Ich überlege gerade, ob das veröffenltichen der "Bilder" auch etwas mit Medienkompetenz zu schaffen haben.
Auf den ersten Blick sehen diese für mich nicht nach einer kurzen Schriftprobe aus, sondern nach der Veröffentlichung eines kompletten Textes eines Autoren, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob er überhaupt gefragt wurde, dass sein Werk veröffentlicht werden darf. Aber evtl. täusche ich mich auch und es handelt sich nur um die Abschrift eines Tafelbildes des Lehrers. In dem Fall dürfte man den Text ja veröffentlichen, es sei denn die .jpg-Datei wird nicht als Text, sondern als künstlerisches Bild gewertet.
Urheberrechtsdiskussion aus dem thread über Medienkompetenz
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Ich überlege gerade, ob das veröffenltichen der "Bilder" auch etwas mit Medienkompetenz zu schaffen haben.
Auf den ersten Blick sehen diese für mich nicht nach einer kurzen Schriftprobe aus, sondern nach der Veröffentlichung eines kompletten Textes eines Autoren, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob er überhaupt gefragt wurde, dass sein Werk veröffentlicht werden darf. Aber evtl. täusche ich mich auch und es handelt sich nur um die Abschrift eines Tafelbildes des Lehrers. In dem Fall dürfte man den Text ja veröffentlichen, es sei denn die .jpg-Datei wird nicht als Text, sondern als künstlerisches Bild gewertet.
Naja, gut,...wenn man sonst keine Probleme hat. Weder hab ich Namen dazu geschrieben, noch mache ich dadurch irgendwelche Einnahmen. Also wirklich... Wenn du einen gesamten Text meiner Schueler haben moechtest, dann nimmt das mehrere Seiten ein und hat nicht fuenf Minuten gedauert. Bei uns macht man keine "Abschriften eines Tafelbildes"...wir sind doch nicht im Mittelalter. Uebrigens veroeffentlichen meine Schueler auch so ihre Texte auf unserem Blog. Die sind dann laenger, etwas mehr bearbeitet und nicht so ohne gaenzlichen Zusammenhang. -
Volker hat grundsätzlich schon recht. Es geht, jedenfalls im deutschen Recht, nicht darum, ob man mit dem Veröffentlichen etwas verdient. Es geht um das Veröffentlichen an sich. Ich habe gerade nochmal nachgelesen, dass es für urheberrechtlichen Schutz auch nicht auf ein Mindestalter des Urhebers ankommt. Auch die künstlerische Fähigkeit des Urhebers oder künstlerische Qualität des Werks spielt keine Rolle. Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe sind möglich
Wie gesagt, grundsätzlich. Grundsätzlich muss der Kindergarten aber auch GEMA-Gebühren abdrücken, wenn beim Sommerfest eine CD mit GEMA-geschützer Musik aufgelegt wird. Da heißt es also auch immer Abwägen zwischen dem Befolgen der Rechtsnormen und dem Handeln nach dem gesunden Menschenverstand.
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Grundsaetzlich ist aber nicht gleichbedeutend mit sinnig. Aber Volker hat da ja scheinbar eh "a bee in his bonnet" bei dem Thema.
You are allowed to copy limited extracts of works when the use is non-commercial research or private study,[...] In assessing whether your use of the work is permitted or not you must assess if there is any financial impact on the copyright owner because of your use. Where the impact is not significant, the use may be acceptable. If your use is for non-commercial research you must ensure that the work you reproduce is supported by a sufficient acknowledgment. [...] However such acknowledgment is not required where it is impossible for reasons of practicality. (Gov.uk)
Materialien, die in englischen Schulen erstellt werden (ob nun von Lehrern oder Schuelern), sind uebrigens Eigentum der jeweiligen Schule.
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Ob ich es sinnig finde oder nicht habe ich doch gar nicht verraten. Ich lote nur gerne Grenzen aus.
Und warum "eh"? Was war an meinem anderen Betrag den so komisch?
Ich kann ehrlich gesagt nicht erkennen wo dein Zitat zutrifft. Ich erkenne da keine Forschungsarbeit. Könnte es aber evtl. werden, wenn mehr Bilder veröffentlicht und kommentiert werden?!
Die Veröffentlichung hat aber auch auf einem deutschen Server stattgefunden, daher muss du dich auch zusätzlich an das deutsche Recht halten.
