Erfahrung mit Eltern/ Machtlosigkeit

  • Hallo!


    Woher ich weiß,dass er nicht "wirklich" krank ist? Mit wirklich krank,meine ich körperlich so krank,d man den Schultag nicht schaffen kann.
    Er ist nicht chronisch krank. Die "Krankheiten" wechseln...immer alltägliche Sachen wie Erkältung,MagenDarm,Halsentzündung....das Fatale/Auffällige:
    Die krankschreibenden Ärzte wechseln auch! ;)
    Kein vernünftiger Arzt schreibt für Kleinkram mehrfach nacheinander krank, dafür muss man schon zu anderen Ärzten um wieder ne Krankmeldung zu bekommen....
    Die Eltern haben ein sehr merkwürdiges Verhältnis zur Schulpflicht!
    Beispiel kürzlich:
    Fußballturnier, der Junge spielte 15-20min mit, am nächsten Morgen rief der Vater an" X ist sooo erschöpft von gestern und kann nicht kommen!" :weinen:


    LG

  • Hi!


    Schulpsychologe ist eingeschaltet, kann aber nichts machen....Nur beraten. :weinen:
    "Wenn Eltern nicht wollen,kann man sie dazu nicht zwingen." O-Ton der SchPsy! :(


    LG

  • Hallo!


    Genau so ist es!
    Erst wenn Kids grün u blau geschlagen zur Schule kommen, kann man mittels Jugendamt was machen. Erst dann scheint"Kindeswohlgefährdung" vorzuliegen....
    Für mich beginnt das aber früher,wenn z.B:
    - Kids ohne ausreichend/ überhaupt Essen u Trinken in die Schule kommen
    - Eltern ihre Kids nicht regelmäßig zur Schule schicken
    - Kinder emotional verwahrlosen, weil sich daheim niemand wirklich interessiert
    - Kinder ungewaschen kommen
    -Kinder im Winter mit Stoffschuhen u ohne Jacken erscheinen
    - Kinder nur Mitbewohner in der Wohnung ihrer Eltern sind
    Usw.


    LG


  • Was machst du dir 'nen Kopf darum? Formal ist es doch ok, wenn der Schüler entschuldigt ist.
    Wenn er wegen häufigen Fehlens das Klassenziel nicht schafft, wird er halt nicht versetzt. Auch das ist aus meiner Sicht eine rein formale Entscheidung.


    Wenn du persönlich davon so betroffen bist, dass du Schwierigkeiten hast, das zu akzeptieren (nicht deine Betroffenheit, sondern dass der Schüler sitzen bleibt), trink ein Bier oder 'nen guten Wein und entspann dich.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • "Wenn Eltern nicht wollen,kann man sie dazu nicht zwingen." O-Ton der SchPsy! :(

    Zu was denn zwingen? Wenn du Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hast, kannst du selbstverständlich das Jugendamt informieren. Z.B. permanentes Fehlen, wechselnde Ärzte UND kein Nachholen des Unterrichtsstoffes/ Versetzungsgefährdung. Selbst ein chronisch krankes Kind hat Schulpflicht (Hausunterricht, Krankenhausschule etc.).

    Natürlich sind das alles Indikatoren für Kindeswohlgefährdung. Deine Möglichkeit ist es dann, genau zu protokollieren, dich mit Kollegen zusammenzusetzen, das Jugendamt zu informieren etc., Infos z.B. hier:


    http://www.ganztaegig-lernen.d…files/GanzTag_2008_09.pdf


    Ich reg mich auch oft übers Jugendamt auf. Andererseits haben die halt auch 1000 Fälle zu bearbeiten, von denen zuerst die allerallerschlimmsten drankommen, da kommt das Kind "ohne Jacke im Winter" eben erst an dritter Stelle, "verhungern" oder "Mama hängt an der Nadel" hat Vorrang.
    Bleibt nur: kleben bleiben, melden, anrufen, schreiben, nerven und Eltern überzeugen (für Hilfen zur Erziehung) usw.


    Aber den Schulpsychologen kannst du dir tatsächlich sparen. Das ist nicht ihr Aufgabengebiet und sie haben ja auch keinen "Handlungsdruck", das ist verschwendete Zeit.

