Erfahrung mit Eltern/ Machtlosigkeit

    • Offizieller Beitrag

    In dem hier vorliegenden Fall gibt es ja überhaupt keine Hinweise auf Täuschung, sondern nur ein diffuses Gefühl eines Lehrers.


    Nur ein diffuses Gefühl des Lehrers ist wohl nicht, wenn immer dieselben Lappalien (Halsschmerzen, Schnupfen) immer von unterschiedlichen Ärzten bescheinigt werden. Vll sollte man da mal hinterschauen.

  • Nur ein diffuses Gefühl des Lehrers ist wohl nicht, wenn immer dieselben Lappalien (Halsschmerzen, Schnupfen) immer von unterschiedlichen Ärzten bescheinigt werden. Vll sollte man da mal hinterschauen.


    Woher sollte man denn die Diagnose wissen? Halsschmerzen? Schnupfen? Sowas steht doch nicht auf einer ärztlichen Bescheinigung. Als Lehrer wissen wir keine gesundheitlichen Diagnosen der Schüler und es geht uns auch absolut nichts an. Die Schüler sind in keiner Weise verpflichtet uns darüber Auskunft zu erteilen.


    So wie ich den Gesetzestext (zumindest in meinem Bundesland) verstehe, müssen schon besondere Umstände vorliegen, damit eine amtsärztliche Untersuchung verlangt werden kann. Es müssen begründete Zweifel vorliegen, zum Beispiel wenn der Schüler nachweislich ein Attest gefälscht hat oder wenn der Schüler krankgeschrieben ist und am selben Tag auf dem Sportplatz beim Sport gesehen wird oder feiernd auf dem Stadtfest.


    Eine Pflichtuntersuchung bei einem nicht selbst gewählten Arzt stellt ja schon eine erhebliche Grundrechtsverletzung dar, da kann ich mir nicht vorstellen, dass sowas leichtfertig angeordnet werden kann.


    Es herrscht ja immerhin freie Arztwahl in Deutschland.

  • Zitat

    Eine Pflichtuntersuchung bei einem nicht selbst gewählten Arzt stellt ja schon eine erhebliche Grundrechtsverletzung dar, da kann ich mir nicht vorstellen, dass sowas leichtfertig angeordnet werden kann.


    Das sehe ich auch so!

  • Das Grundrecht wird in diesem Fall per Gesetz eingeschränkt:


    Art. 80
    Schulgesundheit
    1 Kinder haben im Jahr vor der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 an einer Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. 2 Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich den Untersuchungen im Rahmen der Schulgesundheitspflege nach Art. 14 Abs. 5 Sätze 1 und 2 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und sonstigen Untersuchungen, die in gesetzlichen Vorschriften vorgesehen sind, durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zu unterziehen. 3 Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ( Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

  • besteht auch noch die Möglichkeit, den Fall an die Schulverwaltung weiterzugeben, da bei so geringer Beschulung durchaus zu überlegen ist, ob das
    Kind Hausunterricht bekommen soll.


    Hier in Bawü sitzt an jedem RP ein Fachmann für "chronische Erkrankungen", der recht weitreichende Möglichkeiten hat.
    Ich würde mit der Schulleitung durchsprechen, ob es bei euch so einen Ansprechpartner gibt.

  • Hallo!


    Die "Krankheiten" des Jungen teilen die Eltern uns mit....sonst würde ich nicht behaupten, dass es sich fast nur um "Kleinkram" handelt...
    Der Junge ist nicht chronisch krank. Er hat ständig wechselnde Alltagserkrankungen: Erkältung, MagenDarm, Halsentzündung und wenn tags zuvor ein Fussballtunier ( bei dem er 20min mitgespielt hat) war, wird er morgens abgemeldet, weil er ja soooo erschöpft ist. :staun:
    Das alles teilen die Eltern uns mit und finden es ganz normal,
    Der Hausarzt scheint zeitweilig nicht gefällig zu sein, denn es kommen immer mal wieder Bescheinigungen von anderen Ärzten....
    Die Eltern nehmen es mit der Schulpflicht sehr locker und bei den kleinsten Wehwechen ab zum Arzt und Schein holen.


    LG

  • Die Eltern nehmen es mit der Schulpflicht sehr locker und bei den kleinsten Wehwechen ab zum Arzt und Schein holen.


