einem Zentralabitur die Aufgaben (der schriftlichen Prüfungen) selber erstellen? In NRW sind die zum Glück vorgegeben.


    Bei uns gibt es "Bereitschaftsstunden" in denen wir verstärkt eingesetzt werden (können) in den anderen Stunden haben wir frei. Ich habe 5 Stunden weniger (1 LK) und 3 Bereitschaftsstunden. Die ausfallenden Stunden zählen aber auf jeden Fall für den Monat als Minusstunden.

  • Wie kann man denn bei einem Zentralabitur die Aufgaben (der schriftlichen Prüfungen) selber erstellen? In NRW sind die zum Glück vorgegeben.


    Indem man eine Regelung erstellt, die nichts Halbes und nichts Ganzes ist. ;)
    Für meine Fächer (D/E) gilt: In Deutsch wird eine Aufgabe aus dem Pool gestellt, drei Aufgaben müssen wir Fachlehrer selbst erstellen und einreichen. In Englisch kommt ein 90-minütiges Hör-/Leseverstehen zentral, die textproduzierenden Aufgaben werden von uns erstellt. Das erste Zentralabitur wird 2017 geschrieben. Bis dahin müssen und mussten wir in D 4 Aufgaben selbst erstellen und einreichen, in E 2 Aufgaben erstellen und einreichen. So kriegt man seine Herbstferien auch rum, denn die Abiture müssen relativ zeitnah nach den Herbstferien beim KuMi liegen.

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