Ich frage mich auch noch, ob du du nach UK-Recht auch veröffentlichen bzw. die Rechte abgeben darfst. In den Nutzungsbedingungen dieses Forums hast du nämlich folgendem zugestimmt:
"Mit der Übertragung eines Beitrages in das Forum, trittst Du automatisch alle Rechte an diesem Beitrag an die Betreiber des Forums ab." -
Zitat
Materialien, die in englischen Schulen erstellt werden (ob nun von Lehrern oder Schuelern), sind uebrigens Eigentum der jeweiligen Schule.
Sicher? http://www.copyrightsandwrongs…pyright/the-pupil-and-iprZitatIch frage mich auch noch, ob du du nach UK-Recht auch veröffentlichen bzw. die Rechte abgeben darfst. In den Nutzungsbedingungen dieses Forums hast du nämlich folgendem zugestimmt:
"Mit der Übertragung eines Beitrages in das Forum, trittst Du automatisch alle Rechte an diesem Beitrag an die Betreiber des Forums ab."
Das ist allerdings Murks. So eine Übertragung ist mit dem UrhG nicht vereinbar und dürfte nichtig sein. -
Das ist allerdings Murks. So eine Übertragung ist mit dem UrhG nicht vereinbar und dürfte nichtig sein.
Vermute ich auch; ich bin mir allerdings nicht sicher, ob dadurch dieser Punkt einfach ersatzlos entfällt oder ob ein Gericht einen Kompromiss beschließen würde, der diesem Forum möglichst viele Rechte einräumen würde.
Ebenso interessant finde ich die Frage, warum so viele tausend Nutzer in diesem Forum so einen Satz kommentarlos zustimmen.
Ich würde mal tippen:
etwa 80% haben es nicht gelesen
etwa 10% ist es egal
etwa 10% gehen davon aus, dass der Punkt von einem Gericht (ersatzlos) gestrichen wird -
Zitat
Vermute ich auch; ich bin mir allerdings nicht sicher, ob dadurch dieser Punkt einfach ersatzlos entfällt oder ob ein Gericht einen Kompromiss beschließen würde, der diesem Forum möglichst viele Rechte einräumen würde.
Da kann man schon sicher sein. Aus § 29 UrhG: "Das Urheberrecht ist nicht übertragbar". Einzige Ausnahme ist durch Tod/Vererben.ZitatEbenso interessant finde ich die Frage, warum so viele tausend Nutzer in diesem Forum so einen Satz kommentarlos zustimmen.
Ich würde mal tippen:
etwa 80% haben es nicht gelesen
etwa 10% ist es egal
etwa 10% gehen davon aus, dass der Punkt von einem Gericht (ersatzlos) gestrichen wird
Da liegst du wahrscheinlich ziemlich richtig. Ich selbst würde zu den ersten 80 % gehören. Das hat mit dem zu tun, was ich oben über Abwägen und gesunden Menschenverstand geschrieben habe: Ich halte mich nicht durchgehend an jedes Gesetz, jede Rechtsverordnung, ... sondern nehme mir heraus, die unbezahlten GEMA-Gebühren beim Kindergarten-Sommerfest OK zu finden, beim großen Event mit Förderung durch die Sparkasse aber nicht, und Dejanas Veröffentlichung der kurzen Texte oben OK zu finden, Plagiate in Musik und Malerei aber nicht. Genauso lese ich auch nicht die Nutzungsbedingungen jeden Internet-Forums durch, bin aber vorsichtiger, wenn es um sensible Daten geht oder Geld im Spiel ist.Vielleicht ist dieses Abwägen-Können ja auch eine Kompetenz
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Da kann man schon sicher sein.
Da wäre ich nicht so sicher. Denn es ging nicht (nur) um die Urheberrechte. Sondern um Rechte zur Veröffentlichung, zum Verkauf, ...
Wenn ich ein Autor bin und mit einem Verlag einen Vertag ausmache, dann dann behalte ich auch die Urheberrechte. Trotzdem (bzw. insbesondere dann) darf der Verlag meine Texte veröffentlichen. Sprich: Der Verlag hat nicht die Urheberrechte, verkauft aber trozdem legal.Ich hatte vor ein paar Jahren mal das Buch "Allgemeine Geschaftbedingungen - IT Verträge wirksam vereinbaren" von Meinhard Erbes gelesen. In dem Buch wurde unterschieden, dass in einigen Fällen solche Klauseln entfallen, in einigen Fällen der komplette Vertrag nichtig ist (also auch alle anderen legalen Vereinbarungen), und in einigen Fällen ein Kompromiss, der beiden Seiten möglichst nahe kommt, vom Gericht festgelegt wurden. Leider erinnere ich mich nicht mehr daran, in welchem Fall was angewendet wurde/wird.
