1. Staatsexam wirklich überall anerkannt?

  • Servus!


    Ich studiere grade in Hessen Lehramt für Real/ und Hauptschulen. Sehr gerne würde ich später für mein Referendariat nach Sachsen Anhalt, NRW oder Schleswig Holstein wechseln.
    Ich frage mich jedoch, ob mein Staatsexam in den anderen Bundesländern ohne größere Probleme anerkannt wird... In Sachsen Anhalt studiert man ja z.B. "Lehramt an Sekundarschule".
    Habt ihr mit einem Bundeslandwechsel im Sek1-Bereich bereits Erfahrungen gemacht und könnt mir weiterhelfen?


    Liebe Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt einen Beschluss der Kultusministerkonferenz, dass bei Versetzungswünschen die unterschiedlichen Examina "großzügig gehandhabt" werden sollen, http://www.kmk.org/bildung-sch…hrer/lehreraustausch.html im Ländertauschverfahren spielt das nicht so häufig eine Rolle, we man denken könnte. Es hilft jdoch nichts: wenn du es genau wissen willst, musst du mal ein Schulamt eines möglichen Zielortes anschreiben und nachfragen.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    Einmal editiert, zuletzt von Meike. ()

  • Aber mal aus Interesse:


    Der KMK Beschluss bringt doch nichts, wenn meine Kombi in einem Bundesland nicht zugelassen ist, oder? Oder noch schlimmer: Wenn es mein Fach in dieser Form nicht gibt. Hier in Bayern gibt es z.B. das Fach "Wirtschaft und Rechtslehre" und das Fach "Sozialkunde". Wenn jetzt ein bayerischer Lehrer mit "Wirtschaft und Rechtslehre" und "Deutsch" nach Hessen wechseln wollte, würde das doch wahrscheinlich nicht gehen, weil Wirtschaft und PoWi nicht identisch sind. Oder sehe ich das falsch und die Länder sind da entspannter als man annehmen möchte?

  • Das ist durchaus entspannter als gedacht. Zumindest war es bei meinem Wechsel von RLP nach NRW nach dem 1. Staatsexamen so. Mir wurde auch ein Fach anerkannt, was es in NRW so nicht gibt. Es gab aber Überschneidungen und so wurde dies dann zuerkannt.

  • Es kann sein, dass es für das 2. Staatsexamen dann keine Zulassung von einem anderen Bundesland gibt, weil das eine Bundesland eben diese Kombination nicht hat. Schliesslich besteht nur im Bundesland, in dem man das 1. Staatsexamen erworben hat, das Recht auch auf einen Referendariatsplatz.
    Wenn man also das Bundesland schon zum Referendariat wechseln will, dann ist es am besten, wenn man einfach mal eine Bewerbung losschickt oder vorher mal nachfragt.

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