Bitte helft mir! Befristeter Vertrag - Freigabe nötig?

  • Hallo,


    ich habe erfahren, dass ich in Kürze einen befristeten Vertrag erhalte - über ein oder zwei Jahre. Ich finde das soweit erstmal okay, da ich momantan noch flexibel bleiben muss (wegen meiner Partnerin).


    Benötigt man im Falle eines befristeten Vertrages auch eine Freigabe, wenn man das Bundesland wechseln muss? Was wisst ihr darüber bzw. wie sind eure Erfahrungen?


    Bitte antwortet mir, es ist sehr wichtig.


    Lieben Dank!


    André

  • Du musst nur darauf achten, ob du eine Kündigungsmöglichkeit hast, denn ohne, dass diese explizit aufgeführt ist so ein Vertrag nicht kündbar! Damit müsstest du dann wirklich die Vertragslänge dableiben oder eben doch über eine Freigabe/ Aufhebungsvertrag evtl. rauskommen.

  • Wieso sollte man nicht kündigen dürfen? Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten doch auch hier. Oder vertu ich mich da?


    Ja, da vertust du dich leider ganz gewaltig, denn nach dem TzBfG (Teilzeit und Befristungsgesetz) gilt:

    Zitat

    § 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages, Absatz (3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.


    http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html


    Er unterliegt somit also nicht der gesetzlichen Kündigungsfrist! Sonst müsste man ihn ja nicht befristen, er ist also ohne explizite Angabe einer Kündigungsfrist für beide Seiten über die volle Länge zu erfüllen!

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