Und ob ich das sinnig finde oder nicht habe ich ja auch immer noch nicht gesagt. Das sind erstmal zwei ganz verschiedene Dinge.
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Nachtrag: Ich habe es gerade noch einmal nachgelesen. In dem Buch von Meinhard Erben ist das Problem in Kapitel 1.5 beschrieben.
Es wird unterschieden, ob die Klausel...
- überraschend war (§305 c Abs 1 BGB)
- eine Individualvereinbarung ist (§305b BGB)
- Unklar ist (§305c Abs. 2 BGB)
- Unwirksam ist (§306 BGB)
- ein Sonderfall ist (§242 BGB)Je nachdem, wie ein Gericht diese Klausel einstuft, hat das andere Konsequenzen.
In diesem Fall würde ich auf "Unwirksam" tippen. In dem Fall wird die gesetzliche Vorschrift genommen. Sprich: Urheberrecht wird nicht abgetreten, alle anderen Rechte zur Veröfentlichung, Vermarktung, ... werden (bis auf Wiederruf) abgetreten.
Ich bin allerdings kein Rechtsexperte, sondern lese das so aus den von Hernn Erben aufgeführten Beispielen so ab. -
Zitat
Da wäre ich nicht so sicher. Denn es ging nicht (nur) um die Urheberrechte. Sondern um Rechte zur Veröffentlichung, zum Verkauf, ...
Wenn ich ein Autor bin und mit einem Verlag einen Vertag ausmache, dann dann behalte ich auch die Urheberrechte. Trotzdem (bzw. insbesondere dann) darf der Verlag meine Texte veröffentlichen. Sprich: Der Verlag hat nicht die Urheberrechte, verkauft aber trozdem legal.
"Denn es ging nicht (nur) um die Urheberrechte ..." - Wo bist du gerade? Noch bei der Anmeldung zum Forum? Aber so oder so: Es gibt die eigentlichen Urheberrechte. Das sind einmal die Persönlichkeitsrechte und dann die Verwertungsrechte. Zur ersten Gruppe zählt auch das Recht auf Veröffentlichung, zur zweiten z. B die Rechte auf Vervielfältigung und Verbreitung. Die sind nicht übertragbar. Du sprichst dann noch die Nutzungsrechte an. Die werden auch im UrhG geregelt. Was du schreibst, ist richtig. Es gibt aber noch einen Haken: Nutzungsrechte können nur gegen eine angemessene Vergütung übertragen werden. Von daher ist die o. a. Klausel bei der Anmeldung entweder nichtig (wenn es um die Urheberrechte geht) oder es steht allen angemeldeten Usern eine angemessene Vergütung zu (wenn es um die Nutzungsrechte geht).Wie wollt ihr zahlen, per Überweisung oder mit paypal)?
Zu dem Punkt Klausel unwirksam/Vertrag unwirksam/Kompromiss ... kann ich nix sagen.
ZitatUnd ob ich das sinnig finde oder nicht habe ich ja auch immer noch nicht gesagt. Das sind erstmal zwei ganz verschiedene Dinge.
Das ist schon klar!!! -
Ja, ich sprach von der Anmeldung (den Nutzungsbedingungen).
Dort steht nur "Recht", also vollkommen unklar welches Recht von den vielen von dir genannten gemeint ist.So einfach ist der Fall (glaube ich) nicht. Ich würde fast wetten, dass der durch mehrere Instanzen laufen würde und dabei durchaus unterschiedlich gewertet wird.Korrektur: Dort steht "alle Rechte". Also sind alle von dir genannten Rechte gemeint. Sprich: Wo es gesetzlich verboten ist (z.B. Urheberrechte), wird es wohl unwirksam sein. Wo es aber erlaubt ist (z.B. Verwertungsrechte und Nutzungsrechte) wird es nicht unwirksam sein. Eine "Bezahlung" findet ja indirekt statt. Die Kosten, die für den Server bezahlt werden müssten, werden uns erlassen. Wir müssen also nicht, so wie bei einigen anderen Portalen, einen "Eintritt" bezahlen.
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Volker_D und @Th0r5ten«:
Ich finde eure Diskussion höchst spannend (wenngleich sie sicherlich nicht in dieses Thema gehört).
Zum Hintergrund, warum dieser Passus in den Regeln entstanden ist:
Vor einigen Jahren, als dieser Passus noch nicht existierte, gab es einen User, der unbedingt gelöscht werden wollte.