  • Links zu Schulabsentismus und Kindeswohlgefährdung findest du hier:
    http://www.autenrieths.de/links/verhalten.htm#schuldistanz


    Wichtig ist, dass du alle Absenzen und auch deine Interventionsmaßnahmen dokumentierst. Es könnte sonst passieren, dass dir am Ende der "Schwarze Peter" zugeschoben wird: "Warum haben Sie denn nichts gesagt? Weshalb haben Sie nicht..."
    Notiere alles - mit Datum und Gesprächsteilnehmern. Mach' Gedächtnisprotokolle.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • FüllerFuxi,


    ich hab jetzt die Broschüre gefunden, die für das o.g. Kind in deinem Bula zutrifft. Schau dir das mal in Ruhe an:


    https://www.landkreis-osnabrue…rweigerung_2014_web_0.pdf



    Zitat:


    "Im Fall von häufig auftretenden entschuldigten Fehlzeiten ist es wichtig, diese zu hinterfragen und bei begründeten Zweifeln aktiv zu werden. Neben Elterngesprächen besteht hier die Möglichkeit, die Eltern zur Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verpflichten oder eine schulärztliche Untersuchung zu veranlassen"



    Ich würde hartnäckig bleiben und die Eltern darauf ansprechen, dass du begründete Zweifel hast, einen Schularzt hinzuziehen möchtest und welche Gründe es noch haben könnte, dass das Kind nicht in die Schule möchte. Wenn du darüber informierst, dass es auch außerschulische Maßnahmen für Schulschwänzer gibt, kommen sie vielleicht ausm Knick.


  • Ich würde hartnäckig bleiben und die Eltern darauf ansprechen, dass du begründete Zweifel hast, einen Schularzt hinzuziehen möchtest und welche Gründe es noch haben könnte, dass das Kind nicht in die Schule möchte. Wenn du darüber informierst, dass es auch außerschulische Maßnahmen für Schulschwänzer gibt, kommen sie vielleicht ausm Knick.


    "FüllerFuxi" hat aber überhaupt keine Beweise dafür, dass der Schüler gar nicht krank ist. Er hat nur ein rein subjektives, diffuses Gefühl des Zweifels.


    Auf dieser "Grundlage" die Eltern indirekt mit Jugendamt oder irgendwas zu drohen und zu unterstellen, das Kind würde die Schule "schwänzen", halte ich für ziemlich anmaßend. Die Eltern verhalten sich formal absolut korrekt, indem sie mit ihrem Kind zum Arzt gehen und alle Fehlzeiten werden ordnungsmäß mit ärztlichem Attest entschuldigt.


    Aus meiner Sicht kann man da einfach nichts machen, ausser die Eltern ggf. freundlich darauf hinzuweisen, dass zu viele Fehlzeiten dazu führen werden, dass das Kind das Klassenziel nicht erreicht und wiederholen muss.


    Einen verpflichtenden Besuch beim Amtsarzt kann man nicht einfach so verlangen, da muss es schon eine ausreichende, rechtliche Grundlage geben.

  • Claudius
    Die Fehlzeiten sind sicher nicht durch Attest entschuldigt - das käme den Eltern auf Dauer wohl zu teuer. Denn Atteste müssen beim Arzt privat bezahlt werden. Der Schüler weist eine Bescheinigung vor, dass er beim Arzt war - oder dass der Arzt ihn für eine bestimmte Zeit "schulunfähig" geschrieben hat. Wir haben einen Arzt, der sich über Hypochonder freut und dem Vernehmen nach sein Geschäftsmodell darauf gründet.


    Ich hatte auch mal ein Kind, dessen Mutter depressiv war und die nicht alleine zu Hause bleiben wollte. Der Elfjährige musste den ganzen Haushalt managen. Hier das Jugendamt einzuschalten ist nicht anmaßend, sondern entspricht der gebotenen Fürsorge.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • 1. bezog sich das Jugendamt in erster Linie auf die anderen zitierten Fälle.
    2. "droht" man nicht mit dem Jugendamt, sondern man hat die pädagogischen Maßnahmen ausgeschöpft und bittet das Jugendamt um objektive Einschätzung und Mithilfe
    3. verhalten sich die Eltern nicht korrekt, weil das Kind den Schulstoff nicht nachholt und deswegen sitzenbleiben wird. Es liegt also entschuldigtes Schulschwänzen vor.
    4. Ob es für den Besuch des Amtsarztes eine rechtliche Grundlage gibt, weiß ich nicht, ich finde dazu keinen Passus. Jedoch ist es wohl erlaubt, in Sorge um das gesundheitliche Wohl des Kindes den Amtsarzt einzuschalten (siehe Zitat aus der Handreichung)
    5. Ja, momentan gibt es nur ein diffuses Gefühl des Zweifels. Und deswegen sollte man als Lehrer dokumentieren, sich mit Kollegen austauschen und mit Kind und Eltern reden.