    Wenn es dem Kind schlecht geht und es Schmerzen hat, dann ist das eben so. Ich entscheide auch alleine, ob ich mich gut genug fühle um zur Arbeit zu gehen oder eben nicht. Wenn ich der Meinung bin, dass es nicht geht, dann geht es eben nicht. Und ich habe auch noch nie erlebt, dass ein Arzt das dann in Frage stellt oder negiert.


    Beim Amtsarzt wäre es wohl auch nicht anders. Wenn die Eltern da morgens mit dem Kind hingehen, weil das Kind Bauchschmerzen und Übelkeit angibt, wird der Amtarzt wohl kaum sagen:"Ach komm, da ist nichts, stell dich nicht so an und geh in die Schule". Der wird das Kind krankschreiben, schon alleine um selbst kein Risiko einzugehen.


    Wenn man zum Besuch eines Amtsarztes verpflichtet ist, beschränkt sich dies eigentlich nur auf die Diagnostik im Sinne von "Feststellen, ob da wirklich ein gesundheitliches Schulhemmnis vorliegt" oder auch auf die Behandlung?

  • Hallo!


    Ich glaube,wenn du nur an 40% der Diensttage zum Unterricht erscheinst,wärst du deinen Job schnell los. Besonders wenn bekannt wird, dass es sich nur um alltägliche "Erkrankungen" handelt und nichts ernst zu nehmendes.
    Ich stoße mich einfach an mehreren Dingen:
    1. Das Kind wird wieder und wieder kaum was lernen,schlechte Noten,mieser Abschluss,miese Zukunft...
    2. Was ist das denn für ein Zeichen der Eltern an das Kind? "Beim kleinsten Husten kannst du zu Hause bleiben!" DAS macht der Junge in einer (wenn überhaupt) Ausbildung max zwei Mal und dann ist er weg vom Fenster. Solche Angestellte braucht keiner.
    3. Schulpflicht!


    LG

  • Das Grundrecht wird in diesem Fall per Gesetz eingeschränkt:
    Art. 80
    Schulgesundheit
    1 Kinder haben im Jahr vor der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 an einer Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. 2 Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich den Untersuchungen im Rahmen der Schulgesundheitspflege nach Art. 14 Abs. 5 Sätze 1 und 2 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und sonstigen Untersuchungen, die in gesetzlichen Vorschriften vorgesehen sind, durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zu unterziehen. 3 Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ( Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.


    Die individuelle Vorstellung beim Amtsarzt zur Überprüfung, ob ein hausärztliches Attest rechtmäßig ist, ist hier aber nicht erfasst. In diesem Artikel geht es darum, dass alle Schülerinnen und Schüler an ärztlichen Untersuchungen zur Gesundheitsförderung, z.B. Zahnuntersuchungen, TBC-Reihenuntersuchungen etc., teilnehmen müssen. Eine individuelle Zuführung zum Amtsarzt ist etwas völlig anderes. Auch, wenn dieser Grundrechtseingriff durch das Gesetz gedeckt ist, stellt das immer eine Einzelfallentscheidung dar, die mit gebotener Sorgfalt getroffen werden muss. Das geht nicht dadurch, dass der Klassenlehrer von Hänschen Hugendubel aus seinem Bauchgefühl heraus sagt, "der erzählt doch nur Märchen" und dann den Amtsarzt einschaltet. Claudius hat da einfach Recht.


    Übrigens, was diese ganze Diskussion und das Gefühl der "Machtlosigkeit" angeht. Man darf niemals vergessen, dass wir als Lehrer Teil der Exekutive sind und unsere Schüler Bürger der Bundesrepublik bzw. ihres Bundeslandes. Es ist gut und richtig, dass der Bürger sehr umfänglich mit Rechtsmitteln zum Schutz gegenüber Entscheidungen der Exekutive ausgestattet ist. Eine Demokratie funktioniert so - auch, wenn uns das als Lehrer nun Arbeit verursacht, und es anders einfacher und schneller ginge.

  • Ich hätte so einen Fall jetzt unter "sonstige Untersuchungen" eingeordnet. Wenn wieder Schule ist frage ich mal nach, ob es noch eine andere Quelle gibt.


    In der Realität war ich ein paar mal nah dran, das zu beantragen. Tatsächlich ist es aber so, dass da schon schwerwiegende Gründe vorliegen müssen - gehäufte Fehlzeiten in ungewöhnlicher Anzahl und Anordnung und andere Verdachtsmomente. Einmal hat das Kind dann sowieso die Schule gewechselt, zweimal war dann die Schulzeit fast zu Ende - und dann tut man sich das nicht mehr an. :)

Werbung