Dabei hat dieser - mit Verweis auf sein Urheberrecht - darauf bestanden, dass nicht nur der Benutzer und die persönlichen Daten, sondern ebenso alle von ihm erstellten Inhalte gelöscht werden sollten.
Da dies rechtlich nicht einwandfrei geklärt war/ist, musste ich ziemlich viel Zeit in die Löschung dieser Inhalte stecken.
Das Löschen des Benutzers und der Beiträge ging noch schnell. Die "normalen" Zitate waren schon aufwendiger. Aber die Zitate zu löschen, bei denen andere Benutzer manuell (also ohne Nutzen der Zitatfunktion) diesen Benutzer zititet haben, war wirklich eine Wahnsinnsarbeit.
Mein Glück war, dass dieser User seinerzeit noch relativ neu war. Mir kam dann in den Sinn: Was wäre jetzt gewesen, wenn dies ein Altmitlgied mit 100ten von Beiträgen gewesen wäre?Andererseits ist das Löschen von Beiträgen sowieso nicht sonderlich schön, da dadurch der Themeninhalt stark gestört wird (und manchmal sogar unbrauchbar).
Daher habe ich mich seinerzeit entschlossen, diesen Passus einzuführen.
In einem anderen Forum, bei dem ich die Regeln später geändert habe, habe ich diesen Passus auch anders formuliert.
Siehe http://www.schulthemen.de/index.php?disclaimer/ Nummer 4Problem ist, dass wenn ich das hier einfach ändere, jeder User die Regeln neu akzeptieren müsste.
Aber evtl. mache ich das dann beim nächsten Softwareupdate, dass in Kürze kommt.Viele Grüße
Stefan
PS: Wenn ihr noch weiter diskuttieren möchtet, bitte ich euch ein Thema unter Forum zu erstellen, damit wir dieses Thema nicht kapern.
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Stefan, dazu fällt mir noch eine Sache ein (vielleicht hat jemand Lust, die Beiträge auszulagern. Jetzt noch ein neues Thema zu eröffnen, lohnt sich, glaube ich, nicht):
Das Verhalten dieses useres war moralisch natürlich auf jeden Fall daneben. Rechtlich wäre interessant, ob du wirklich die Beiträge hättest löschen müssen, denn veröffentlich hat er die ja selbst.
Deine Formulierung auf schulthemen.de finde ich 1a!
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Hierhin ausgelagert.
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Rechtlich wäre interessant, ob du wirklich die Beiträge hättest löschen müssen, denn veröffentlich hat er die ja selbst.
Interessant ja.
Aber meine Internetrecherche ergab damals kein eindeutiges Bild.
Und einen Anwalt zu fragen kostet auch nicht gerade wenig.
Von daher habe ich mich einfach zur Löschung entschieden und die Regeln angepasst.Die Formulierung von schulthemen.de finde ich auch wesentlich gelungener. Ich bin froh, dass ich die Quelle für die Forenregeln im Juraforum gefunden habe. Wie gesagt: Vielleicht mit dem nächsten Upgrade. Erstmal die Technik, dann die Inhalte
Stefan
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Hallo Stefan,
deinen Fall kann ich leider nicht beantworten. In dem Buch ging es eher um IT-Verträge, bei denen Hardware, Software oder Dienstleistungen (Im Sinne von Programmieren, Wartung, Beratung, ...) verkauft werden. Der Spezialfall "Foren" kam in dem Buch nicht vor. (Kann ich mich zumindest nicht dran erinnern.)
Die Formulierung auf Schulthemen.de ist auf jeden Fall wesentlich besser als die Nutzungsbedingungen hier.
§6 Abs. 4 und §3 Abs. 3 sind irgendwie doppelt. Ist aber wohl auch nicht so schlimm.
Genau genommen stimmt die Überschrift von §3 nicht mehr bei Abs. 3 und 4. Denn dort geht es ja nicht um Pflichten den Nutzers, sondern um Rechte des Anbieters. Müsste meiner Meinung nach eigentlich eine neue Überschrift bzw. ein neuer Paragraph sein.
PS:
Bist du hier überhaupt schreibberechtigt? Laut Nutzungsbedingungen gilt doch: "Schreibberechtigt sind Lehrer, die Aufgrund ihrer Ausbildung hauptberuflich den Unterricht für Schüler auf staatlich anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden (Hoch)Schulen leiten dürfen (bzw durften - (bei Pensionären). Ebenso schreibberechtigt sind Personen die sich zur Zeit in einer Ausbildung befinden, welche oben genanntes Ausbildungsziel anstrebt."
Und bei dir steht "kein Lehramt".
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