    (Drohende) Kindeswohlgefährdung ist ein heißes Eisen, deswegen gibts für den Umgang damit Handreichungen der entsprechenden Behörden. Diffuse Zweifel reichen nicht aus, jedoch sollten sie der Startschuss für ein näheres Hinsehen sein.

  • 3. verhalten sich die Eltern nicht korrekt, weil das Kind den Schulstoff nicht nachholt und deswegen sitzenbleiben wird. Es liegt also entschuldigtes Schulschwänzen vor.


    Was soll denn "entschuldigtes Schulschwänzen" sein? Schulschwänzen ist unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht. Das liegt hier nicht vor, das Kind ist immer entschuldigt und sogar ärztlich bescheinigt aus gesundheitlichen Gründen dem Unterricht ferngeblieben. Die Eltern verhalten sich also völlig ordnungsgemäß und korrekt.


    Und wenn das Kind nicht den gesamten Stoff, den es im Unterricht verpasst hat mal eben so alleine zuhause nachholen kann, ist doch logisch.


    4. Ob es für den Besuch des Amtsarztes eine rechtliche Grundlage gibt, weiß ich nicht, ich finde dazu keinen Passus. Jedoch ist es wohl erlaubt, in Sorge um das gesundheitliche Wohl des Kindes den Amtsarzt einzuschalten (siehe Zitat aus der Handreichung)


    Für einen Pflichtbesuch beim Amtsarzt müssen aber begründete Zweifel vorliegen. "Ich hab da so ein komisches Gefühl" ist keine Begründung. Ausserdem müsste da wohl eine offizielle Aufforderung der Behörde ergehen. Sowas kannst du als Lehrer nicht einfach so bestimmen.

  • Was soll denn "entschuldigtes Schulschwänzen" sein? Schulschwänzen ist unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht. Das liegt hier nicht vor, das Kind ist immer entschuldigt und sogar ärztlich bescheinigt aus gesundheitlichen Gründen dem Unterricht ferngeblieben. Die Eltern verhalten sich also völlig ordnungsgemäß und korrekt.


    Das ist nicht korrekt.
    Es besteht in Deutschland allgemeine Schulpflicht. Über die Einhaltung dieser Schulpflicht wachen nicht die Eltern, sondern die Schulbehörde.
    Wenn Eltern jede Unpässlichkeit entschuldigen, handelt es sich um unentschuldigten Schulabsentismus. Hier muss - und darf - der Staat (und als dessen Vertreter die Beamten der Schule und Schulbehörde) zum Wohl des Kindes eingreifen.
    Hier findest du Handreichungen verschiedener Bundesländer zum Thema.
    http://www.autenrieths.de/links/verhalten.htm#schuldistanz
    Lies!


    z.B.


    http://www.berlin.de/imperia/m…gen/2003/schuldistanz.pdf , Seite 21

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Wenn Eltern jede Unpässlichkeit entschuldigen, handelt es sich um unentschuldigten Schulabsentismus.


    Das Kind ist krank. Die Eltern melden das der Schule und gehen mit dem Kind zum Arzt. Der Arzt stellt eine Bescheinigung aus, dass das Kind aus gesundheitlichen Gründung vom Tag X bis Tag Y nicht am Unterricht teilnehmen kann. Die Eltern reichen die ärztliche Bescheinigung sofort in der Schule ein.


    Wo siehst du da jetzt ein Fehlverhalten von Eltern oder Schüler? Aus meiner Sicht ist das einwandfreies, vorschriftsmäßiges Verhalten von Eltern und Schülern. Von "Schwänzen" oder gar "unentschuldigtem Fehlen" kann da keine Rede sein. Ich sehe keinen Fehler der Beteiligten.


    Eltern und Schüler sind auch nicht verpflichtet die Schüler über irgendwelche Diagnosen zu unterrichten. Was das Kind gesundheitlich genau hat, geht die Schule nichts an.


    Für häufiges, gesundheitsbedingtes Fehlen kann es viele gute Gründe geben. Vielleicht hat das Kind eine chronische Krankheit oder eine psychische Krankheit wie Depressionen, die ihm einen Schulbesuch unmöglich machen. Wie gesagt, die Eltern sind nicht verpflichtet die Schule über die Diagnose in Kenntnis zu setzen.


    Eine amtsärztliche Untersuchung kann nach meiner Einschätzung nur von der Behörde und nur bei objektiv begründeten Zweifeln schriftlich eingefordert werden, aber wohl kaum von einem Klassenlehrer, den ein diffuses Gefühl beschleicht, dass das Kind womöglich gar nicht krank sein könnte.

  • die rechtslage ist je nach bundesland unterschiedlich; deine angaben sind da nicht korrekt. zumindest die amtsärztliche attestpflicht kann und wird (häufig! in vielen gymnasien um die zehn bis dreißig fälle bei 800-1800 Schüler) in bayern z.b. oft ausgesprochen. *ohne* zustimmung der eltern, und zwar gerade in solchen "kind ist entschuldigt, aber verdacht auf gefälligkeitsatteste"-fällen. die eltern werden lediglich informiert. man kennt ja auch die betreffenden ärzte im umfeld einer schule, die sowas öfters ausstellen, dann irgendwann beim namen. meist greift die maßnahme sehr schön und die kinder bzw. jungen erwachsenen sind plötzlich viel gesünder.

  • zumindest die amtsärztliche attestpflicht kann und wird (häufig! in vielen gymnasien um die zehn bis dreißig fälle bei 800-1800 Schüler) in bayern z.b. oft ausgesprochen.


    Wer spricht die aus und wie verbindlich ist das dann? Ich habe sowas bisher noch nicht erlebt.

  • In der bayrischen Mittelschule geht das über die Schulleitung - weiß allerdings nicht, ob die noch jemand einschalten muss.

  • In der bayrischen Mittelschule geht das über die Schulleitung - weiß allerdings nicht, ob die noch jemand einschalten muss.


    Dafür müssen aber doch sicher klare Fakten für eine Täuschung des Schülers bzw. der Eltern (z.B. nachweislich gefälschte Atteste) vorliegen. Dass ein Schulleiter mal eben so nach Gefühl vorschreiben kann, dass der Schüler sich von einem Amtsarzt untersuchen lassen muss, kann ich mir kaum vorstellen.


    In dem hier vorliegenden Fall gibt es ja überhaupt keine Hinweise auf Täuschung, sondern nur ein diffuses Gefühl eines Lehrers.

  • Na ja, wenn sich die Fehltage extrem häufen und der Hausarzt das offensichtlich nicht in den Griff bekommt, dann wird der Amtsarzt eingeschalten, damit dem Schüler geholfen wird. :) Eine starke Häufung von Fehltagen über einen langen Zeitraum sind auch schon mehr als nur ein diffuses Gefühl... :)

  • Wer spricht die aus und wie verbindlich ist das dann? Ich habe sowas bisher noch nicht erlebt.

    unterschiedlich, da in der gso nicht festgelegt: ich habe schon die schulleitung erlebt, aber auch die delegation dieser aufgabe durch schulleitung an klassenleitungen bzw. die oberstufenkoordination. grundlage ist die gso, §37 (2). ("Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen."). das ist sehr verbindlich, da ohne das entsprechende attest versäumte leistungsnachweise mit sechs bewertet werden können und außerdem der fehltag ohne das amtsärztliche attest als unentschuldigt gilt. in der oberstufe z.b. führt das dann ganz schnell aufgrund weiterer bestimmungen zur nichtzulassung zum abitur. und vorliegen muss da kein "beweis", sondern ein "zweifel". das reicht schon aus. wir sind doch keine kriminalbeamten, die ihren schülern hinterher zu spionieren haben! wir sind aber durchaus verpflichtet, zur durchsetzung der schulpflicht im rahmen unserer möglichkeiten beizutragen. das hier ist so eine möglichkeit.


  • Und wenn das Kind nicht den gesamten Stoff, den es im Unterricht verpasst hat mal eben so alleine zuhause nachholen kann, ist doch logisch.

    Das ist eben nicht logisch, weil das Kind Schulpflicht hat. Wenn es eine chronische Krankheit hätte, so dass es permanent fehlen müsste (bei Depression natürlich genauso!), dann bräuchte es Unterricht zu Hause oder müsste in eine Krankenhausschule, wie das niedersächsische Schulgesetz vorgibt.


    Zu den anderen Punkten wurde sich ja bereits mehrfach geäußert.

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